Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung – nur als Ausnahmen und nicht zulasten der gemeinsamen Werte der EU

Behördliche Notfallmaßnahmen sollten immer absolut verhältnismäßig und klar befristet sein und genau überwacht werden – so die eindeutige Forderung von Christa Schweng, Präsidentin des EWSA, und Věra Jourová, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Werte und Transparenz, auf der EWSA-Plenartagung am 23. Februar 2022.

In Bezug auf die COVID-19-Krise und den Ausnahmezustand, der von vielen EU-Mitgliedstaaten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ausgerufen wurde und zu Einschränkungen einer Reihe von Grundrechten und Grundfreiheiten führte, erklärte Präsidentin Schweng: „Die Pandemie ist ein Stresstest für unsere Gesellschaften und unsere Demokratien. Der EWSA hielt es für besonders wichtig, die Situation unter dem Aspekt der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie sorgfältig zu beobachten. Deshalb haben wir genau zugehört, was Akteure der Zivilgesellschaft zu den Folgen, Herausforderungen und Ausstiegsstrategien im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zu sagen hatten. Im Zuge der Überwindung dieser Krise muss die EU ihre gemeinsamen Werte stärken.“

Nach Ansicht von Kommissionsmitglied Jourová hat die Pandemie eindringlich vor Augen geführt, dass Grundrechte und demokratische Werte für unser tägliches Leben maßgeblich sind. Sie dürfen nicht als selbstverständlich angesehen werden: „Eine wichtige Erkenntnis aus der Gesundheitskrise besteht darin, dass die zur Bekämpfung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen nicht zulasten des Schutzes von Grundrechten und demokratischen Werten gehen sollten. Wir müssen wachsam sein und unsere Grundrechte und gemeinsamen Werte wahren, die für unsere Reaktion auf COVID-19 von zentraler Bedeutung sein sollten.“

Der Standpunkt des EWSA zu den Auswirkungen von COVID-19 auf Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der EU und die Zukunft der Demokratie wird in einer Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, die von José Antonio Moreno Díaz und Cristian Pîrvulescu im Rahmen der Gruppe Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit des EWSA erarbeitet wurde. In dem auf der Plenartagung verabschiedeten Text weist der Ausschuss darauf hin, dass die Sondermaßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise außerordentlich und zeitlich begrenzt bleiben und weder gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen noch die Demokratie, die Gewaltenteilung und die Grundrechte der Unionsbürgerinnen und -bürger in Frage stellen sollten. (mp)