European Economic
and Social Committee
Begleitausschuss EU-Vereinigtes Königreich
Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft. Bis dahin war der Begleitausschuss Brexit das Arbeitsorgan des EWSA, das für die Überwachung der Verhandlungen und die Vorbereitung des zivilgesellschaftlichen Dialogs mit den Partnern aus dem Vereinigten Königreich für die Zeit nach dem Brexit zuständig war. Aufgrund seiner Rolle als Überwachungsinstanz und Brücke zur britischen Zivilgesellschaft beschloss der EWSA, den Begleitausschuss EU-Vereinigtes Königreich einzusetzen, der die Arbeit des Begleitausschusses Brexit fortsetzen und dabei insbesondere die Beziehungen zur britischen Zivilgesellschaft fördern soll.
Zwar wurden durch den Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens ein No-Deal-Szenario vermieden, doch gestalten sich die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weiterhin schwierig. In jedem Falle spielt die Zivilgesellschaft der EU jetzt und auch künftig eine wichtige Rolle beim (Wieder-)Aufbau von Brücken zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.
Angesichts des besonderen Charakters der Beziehungen und des breiten Spektrums der Themen, die in die Zuständigkeit des EWSA fallen, bedarf es einer Priorisierung, wobei die übergeordneten Ziele auf der Hand liegen:
- Aufbau und Förderung enger Kontakte zu den Hauptakteuren der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, indem vor allem durch Einbindungs- und Kommunikationsmaßnahmen Brücken zu Organisationen der britischen Zivilgesellschaft wieder aufgebaut werden;
- Pflege von Kontakten zu den wichtigsten EU-Organen (Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Rat) sowie zu den institutionellen Akteuren des Vereinigten Königreichs (Vertretung des Vereinigten Königreichs in Brüssel, beide Kammern des britischen Parlaments, dezentrale Verwaltungen);
- Überwachung der Umsetzung der wichtigsten Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, insbesondere des Austrittsabkommens und des Protokolls zu Irland/Nordirland;
- Überwachung anderer Abkommen und möglicher Kooperationsbereiche;
- Überwachung aller für die Zivilgesellschaft besonders wichtigen Aspekte der neuen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich;
- Bündelung des Feedbacks des EWSA zu Fragen der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.