Der EWSA hat auf seiner Plenartagung am 25. April die Vereinbarung zur Einrichtung eines interinstitutionellen Gremiums für ethische Standards gebilligt. Offiziell unterzeichnet wurde die Vereinbarung von den Vertretern der beteiligten Organe und Einrichtungen der EU am 15. Mai. Am 6. Juni tritt sie in Kraft – also an dem Tag, an dem die Europawahl beginnt.

Die Vereinbarung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer gemeinsamen Kultur der Integrität und Ethik dar.

Das neue EU-Gremium wird gemeinsame Mindeststandards für ethisches Verhalten aufstellen, aktualisieren und auslegen und darüber Bericht erstatten, wie diese Standards in die Geschäftsordnungen der einzelnen beteiligten Organe und Einrichtungen der EU integriert wurden.

Neben dem EWSA sind sieben weitere EU-Institutionen an dem Ethikgremium beteiligt: das Europäische Parlament, der Rat der EU, die Europäische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank, der Europäische Rechnungshof und der Europäische Ausschuss der Regionen.

Jede beteiligte Institution wird durch ein hochrangiges Mitglied vertreten. Mit dem Vorsitz wechseln sich die Institutionen nach dem Rotationsprinzip jedes Jahr ab.

Das Gremium wird bei seiner Arbeit von fünf unabhängigen Sachverständigen unterstützt, die auf Anfrage Stellungnahmen abgeben. Die Vertragsparteien können die Sachverständigen individuell zu standardisierten schriftlichen Erklärungen, einschließlich Interessenerklärungen, konsultieren. (mp)