European Economic
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EWSA weist auf Lücken in den Kommissionsvorschlägen zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen hin
Der EWSA unterstützt die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen und zur Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen. Allerdings spricht er sich für eine Verschärfung dieser Maßnahmen aus. In zwei auf seiner Plenartagung im März verabschiedeten Stellungnahmen weist der EWSA auf mögliche Mängel hin und schlägt wichtige Ergänzungen vor.
Die Sicherstellung einer wirksamen und gerechten Besteuerung im gesamten Binnenmarkt ist von entscheidender Bedeutung für eine robuste konjunkturelle Erholung nach der COVID-19-Pandemie und für die Finanzierung des digitalen und grünen Wandels. In den beiden Stellungnahmen begrüßt der EWSA die Vorschläge der Kommission zur Bekämpfung des Einsatzes von Briefkastenfirmen zur Steuerhinterziehung sowie zur Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen. Gleichzeitig weist er auf mögliche Lücken hin und schlägt wichtige zusätzliche Maßnahmen vor.
Benjamin Rizzo, Berichterstatter für die Stellungnahme zur Bekämpfung der Nutzung von Briefkastenfirmen, zufolge „müssen Briefkastenfirmen, die in den Mitgliedstaaten gegründet wurden, mit dem Kommissionsvorschlag in Einklang gebracht werden. Außerdem ist die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten wichtiger denn je, um eine Aushöhlung der Fiskalkapazität der EU zu vermeiden.“
Mitberichterstatter Javier Doz Orrit fügte hinzu: „Wenn die Richtlinie gegen Briefkastenfirmen das Legislativpaket der Kommission zur Bekämpfung der Geldwäsche ergänzen soll, so müsste sie durch eine Regelung gegen professionelle Enabler, die Briefkastenfirmen betreiben, vervollständigt werden.“
Krister Andersson, Berichterstatter für die Stellungnahme zur effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen, meinte: „Die OECD wird in nächster Zeit voraussichtlich wichtige Regeln für Safe-Harbour-Bereiche, vereinfachte Verwaltungserklärungen und andere wichtige Punkte vorlegen. Auch diese Vorschriften sollten in die Richtlinie aufgenommen werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Rechtsvorschriften in der EU einheitlich umgesetzt und weltweit identisch und zeitgleich angewandt werden.“
Mitberichterstatter Petru Sorin Dandea ergänzte: „Der EWSA hätte sich eine Folgenabschätzung für diejenigen Teile der Richtlinie gewünscht, mit denen sie mit dem EU-Recht in Einklang gebracht wird. Wir fordern, dass eine solche Analyse durchgeführt und öffentlich zugänglich gemacht wird.“ (tk)