Interne Beratungsgruppe EU-Kanada

Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) EU-Kanada ist am 21. September 2017 vorläufig in Kraft getreten. Das Abkommen enthält u. a. Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, Handel und Arbeit sowie Handel und Umwelt (Kapitel 22 bis 24).

Zu diesen Kapiteln gehören die Verpflichtungen der EU und Kanadas zur Förderung der Arbeitnehmerrechte, des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, wie sie in internationalen Instrumenten wie den Übereinkommen der IAO und multilateralen Umweltübereinkommen festgelegt sind, u. a. durch Maßnahmen in Bereichen wie nachhaltige Forstwirtschaft, Fischerei und soziale Verantwortung der Unternehmen.

Ferner ist vorgesehen, dass jede Vertragspartei interne Beratungsgruppen (DAG) einrichtet, die sich aus Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammensetzen.

Die DAG der EU im Rahmen des CETA setzt sich aus Mitgliedern des EWSA und europäischer Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, wobei eine ausgewogene Vertretung von Interessenträgern aus den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt (u. a. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie andere relevante Interessenträger) gewährleistet wird.

Hauptzweck der DAG der EU ist es, Stellungnahmen und Empfehlungen zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens EU-Kanada abzugeben.