European Economic
and Social Committee
EWSA begrüßt lang erwarteten „Aktionsplan für die Sozialwirtschaft“
Der EWSA fordert stärkere Maßnahmen in vier Kernbereichen, um den Aktionsplan wirksamer zu machen, wertet es aber auch positiv, dass viele seiner Vorschläge Berücksichtigung gefunden haben.
In seiner auf der Mai-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme befürwortet der EWSA den von der Europäischen Kommission vorgelegten Aktionsplan für die Sozialwirtschaft, der zahlreichen Vorschlägen Rechnung trägt, die der EWSA über ein Jahrzehnt hinweg unterbreitet hat.
„Wir freuen uns sehr, dass dieser Plan endlich angenommen wurde – auch wenn damit die Arbeit erst richtig beginnt“, so Giuseppe Guerini. „Jetzt ist es an der Zeit, den Plan mit mutigen und langfristigen Maßnahmen umzusetzen. Der EWSA hat eine Fülle innovativer und konkreter Vorschläge unterbreitet, um sicherzustellen, dass das Potenzial der Sozialwirtschaft in möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten voll und ganz genutzt wird.“
Nach Auffassung des EWSA umfasst der Plan vier Kernbereiche, in denen die Anstrengungen verstärkt werden könnten:
• flexiblere Formen der Zusammenarbeit zwischen Behörden und sozialwirtschaftlichen Unternehmen bei der lokalen Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge, wobei in der Vergaberichtlinie klar zwischen der Verfolgung des allgemeinen Interesses und der Vollendung des Binnenmarkts unterschieden werden sollte;
• regulatorisches Eingreifen, ggf. in Form von Leitlinien, zur Klärung der Voraussetzungen für den Zugang zu staatlichen Beihilfen und der Höhe der verfügbaren Fördermittel für Mitgliedstaaten, damit sie den ganzen Spielraum nutzen können, um sozialwirtschaftlichen Unternehmen zu helfen. Die Veranstaltung von Workshops und Webinaren, wie von der Kommission angeregt, wird nicht ausreichen;
• ein System von garantierten Krediten und Darlehen, wie es bereits unionsweit für KMU existiert; dieses sollte von den Mitgliedstaaten mit Unterstützung durch die EU eingerichtet werden. Es ist gut und schön, neue Finanzprodukte einzuführen, um private Finanzmittel für sozialwirtschaftliche Unternehmen zu mobilisieren – viele dieser Unternehmen benötigen aber bereits beim Zugang zu Krediten im Alltag Unterstützung;
• eine spezifische Besteuerung der Sozialwirtschaft. Diese ist zwar durchaus begrüßenswert, doch sollten die Mitgliedstaaten auf ihrem Weg hin zu einer koordinierten Steuerharmonisierung begleitet werden, die sich ggf. an bewährten Verfahren einiger Länder orientiert, z.B. Steuerbefreiungen für einbehaltene Gewinne, Mehrwertsteuerermäßigung, Ermäßigungen der bzw. Befreiungen von den Sozialversicherungskosten. (dm)