EWSA: Zivilgesellschaft ist bereit, EU bei den Herausforderungen des digitalen Finanzwesens zu unterstützen

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) befürwortet das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors. Die Digitalisierung bietet große Chancen, birgt aber auch beträchtliche Risiken für den Finanzsektor der EU, die rasches Handeln erfordern.

Der Bereich des digitalen Finanzwesens muss dringend geregelt werden, und die Europäische Kommission ist auf einem guten Weg dorthin. So der Tenor dreier Stellungnahmen, die der EWSA auf seiner Februar-Plenartagung verabschiedet hat und in denen er die jüngsten Kommissionsvorschläge zur Regelung des digitalen Finanzsektors unterstützt.

Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors

In der von Petru Sorin Dandea und Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth erarbeiteten Stellungnahme befürwortet der EWSA die von der Kommission vorgeschlagene Strategie für ein digitales Finanzwesen. Er betont, dass die großen Herausforderungen der Digitalisierung für den EU‑Finanzsektor direkt angegangen werden müssen.

Berichterstatter Dandea verwies in der Debatte darauf, dass die Digitalisierung des EU‑Finanzsektors mit weitreichenden Umstrukturierungen, Filialschließungen, dem Wandel beruflicher Qualifikationsprofile der Mitarbeiter und völlig neuen Formen der Arbeit einhergeht. Diese wichtigen Fragen dürfen keinesfalls übersehen werden. Sie stellen die Dienstleister – und natürlich auch die Beschäftigten im Finanzsektor – vor große Herausforderungen.

Ein gut funktionierender EU-Binnenmarkt für digitale Finanzdienstleistungen ermöglicht es Verbrauchern und Kleinanlegern, Finanzdienstleistungen besser zu nutzen. Im Hinblick auf dieses Ziel müssen sich die Märkte in diesem Bereich weiterentwickeln können, um die Fragmentierung des Sektors zu reduzieren. Der Ausschuss befürwortet die vorgeschlagene Einrichtung einer EU-Plattform für digitale Finanzierungen in der EU, um Online-Interaktionen im Zusammenhang mit Initiativen im Bereich des digitalen Finanzwesens zu erleichtern, empfiehlt jedoch die Einbeziehung der Sozialpartner und Vertreter der Zivilgesellschaft in diesen Prozess.

Frank von Fürstenwerth erklärte hierzu: Bei der Bewältigung der mit dem digitalen Wandel verbundenen Probleme und Risiken müssen einige entscheidende Aspekte berücksichtigt werden, damit ein digitaler Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen entstehen kann. Dabei geht es vornehmlich um die Regulierung der Technologieanbieter, den Verbraucherschutz, den garantierten Zugang zu Finanzdienstleistungen, die Betriebsstabilität und die Sicherheit der Netze und Informationssysteme.

Kryptowerte und Distributed-Ledger-Technologie

In der von Giuseppe Guerini erarbeiteten Stellungnahme unterstützt der EWSA die beiden Initiativen der Kommission über Märkte für Kryptowerte und über eine Pilotregelung zur Marktinfrastruktur für die Distributed-Ledger-Technologie (DLT). In diesem Bereich muss dringend ein Regelwerk für eine Technologie geschaffen werden, die immer mehr Verbreitung und Anwendung findet und sich ständig weiterentwickelt und schnell verändert.

Berichterstatter Guerini betonte auf der Plenartagung: Die verschiedenen von der Kommission geplanten regulatorischen Anpassungen sind für die Modernisierung der Finanzdienstleistungen erforderlich, ihre rasche Umsetzung bis Mitte 2022 ist daher äußerst hilfreich. Dabei dürfen jedoch der Verbraucher- und Anlegerschutz und die aufsichtsrechtlichen Vorschriften nicht vernachlässigt werden. Die Marktintegrität muss auf jeden Fall gewahrt werden.

Mehrere Mitgliedstaaten haben in den letzten Monaten im Rahmen legislativer Maßnahmen bzw. im Zuge von Leitlinien der sektoralen Regulierungsbehörden einzelstaatliche Regulierungsinstrumente angenommen. Vor diesem Hintergrund sind diese Initiativen der EU dringend erforderlich. Ansonsten besteht die Gefahr eines fragmentierten Rechtsrahmens, der die Integrität des Binnenmarktes untergraben und die Befolgungskosten für die Unternehmen erhöhen könnte.

Konkret spricht sich der EWSA für einen einheitlichen Rechtsrahmen aus, um die Endnutzer im digitalen Finanzwesen zu schützen und zugleich die Finanzstabilität zu gewährleisten. Er fordert außerdem Schutzmaßnahmen für Verbraucher und Kleinanleger, um sicherzustellen, dass sie angemessene Informationen erhalten und durch die äußerst technischen Vorschriften nicht unverhältnismäßig belastet werden.

Betriebsstabilität digitaler Systeme

In einer weiteren, von Antonio García del Riego erarbeiteten Stellungnahme begrüßt der EWSA den von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme (DORA). Diese soll Rechtsklarheit in Bezug auf die Bestimmungen über IKT-Risiken schaffen, die regulatorische Komplexität verringern, eine Reihe gemeinsamer Standards zur Entschärfung von IKT-Risiken festlegen und ein harmonisiertes Aufsichtskonzept ermöglichen. Gleichzeitig soll damit für Rechtssicherheit und die notwendigen Schutzmaßnahmen für Finanzunternehmen und IKT-Anbieter gesorgt werden.

Finanzunternehmen sind zunehmend auf Software und digitale Prozesse angewiesen und können so zu Zielen von Cyberangriffen werden – mit schweren finanziellen Schäden und erheblicher Rufschädigung für sie und ihre Kunden. Daher brauchen die Unternehmen ein gutes Verständnis und Management dieser Risiken, um sämtlichen Störungen und Bedrohungen auf IKT-Ebene begegnen zu können.

Berichterstatter García del Riego erklärte dazu: Die DORA-Verordnung wird nicht nur die Widerstandsfähigkeit des Sektors gegenüber IKT-Risiken erhöhen, sondern ist auch für eine Reihe von Interessenträgern, darunter Kunden, Anleger und Mitarbeiter, von Interesse und trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei. Zugleich müssen wir darauf achten, dass keine zusätzlichen Hürden aufgebaut werden, die EU-Finanzinstitute daran hindern könnten, am globalen Innovationsprozess teilzunehmen.