European Economic
and Social Committee
Künstliche Intelligenz „made in Europe“ ist möglich, erfordert jedoch Handeln
von Sandra Parthie
Das Gesetz über künstliche Intelligenz ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für die Regulierung künstlicher Intelligenz (KI).
Der Einsatz von KI nimmt ständig zu und wirkt sich auf viele Aspekte unseres täglichen Lebens aus. KI beeinflusst beispielsweise die Informationen, die Menschen durch gezielte Werbung im Internet sehen. Noch wichtiger ist jedoch, dass sie jetzt auch im Gesundheitswesen eingesetzt wird, um die Diagnose und Behandlung von Krankheiten wie Krebs zu unterstützen. Zu diesem Zweck stützen sich KI-Anwendungen auf KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (general-purpose artificial intelligence – GPAI), die geschult werden müssen. Sie müssen etwa mit zahlreichen Bildern von Krebszellen gefüttert werden, um diese dann eigenständig erkennen zu können.
Um die Systeme erfolgreich zu trainieren, werden enorme Datenmengen benötigt. Die Art und Weise, wie das Training durchgeführt wird, beeinflusst die Qualität des Ergebnisses des geschulten Modells bzw. der KI-Anwendung. Werden die falschen Daten oder Bilder eingespeist, werden gesunde Zellen fälschlicherweise als Krebszellen identifiziert.
Die Verbesserung von Diagnostik und Gesundheitsversorgung ist ein überzeugendes Beispiel dafür, warum wir in der EU über die Kapazitäten und Infrastrukturen für die Entwicklung der dafür erforderlichen GPAI-Modelle verfügen müssen, denn dies trägt dazu bei, Leben zu retten.
Darüber hinaus ist GPAI ein „Game Changer“ sowohl in Bezug auf Produktionsprozesse als auch für die Unternehmen. Damit die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt, müssen wir Raum für Innovationen in der EU schaffen und Unternehmer sowie Start-ups ermutigen, ihre Ideen zu entwickeln.
Natürlich bestehen im Zusammenhang mit KI und GPAI auch Risiken, die von Mängeln in den Modellen und Fehlern in den Anwendungen bis hin zur kriminellen Nutzung der Technologie reichen. Die EU muss deshalb auch über das Fachwissen verfügen, um böswillige Angriffe und Cyberbedrohungen abzuwehren, und sie muss sich auf eine in der EU angesiedelte Infrastruktur verlassen können, um sicherzustellen, dass schlicht und einfach gesagt „die Lichter nicht ausgehen“.
All dies zeigt, wie wichtig die richtigen Rechtsvorschriften sind, die sich auf die Qualität der Trainingsdaten, die Trainingsmethoden und letztlich das Endprodukt konzentrieren müssen. Sie müssen auf europäischen Werten wie Transparenz, Nachhaltigkeit, Datenschutz sowie Achtung der Rechtsstaatlichkeit beruhen. Bedauerlicherweise werden viele der wichtigsten Entwicklungen im Bereich GPAI von Akteuren außerhalb des Hoheitsgebiets der EU vorangetrieben. Die EU muss deshalb Kapazitäten aufbauen, mit denen die Einhaltung ihrer Rechtsvorschriften und die Wahrung der europäischen Werte gegenüber von auf dem Binnenmarkt tätigen Akteuren aus der EU und aus Drittstaaten durchgesetzt werden können.
Sie muss gegen die marktbeherrschende Stellung großer, häufig nichteuropäischer Unternehmen im Digitalbereich vorgehen, u. a. durch die Nutzung der Instrumente der Wettbewerbspolitik. Die Wettbewerbsbehörden in der EU müssen ihre Kapazitäten aufstocken und dafür sorgen, dass Hyperscaler ihre Stellung auf dem B2B- oder B2G-Markt nicht missbrauchen.
Behörden können europäische Anbieter von GPAI- und KI-Anwendungen unterstützen, indem sie ihnen öffentliche Aufträge erteilen und damit weiteren Nutzern und Kunden zeigen, dass diese Anbieter vertrauenswürdig sind. Die EU verfügt über die Talente, das technische Know-how und den Unternehmergeist, die für „KI made in Europe“ erforderlich sind. Der Mangel an Investitionen und einschlägiger IT-Infrastruktur sowie die anhaltende Fragmentierung des Binnenmarkts, die die Expansion behindert, schmälern jedoch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KI-Akteure.