Der EWSA betont in einer Sondierungsstellungnahme die Bedeutung abgestimmter europäischer Rechtsvorschriften zur Festlegung von Steuersätzen für digitale Dienstleistungsunternehmen. Solche Vorschriften sorgen für ein wachstumsfreundliches Unternehmensumfeld und kommen dem Binnenmarkt zugute. Gleichzeitig verhindern sie eine Fragmentierung, wie sie etwa durch eigenständige nationale Initiativen entstehen würde. In der auf Ersuchen des tschechischen EU-Ratsvorsitzes erarbeiteten Stellungnahme wird gefordert, dass die künftigen Vorschriften einer Doppelbesteuerung vorbeugen und die Befolgungskosten für die Unternehmen minimieren müssen.
Die EU kann bei der Regulierung der Besteuerung der Digitalwirtschaft eine führende Rolle einnehmen, muss dabei aber das von der OECD/G20 geschlossene internationale Übereinkommen berücksichtigen. Berichterstatter Benjamin Rizzo erklärte hierzu: „Sowohl Säule 1 als auch Säule 2 des inklusiven Rahmens der OECD/G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung müssen in der EU möglichst zügig umgesetzt werden. Auf diese Weise kann ein hohes Maß an Kohärenz mit der künftigen internationalen Vereinbarung im Rahmen der OECD/G20 erreicht werden.“ Ko-Berichterstatter Petru Dandea ergänzte: „Der EWSA betont, dass gut konzipierte internationale Vorschriften zur Besteuerung digitaler Unternehmen dazu beitragen können, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vorzubeugen und für ein gerechtes, solides und fortschrittliches Steuersystem zu sorgen.“ (tk)