Plattform der Zivilgesellschaft EU-Republik Moldau

Das Assoziierungsabkommen EU-Republik Moldau wurde am 27. Juni 2014 unterzeichnet und trat am 1. Juli 2016 vollständig in Kraft.

Die institutionellen, allgemeinen und Schlussbestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau (Artikel 442) sehen die Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft vor, deren Aufgabe es ist, regelmäßige Treffen von Vertretern der Zivilgesellschaft beider Vertragsparteien zu fördern, um sie über die Umsetzung dieses Abkommens auf dem Laufenden zu halten und ihre Beiträge dazu einzuholen. Die Plattform stellt somit eine Ergänzung der im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Republik Moldau bereits errichteten politischen Gremien dar und ermöglicht es den Organisationen der Zivilgesellschaft beider Seiten, den Umsetzungsprozess aus Sicht der Zivilgesellschaft zu begleiten und Empfehlungen an die relevanten Stellen auszuarbeiten.

Die Zusammensetzung der Plattform ist in Artikel 442 dargelegt: „Sie setzt sich aus Vertretern der Zivilgesellschaft der EU, einschließlich Mitgliedern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, und Vertretern der Zivilgesellschaft der Republik Moldau zusammen.“

Die Plattform der Zivilgesellschaft EU-Republik Moldau wurde am 10. Mai 2016 errichtet. Ihr gehören Mitglieder beider Seiten an. Auf EU-Seite umfasst sie Mitglieder des EWSA und Mitglieder aus Netzen der europäischen Zivilgesellschaft (Eurochambres, BusinessEurope, EGB, Copa-Cogeca, Cooperatives Europe und Forum der Zivilgesellschaft der Östlichen Partnerschaft).

Die Plattform kann Empfehlungen an den Assoziationsrat (Ministerebene) abgeben; darüber hinaus sind der Assoziationsausschuss (Ebene hoher Beamter) und der Parlamentarische Assoziationsausschuss verpflichtet, regelmäßige Kontakte mit Vertretern der Plattform der Zivilgesellschaft zu unterhalten, um ihre Meinung zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens einzuholen (Artikel 443).