Die lang erwartete Aktualisierung des EU-Arzneimittelrechts kann für die Menschen in der EU von großem Nutzen sein, aber der strategischen Autonomie sollte mehr Beachtung geschenkt werden.

Der EWSA befürwortet die vorgeschlagene Überarbeitung des Arzneimittelrechts, ist jedoch der Ansicht, dass neben der Wettbewerbsfähigkeit der Branche und ihrer Attraktivität für Investitionen auch umfassendere soziale und geopolitische Belange stärker berücksichtigt werden sollten.

„Wir müssen strategisch autonom werden, und dafür brauchen wir Versorgungssicherheit. Es müssen administrative und finanzielle Anreize geschaffen werden“, so Martin Schaffenrath, Berichterstatter der EWSA-Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag. „Was wir in dieser Branche brauchen, sind Investitionen und eine nachhaltige Unterstützung. Und wir müssen die Produktion wieder zurückholen."

Die Arzneimittelindustrie ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der EU. In ihr selbst sind rund 840 000 Menschen beschäftigt, und indirekt hängen noch einmal dreimal so viele Arbeitsplätze von ihr ab. Im Jahr 2021 wurden in dieser Branche 41 Mrd. EUR in Forschung und Innovation investiert. Die Stellungnahme zeigt ganz klar, dass der Schwerpunkt des langfristigen Konzepts der Europäischen Union darauf liegen sollte, die Branche als tragende Säule der EU-Wirtschaft im Bereich der Spitzentechnologie zu unterstützen.

Um die Abhängigkeit von anderen Staaten zu verringern, befürwortet der EWSA Anreize für EU-Arzneimittelhersteller und tritt für die Verlagerung der Produktion aus Drittländern ein. Außerdem wird sich für die Einrichtung einer europäischen Notfallreserve von Arzneimitteln von strategischer Bedeutung ausgesprochen. Unter Hervorhebung der Bedeutung einer angemessenen strategischen Autonomie empfiehlt der EWSA eine Ausweitung der gemeinsamen Beschaffung von Arzneimitteln durch die EU und verweist dabei auf das positive Beispiel der COVID-19-Impfstoffbeschaffung.

Den fundamentalen sozialen Aspekten einer Überarbeitung rechtlicher Bestimmungen wird die Stellungnahme dadurch gerecht, dass ein eigener EU-Fonds für seltene Krankheiten vorgeschlagen wird, über den allen europäischen Patientinnen und Patienten Behandlungsmöglichkeiten zugänglich gemacht und Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung zwischen den Mitgliedstaaten ausgeglichen werden, insbesondere dann, wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht die gesamten Kosten für eine Behandlung abdecken. (dm)