Am 26. September veranstaltete der EWSA eine Konferenz zum jüngsten Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit, um zu erörtern, wie die Empfehlungen des Berichts spürbare Verbesserungen in den Mitgliedstaaten bewirken können.

Der Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit enthält zum allerersten Mal auch länderspezifische Empfehlungen in den Bereichen Justiz, Korruption, Medien und Gewaltenteilung. In der EU wurden nicht überall gleich große Fortschritte erzielt, und in Bezug auf einige Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor ernsthafte Bedenken.

„Die EU sollte stets mit all ihren Instrumenten, auch mit der Konditionalität für den Haushalt, unverzüglich gegen jeden neuen Angriff auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder Menschenrechte vorgehen, wo auch immer er erfolgt“, so EWSA-Präsidentin Christa Schweng bei der Eröffnung der Konferenz.

Der für Justiz zuständige EU-Kommissar Didier Reynders erklärte: „Dieses Jahr hat erneut gezeigt, dass die Verankerung einer starken Kultur der Rechtsstaatlichkeit in der EU von grundlegender Bedeutung ist. Während wir die Ukraine mit vereinten Kräften bei der Verteidigung ihrer Souveränität und Integrität unterstützen, können wir nur dann glaubwürdig bleiben, wenn wir zugleich auch die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Europäischen Union schützen.“

Die Konferenz bot zudem Gelegenheit, den zweiten Synthesebericht der Gruppe Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit (GGR) des EWSA vorzustellen, der einen Überblick über ihre 2020 und 2021 erfolgten Länderbesuche in Dänemark, Deutschland, Irland, der Tschechischen Republik, Spanien, Zypern und Litauen bietet. Der Vorsitzende der GGR, Cristian Pîrvulescu, betonte: „Die demokratischen Systeme der besuchten Länder haben sich in der Regel als recht widerstandsfähig erwiesen, jedoch ist offensichtlicher denn je, dass Schutzmaßnahmen und eine wirksame Gewaltenteilung, darunter auch die Kontrollfunktion der Zivilgesellschaft, unerlässlich sind.“

In ihren abschließenden Bemerkungen betonte die Ständige Vertreterin der Tschechischen Republik bei der EU, Edita Hrdá, die Bedeutung der Zivilgesellschaft: „Die Zivilgesellschaft kann die Menschenrechte mit Leben zu füllen. Die Förderung der Rechtsstaatlichkeit ist eine dauerhafte Aufgabe, die nicht nur unsere Zusammenarbeit, sondern auch unsere beständige Wachsamkeit erfordert.“ (gb)