European Economic
and Social Committee
Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit aus der Perspektive der Arbeitnehmer
von der Gruppe Arbeitnehmer
„Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit“ mag wie der jüngste Brüsseler Modebegriff klingen, doch das ist weit gefehlt. Wettbewerbsfähigkeit gilt im Allgemeinen als Steckenpferd der Arbeitgeber, die ein unternehmensfreundliches Geschäftsumfeld fordern. Selbstverständlich sind florierende Unternehmen auch für Arbeitnehmer ein wichtiges Ziel.
Aber was hat das mit Nachhaltigkeit zu tun? Ein Wettbewerbsvorteil lässt sich auf vielfältige Weise erzielen. Ein Unternehmen kann effizienter werden, seine Produktionsverfahren innovieren, zur Weiterentwicklung der Technologie beitragen, seine Mitarbeiter fortbilden und deren Arbeitsbedingungen verbessern. Es könnte seine Konkurrenten jedoch auch verdrängen, indem es Gesetzeslücken nutzt, die Umwelt verschmutzt oder Möglichkeiten findet, seine Beschäftigten schlechter zu bezahlen – Stichwort Plattformwirtschaft.
Deshalb ist nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit für Arbeitnehmer sowie Bürgerinnen und Bürger ganz allgemein eine Kernpriorität: sie stellt sicher, dass Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft zugutekommt und nicht zu einem Wettlauf nach unten führt. Langfristig ist sie für alle besser, da wir – zumindest bis jetzt – alle den Planeten Erde brauchen. Außerdem liegt nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit auch im Interesse der Arbeitgeber: sie ist nicht nur ein Baustein für ökologische und soziale Stabilität, sondern fördert zudem einen fairen Wettbewerb und erkennt die Arbeit redlicher Unternehmen an.