In ganz Europa werden LGBTIQ-Personen diskriminiert, was sich auf ihre schulischen Leistungen, ihre Beschäftigungsaussichten, ihr Wohlbefinden und sogar die Ausübung ihrer Grundrechte – wie das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU – auswirkt.
Damit sich dies ändert, schlägt der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in seiner auf der April-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme vor, auf EU-Ebene eine nicht diskriminierende Regelung für den Begriff „Familie“ festzulegen.
In der Stellungnahme begrüßt der EWSA die Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025 der Europäischen Kommission, mit der Diskriminierung verringert und die Sicherheit und die Grundrechte von LGBTIQ-Personen in der gesamten EU gewährleistet werden sollen, indem Legislativmaßnahmen auf europäischer Ebene ergriffen werden.
Der Berichterstatter für diese Stellungnahme, Ionuț Sibian, verwies auf die Aktualität der Strategie und begrüßte den Mut der Europäischen Kommission zur Annahme dieser Strategie „vor dem Hintergrund zunehmender Homo- und Transphobie auf europäischer Ebene“.
In der endgültigen Stellungnahme wird eine von allen EU-Mitgliedstaaten anerkannte Definition des Begriffs „Familie“ gefordert, um die Rechte sogenannter Regenbogenfamilien in der gesamten Union insbesondere bei grenzübergreifenden Angelegenheiten zu wahren. Der EWSA fordert die EU außerdem auf, Aktionslinien für aktive Beschäftigungsmaßnahmen festzulegen, damit die Mitgliedstaaten nationale Beschäftigungspläne entwickeln, die spezifische Initiativen für LGBTIQ-Personen enthalten, und plädiert für ein Verbot sogenannter Konversionspraktiken und -therapien in allen Mitgliedstaaten. (dgf)