Die Verwirklichung der Klimaneutralität hängt vor allem davon ab, dass die EU ihre Bürgerinnen und Bürger einbeziehen kann. Die Lösung der Klima- und Umweltprobleme ist eine der obersten Prioritäten der EU. Da sich der Klimawandel zum Klimanotstand auswächst, muss die EU einen grundlegenden Wandel vollziehen, um eine Ökonomie des Wohlergehens zu fördern.

Hierfür hat die Europäische Kommission den europäischen Grünen Deal vorgelegt und über eine Konsultation sondiert, wie die Bürgerinnen und Bürger über einen europäischen Klimapakt eingebunden werden können, der im letzten Quartal 2020 auf den Weg gebracht werden soll.

Der EWSA wurde deshalb ersucht, Orientierungshilfen dafür zu geben, wie bei bestehenden Strukturen wie Bürgerdialogen und -versammlungen angesetzt werden kann, um das notwendige kollektive Engagement für die Nachhaltigkeitsziele zu fördern. Davon hängt der Erfolg jedweder Klimaschutzmaßnahmen ab.

„Die Umsetzung des Klimapakts bietet der Kommission eine wichtige Gelegenheit – und nimmt sie in die Pflicht – einen modellhaften innovativen Ansatz zu entwickeln, der die Aktionen, die in der Zivilgesellschaft in Gemeinschaften, Städten und Regionen bereits stattfinden, abbildet, unterstützt und inspiriert,“ so Dimitris Dimitriadis, Berichterstatter für die Stellungnahme zum Klimapakt.

Die Europäische Kommission schlägt außerdem vor, über das jüngst vorgeschlagene europäische Klimagesetz, in dem die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen auf Null bis 2050 rechtsverbindlich festgeschrieben wird, auch ein neues Ziel für 2030 im EU-Recht zu verankern.

„Mit Blick auf den Wiederaufbau nach der COVID-19-Krise ist es wichtiger denn je, dass die Zivilgesellschaft und die Regierungen ihre Kräfte bündeln und sich zur Umsetzung des Klimagesetzes verpflichten. Die Pandemie hat uns vor Augen geführt, dass wir unter Aufbietung aller Kräfte Dinge wirklich ganz anders angehen können“, betonte Jan Dirx‚ Berichterstatter für die Stellungnahme zum europäischen Klimagesetz. (mr)