EWSA fordert Verbesserung der Agrarschutzklauseln in Handelsabkommen

Von der Gruppe Arbeitgeber im EWSA

Auf der Plenartagung im Juli wurde eine Initiativstellungnahme zur Einführung von Schutzmaßnahmen für Agrarerzeugnisse in Handelsabkommen der EU verabschiedet.

Im Vorfeld der von der Europäischen Kommission eingeleiteten Überarbeitung der Handelspolitik der EU wird in dieser Stellungnahme die geostrategische Bedeutung der Nahrungsmittelerzeugung hervorgehoben und betont, dass die Produktionskapazitäten der einzelnen Länder geschützt werden müssen, indem eine angepasste Agrar- und Wirtschaftspolitik gefördert und gleichzeitig ein organisierter internationaler Handel sichergestellt wird, um mit den Unwägbarkeiten der Produktion sowie den andauernden Unzulänglichkeiten in bestimmten geografischen Gebieten zurechtzukommen.

Aus Sicht des Berichterstatters Arnold Puech d’Alissac von der Gruppe Arbeitgeber im EWSA sind heute „dank der Entwicklung der IT-Kapazitäten wesentlich wirkungsvollere Maßnahmen möglich. Sie sind schnell, automatisiert, verhältnismäßig und umfassend und erlauben dadurch den Schutz der Lieferketten vom Erzeuger zum Verbraucher.“

Außerdem ist es, so der Berichterstatter, „an der Zeit, das Konzept der Nachhaltigkeit in die Handelsverhandlungen einzubringen, damit nicht unter unzureichend nachhaltigen Bedingungen hergestellte Billigimporte die Oberhand über die europäische Produktion gewinnen. Im Zuge des Grünen Deals ist die Kohärenz zwischen Umwelt-, Agrar- und Handelspolitik unerlässlich.“