von der Gruppe Arbeitnehmer im EWSA

Energiegenossenschaften und -gemeinschaften sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen grünen Wandel. Trotzdem werden sie im europäischen Windkraft-Aktionsplan der Kommission nicht gebührend berücksichtigt – darin wird der zunehmende Widerstand gegen neue Windparks offenbar außer Acht gelassen.

Im Oktober 2023 legte die Europäische Kommission einen europäischen Windkraft-Aktionsplan vor, der dafür sorgen soll, dass die Energiewende mit einer wettbewerbsfähigen Industrie einhergeht und die Windenergie in Europa auch weiterhin erfolgreich ausgebaut werden kann.

Mehr als ein Drittel des Stroms aus erneuerbaren Quellen und mehr als 17 % der Gesamtstromerzeugung stammen in der EU aus der Windkraft, die damit ein Grundbestandteil einer emissionsneutralen Stromerzeugung der Zukunft ist.

In dem Aktionsplan der Kommission wird der zunehmende Widerstand gegen neue Windparks, der u. a. von Landschafts- und Naturschützern laut wird und zu einer abwehrenden Haltung nach dem Motto „Aber nicht vor meiner Haustür!“ führt, jedoch offenbar außer Acht gelassen.

Genossenschaften und Gemeinschaften, die einen lokalen, von den Bürgern ausgehenden Prozess vorantreiben, durch den die Energiewende mitgetragen werden kann, sind für die Überwindung dieses Widerstands entscheidend und sorgen maßgeblich dafür, dass möglichst viele von der Energiewende profitieren. Zudem sind sie auch wichtig, wenn die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen in ein neues, dezentraleres Stromerzeugungssystem münden soll.

Stattdessen stehen im Windkraft-Aktionsplan der Kommission nur Großunternehmen im Vordergrund. Dies schadet dem Fortschritt, verringert die Akzeptanz und gefährdet die Energiewende. Die Kommission sollte den Anwendungsbereich ihres Aktionsplans überdenken und als siebte Säule die Bürgerbeteiligung darin aufnehmen.

Sie sollte bei Ausschreibungen für nicht rein preisorientierte Gebote und die Berücksichtigung von Belangen hinsichtlich Umwelt, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie in Bezug auf die Kollektivvertragsbildung sorgen, wie vom EWSA jüngst in seiner Stellungnahme zu diesem Thema empfohlen wurde.