FAQ

Im Zweifelsfall ist die englische Fassung maßgebend

 

Häufig gestellte Fragen – 2018


1.        Anmeldung und Auswahl

Ich möchte mich für die Veranstaltung anmelden. Was muss ich tun?

Schulen und/oder Lehrer müssen das Anmeldeformular bis zum 24. November 2017 ausfüllen. Schüler/-innen können sich nicht von sich aus anmelden.

Wie viele Schulen können teilnehmen, und wie werden sie ausgewählt?

Im Dezember 2017 werden die Teilnehmer unter den Schulen, die sich fristgerecht angemeldet haben, im Losverfahren ausgewählt. Pro Land wird nur eine Schule zur Teilnahme an der Veranstaltung in Brüssel ausgewählt. Zwischen Januar und Februar 2018 wird die jeweilige Schule dann von einem Mitglied des EWSA besucht. Die betreffenden Schulen werden individuell über ihre Teilnahme in Kenntnis gesetzt und müssen die Namen der begleitenden Lehrkraft und der drei Schüler/-innen mitteilen, die am 15. bis 17. März 2018 nach Brüssel kommen werden.

Welche Sprachkenntnisse müssen die Schüler/-innen haben, um an den Workshops teilzunehmen?

Es sind keine Mindestsprachkenntnisse erforderlich. Die ausgewählten Schüler/-innen und die Lehrkraft müssen sich aber zur Erleichterung der Verständigung und der Diskussion während der Veranstaltung auf Englisch ausdrücken können.

Wie sollten die Schulen die Schüler/-innen auswählen, die nach Brüssel kommen?

Jeder Schule ist es überlassen, eigene Auswahlkriterien festzulegen. Diese müssen jedoch klar, fair und nicht-diskriminierend sein. Aus Gründen der Geschlechtergleichstellung sollte die ausgewählte Schülergruppe möglichst aus mindestens einer Schülerin und einem Schüler bestehen. Die Räumlichkeiten des EWSA sind für Menschen mit Behinderungen voll zugänglich.

Wie kann ich die Organisatoren der Veranstaltung kontaktieren? Wie werde ich kontaktiert, wenn meine Schule ausgewählt wurde?

Sie können die Organisatoren per E-Mail erreichen: youreurope@eesc.europa.eu. Die Organisatoren werden die Schulen ebenfalls per E-Mail kontaktieren. Sie müssen daher sicherstellen, dass die E‑Mail-Adresse auf dem Anmeldeformular gültig ist und dass Sie Ihre E-Mails regelmäßig abrufen.

Darf meine Schule mehrere Bewerbungen abgeben?

Nein, nur eine Bewerbung ist zulässig. Schulen, die sich mehrfach bewerben, werden automatisch ausgeschlossen.


2.         Vorbereitungen für die Veranstaltung

Wie sollten sich Schüler/-innen und Lehrer auf die Veranstaltung vorbereiten?

Zwischen Januar und Februar 2018 wird ein Mitglied des EWSA jeweils eine teilnehmende Schule besuchen, um zu erklären, wie der EWSA arbeitet und welche Rolle die verschiedenen europäischen Institutionen im Entscheidungsprozess spielen (die Reisekosten des betreffenden Mitglieds trägt der EWSA).

Darüber hinaus wird rechtzeitig eine Reihe von Unterlagen per E-Mail versandt, einschließlich eines Arbeitspapiers zur Vorbereitung der Schüler/-innen auf die Diskussionen in Brüssel.


3.         Die Veranstaltung

Wie lange dauert die Veranstaltung?

Die Veranstaltung findet vom 15. bis 16. März 2018 statt. Die Schüler/-innen werden am Donnerstag, dem 15. März, in Brüssel ankommen und können sich am Abend kennenlernen. Am folgenden Tag werden sie in Arbeitsgruppen und Plenarsitzungen miteinander interagieren und diskutieren. Sie werden am Samstag, dem 17. März 2018, heimreisen.

Wer übernimmt die Reise- und Unterbringungskosten?

Der EWSA organisiert und bezahlt die Unterbringung in Brüssel für die Schüler/-innen und ihre Lehrkraft. Er übernimmt auch die Reisekosten für internationale Zug-/Flugverbindungen zwischen dem Heimatland und Brüssel (einschließlich der ggf. erforderlichen Anschlüsse per Flugzeug oder Fernzug) wie auch für den Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Hotel in Brüssel.

Wird der EWSA auch die Fahrt zum/vom Bahnhof/Flughafen der Abreise im Heimatland organisieren und die entsprechenden Kosten übernehmen?

Nein, der EWSA wird weder die Fahrt zum/vom Bahnhof/Flughafen der Abreise im Heimatland organisieren noch die entsprechenden Kosten übernehmen. Der EWSA übernimmt nur die Kosten für internationale Verbindungen von/nach Brüssel (ggf. einschließlich Anschlusszügen/-flügen).

Zahlt der EWSA einen neuen Flug- oder Fahrschein und zusätzliche Hotelkosten, wenn ich meinen Zug/Flug verpasse?

Wenn Sie Ihren Zug oder Flug verpassen und dies nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, gewährt der EWSA keine Erstattung und/oder Entschädigung und übernimmt nicht die Kosten für neue Tickets oder die Umbuchung bereits ausgestellter Tickets sowie eine zusätzliche Unterkunft oder Verpflegung. Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig vor der planmäßigen Abfahrts-/Abflugzeit am Bahnhof/Flughafen einzufinden.

Können die Schulen ein bestimmtes Hotel in Brüssel wählen?

Nein, der EWSA wird die ausgewählten Schulen kontaktieren und Reise- und Unterkunftsmöglichkeiten vorschlagen.

Welche Aufgabe hat der/die begleitende Lehrer/-in?

Der/die begleitende Lehrer/-in ist die Verbindungsperson zwischen dem EWSA und den Teilnehmern. Er/sie trägt dafür Sorge, dass alle Teilnehmer die erforderlichen Informationen und Unterlagen erhalten, und ist für die vorbereitenden Arbeiten verantwortlich. Sollte der/die Lehrer/-in erkranken oder aus einem anderen Grund nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, muss er/sie durch eine/-n Kollegen/-in ersetzt werden.

Welche Aufgabe hat die Begleitperson während des Aufenthalts in Brüssel?

Den begleitenden Lehrern kommt eine wichtige Rolle zu. Sie tragen die volle Verantwortung für die Schüler/-innen während der Reise nach/von Brüssel und während des dortigen Aufenthalts. Sie werden während der gesamten Veranstaltung präsent sein und an sämtlichen Aktivitäten teilnehmen. Es ist wichtig, dass sie sich auf Englisch ausdrücken können.

Kann eine Schule mehr als eine Begleitperson entsenden?

Das Projekt sieht für die drei Schüler/-innen eine begleitende Lehrkraft vor. Der EWSA wird deshalb nur die Reise- und Unterbringungskosten für drei Schüler/-innen und eine Lehrkraft pro teilnehmendem Land übernehmen.

Gibt es eine Kleiderordnung?

Es gibt keine besondere Kleiderordnung.

 

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YEYS 2018 FAQ