European Economic
and Social Committee
Interne Beratungsgruppe der EU im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens EU Vereinigtes Königreich
Artikel 13 des Handels- und Kooperationsabkommens EU-Vereinigten Königreich sieht vor, dass jede Vertragspartei eine interne Beratungsgruppe (DAG) einrichtet, die sich aus Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammensetzt. Diese Gruppe bildet den institutionellen Rahmen.
Hauptziel der DAG der EU ist es, die Kommission bei der Umsetzung des umfassenden Handels- und Kooperationsabkommens zu beraten (siehe unten). Es handelt sich um die erste DAG der EU, die über die Schwerpunkte Handel und nachhaltige Entwicklung hinausgeht.
Angesichts dieser außerordentlichen Themenvielfalt war eine größere DAG der EU erforderlich, die in der Lage sein sollte, das Fachwissen eines breiten Spektrums von Interessenträgern zu nutzen, aber auch zügig zu arbeiten. Die DAG der EU im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens hat deshalb insgesamt 30 Mitglieder, von denen 24 aus dem breiten Netz europäischer Organisationen der Zivilgesellschaft und sechs aus dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) stammen. Diese Zusammensetzung gewährleistet eine ausgewogene Vertretung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Interessen.
Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen enthält Präferenzregelungen in Bereichen wie Handel mit Waren und Dienstleistungen, digitaler Handel, geistiges Eigentum, öffentliche Auftragsvergabe, Luft- und Straßenverkehr, Energie, Fischerei, Koordinierung der sozialen Sicherheit, Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, thematische Zusammenarbeit und Teilnahme an Unionsprogrammen. Das Abkommen fußt auf Bestimmungen, die gleiche Wettbewerbsbedingungen und die Achtung der Grundrechte gewährleisten.
Das Handels- und Kooperationsabkommen wird zwar keinesfalls an das Maß der wirtschaftlichen Integration zur Zeit, als das Vereinigte Königreich noch Mitglied der EU war, heranreichen; es geht aber über traditionelle Freihandelsabkommen hinaus und bietet eine solide Grundlage für die Fortführung der langjährigen Freundschaft und Zusammenarbeit.
Das Abkommen wurde am 30. Dezember 2020 unterzeichnet und seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewandt. Es trat am 1. Mai 2021 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal der Kommission.
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