European Economic
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Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen: EWSA fordert Änderung der Wahlgesetze in der EU
Nach Auffassung des EWSA ist es nicht hinnehmbar, dass im Widerspruch zu den Grundwerten der EU die uneingeschränkte Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger an Wahlen aufgrund der überall in Europa noch bestehenden rechtlichen und technischen Hindernisse in keinem einzigen EU-Land gewährleistet ist.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert das Europäische Parlament, den Rat der EU und die Mitgliedstaaten auf, den Wahlakt von 1976 dringend so zu ändern, dass alle Unionsbürgerinnen und -bürger mit Behinderungen ihr Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 tatsächlich ausüben können.
In seiner am 2. Dezember verabschiedeten Stellungnahme zum Thema „Die Gewährleistung der praktischen Ausübung des Wahlrechts durch Menschen mit Behinderungen bei der Wahl zum Europäischen Parlament“ fordert der EWSA, im Text des Wahlakts grundsätzlich festzuhalten, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar und geheim sind.
Dies würde der Diskriminierung von Wählerinnen und Wählern mit Behinderungen aufgrund derzeit geltender und von Land zu Land sehr unterschiedlicher Vorschriften bzw. Regelungen ein Ende setzen. Ferner könnten so auch bestehende rechtliche oder technische Hindernisse beseitigt werden, die Millionen Menschen vom Wahlrecht ausschließen.
„Der EWSA hält diese Diskriminierung für nicht hinnehmbar und sieht darin einen Widerspruch zu den Grundwerten der EU, den Verträgen und wichtigen völkerrechtlichen und politischen Vereinbarungen“, erklärte der Berichterstatter für die Stellungnahme Krzysztof Pater.
Die Stellungnahme wurde auf der letzten Plenartagung des EWSA verabschiedet, auf der anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen 2020 am 3. Dezember das Thema Behinderungen im Mittelpunkt stand. Die Stellungnahme ist eine Weiterführung des Informationsberichts des EWSA aus dem Jahr 2019.
„Zuallererst geht es in dieser Stellungnahme um die Menschenwürde. Im Mittelpunkt unserer Forderung steht der Grundsatz 'gleiche Rechte für alle'. Wie kann es sein, dass Millionen von Unionsbürgerinnen und -bürgern mit Behinderungen im 21. Jahrhundert ihr Wahlrecht nicht ausüben können und die Entscheidungsträger fast nichts tun, um dies zu ändern? Das berührt ein ganz zentrales Thema für die Demokratie in der EU“, betonte Krzysztof Pater.
Herr Pater hegt die Hoffnung, dass Menschen mit Behinderungen nicht das gleiche Schicksal erleiden wie die Frauen in Europa, für die die letzte Wahlrechtseinschränkung in der EU erst Ende 1976 aufgehoben wurde – also 70 Jahre, nachdem Finnland als erstes Land in Europa Frauen das Wahlrecht zugestanden hatte.
Der EWSA warnt davor, dass ohne rechtliche Änderungen die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die dieses Recht möglicherweise nicht ausüben können, stetig zunehmen wird, da der Anteil der Menschen mit einer Behinderung an der rasch alternden EU-Bevölkerung im Durchschnitt alle sechs Jahre um ein Prozent steigt.
Ihr Wahlrecht nicht ausüben können auch viele weitere Personen, etwa vorübergehend hospitalisierte Patientinnen und Patienten, solche die zu Hause behandelt werden bzw. Rehabilitationsmaßnahmen absolvieren sowie Menschen, die sich aufgrund epidemiologischer Risiken in Isolation befinden.
IM BERICHT DES EWSA AUS DEM JAHR 2019 WURDE AUF DIE DISKRIMINIERUNG VON WÄHLERINNEN UND WÄHLERN MIT BEHINDERUNGEN HINGEWIESEN
In dem Bericht des EWSA aus dem Jahr 2019, der von Krzysztof Pater verfasst wurde, werden die Beschränkungen und Hindernisse für Wählerinnen und Wähler mit Behinderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten detailliert aufgeführt. Außerdem werden 200 Beispiele für Lösungen aus den einzelnen Ländern genannt.
Die Ergebnisse des zwei Monate vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 veröffentlichten Berichts wurden später in der Wahlberichterstattung durch Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen bestätigt.
Trotz einiger positiver Änderungen der Wahlgesetze in Frankreich und Deutschland unmittelbar vor den Wahlen zum Europäischen Parlament wurde festgestellt, dass die Gesetze von 14 Ländern noch rund 400 000 Bürgerinnen und Bürger aufgrund psychischer Probleme oder geistiger Behinderungen von den Wahlen ausschließen. Die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die aufgrund organisatorischer Aspekte oder technischer Einschränkungen, die sich aus nationalen Vorschriften ergeben, nicht wählen können, könnte in die Millionen gehen.
Dem Bericht zufolge haben beispielsweise in acht EU-Ländern Menschen, die sich aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht in das Wahllokal begeben können, keine andere Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. In 18 Ländern können sehbehinderte Menschen nicht unabhängig wählen, und in neun Ländern müssen die Wählerinnen und Wähler die Identifikationsnummer der Kandidaten, deren Namen oder den Namen der Partei, die sie unterstützen, auf dem Stimmzettel angeben, was für viele ein großes Hindernis darstellt.
VOM EWSA VORGESCHLAGENE MAẞNAHMEN
Der EWSA ist der Ansicht, dass bestehende Praktiken, die Unionsbürgerinnen und -bürger mit Behinderungen diskriminieren, rasch aufgehoben werden können, indem der EU-Wahlakt dahingehend geändert wird, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Standards anzuwenden, die Menschen mit Behinderungen ein faktisches Wahlrecht garantieren.
Daher fordert der EWSA, den im Wahlakt verankerten Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts zu präzisieren, indem explizit festgehalten wird, dass Unionsbürgerinnen und -bürger wegen einer Behinderung oder ihres Gesundheitszustands nicht durch nationale Vorschriften an der Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament gehindert werden dürfen.
Auch die in diesem Akt genannten Grundsätze der unmittelbaren und geheimen Wahl sind zu präzisieren. Der EWSA schlägt sechs Maßnahmen vor, die von den EU-Mitgliedstaaten ergriffen werden sollten, um sicherzustellen, dass diese Grundsätze bei der Stimmabgabe durch alle Bürgerinnen und Bürger, einschließlich der Menschen mit Behinderungen, eingehalten werden.
Er ist der Ansicht, dass die EU auf die positiven Erfahrungen vieler Länder bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Lösungen zurückgreifen könnte.
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