European Economic
and Social Committee
EWSA verabschiedet Stellungnahme zum Legislativpaket zur Bekämpfung der Geldwäsche
Die Europäische Kommission hat den Mitgesetzgebern und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ihr neues Legislativpaket 2021 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Der EWSA unterstützt in seiner auf der Dezember-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme die Vorschläge voll und ganz. Er betont aber auch, dass die Maßnahmen rasch umgesetzt werden müssen und schlägt wichtige Ergänzungen vor.
Die Einrichtung der neuen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) wird vom EWSA besonders befürwortet. Sie sollte allerdings bis 2026 einsatzbereit sein. Der EWSA bekräftigt auch seinen Vorschlag für einen europäischen Pakt zur Bekämpfung von Verhaltensweisen, die die ethischen und politischen Grundsätze unserer Demokratien untergraben und öffentlichen Gütern schaden. Er schlägt die Einrichtung eines neuen zivilgesellschaftlichen Beratungsgremiums zur Bekämpfung der Geldwäsche vor. Die Verordnung über Kryptowerte muss ebenfalls dringend umgesetzt werden. Die verspätete und unvollständige Umsetzung der früheren Geldwäscherichtlinien durch einige Länder der EU-27 ist inakzeptabel. Die Europäische Kommission sollte auf unverzügliches Handeln drängen. Spezifische Maßnahmen sollten auch zur Überwachung von Briefkastenfirmen ergriffen werden. Zudem sollte die Kommission prüfen, ob die Maßnahmen auch auf Geldwäschekanäle außerhalb des Finanzsystems angewendet werden können. Schließlich muss nach Auffassung des EWSA eine neue, der Realität entsprechende und umfassende Liste der Drittländer mit hohem Risiko erstellt werden.
Berichterstatter Javier Doz Orrit erklärte: Die Zivilgesellschaft, die europäischen Institutionen und die nationalen Regierungen müssen dringend gemeinsam handeln. Schätzungen zufolge beläuft sich das Volumen der Geldwäsche in der EU auf 1 % bis 1,3 % des BIP der EU-27, d. h. auf 140 bis 208 Mrd. Euro. Wir müssen diesem unerträglichen und unmoralischen Treiben – zumal in Zeiten der Pandemie – Einhalt gebieten. Der EWSA stimmt dem Legislativpaket zur Bekämpfung der Geldwäsche zu und schlägt weitere Maßnahmen vor.
Ich hoffe, dass die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften bald vollständig von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Es ist z. B. äußerst wichtig, dass die eigentlichen Eigentümer von Unternehmen oder NGO, die für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt werden könnten, bekannt sind. Dies sollte auch für Einrichtungen außerhalb der EU gelten, die mit europäischen Einrichtungen Geschäfte tätigen wollen
, fügte Mitberichterstatter Benjamin Rizzo hinzu.
AMLA als Dreh- und Angelpunkt eines integrierten Aufsichts- und Nachrichtendienstsystems der EU
Mit dem Legislativpaket der Kommission soll die – in Art und Ausmaß bisher noch nie dagewesene – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpft werden. Berichte der Kommission und des Europäischen Rechnungshofs, wissenschaftliche Studien und jüngst auch die Pandora Papers sowie weitere vergleichbare Veröffentlichungen machen das Ausmaß des Phänomens der Geldwäsche in der EU deutlich. Im Mittelpunkt dieses neuen Pakets steht die Einrichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA). Die AMLA wird über direkte Aufsichtsbefugnisse und mehr Befugnisse zur Koordinierung und Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden verfügen. Damit wird sie sicherstellen, dass die EU-Vorschriften von der Privatwirtschaft korrekt und konsequent angewandt werden. Die AMLA soll ihre Tätigkeit 2024 aufnehmen und 2026 mit der direkten Aufsicht beginnen.
Der EWSA unterstützt nachdrücklich die Schaffung und die Struktur der AMLA. Im Idealfall sollte diese neue Behörde noch vor 2026 ihre Arbeit einschließlich der direkten Aufsicht vollumfänglich aufnehmen. Solange die AMLA noch nicht einsatzbereit ist, muss die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und anderen Institutionen verstärkt werden. Eine erfolgreiche Bekämpfung von Geldwäsche und damit zusammenhängender Straftaten erfordert einen kulturellen Wandel und die Teilhabe der organisierten Zivilgesellschaft. Deshalb bekräftigt der EWSA seinen Vorschlag für einen europäischen Pakt und schlägt vor, im Rahmen der AMLA ein beratendes zivilgesellschaftliches Gremium einzurichten. Dieses soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherzustellen und die europäischen Bürgerinnen und Bürger über die sehr negativen Auswirkungen der Geldwäsche zu informieren. Eine unverzügliche und wirksame Koordinierung zwischen der AMLA, der Europäischen Staatsanwaltschaft, und Europol (die mehr Befugnisse und Ressourcen erhalten sollte) könnte für den praktischen Erfolg des Legislativpakets von entscheidender Bedeutung sein.
Inhaltliche Aufteilung des Pakets und neue Verordnung über Kryptowerte
Das Legislativpaket ist aufgeteilt auf die erste Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML-CFT), die die Beaufsichtigung des Privatsektors abdeckt, und die Sechste Geldwäscherichtlinie, deren Schwerpunkt auf dem institutionellen System und seiner Anpassung in jedem Mitgliedstaat liegt. Unter anderem wird mit der ersten AML-CFT-Verordnung die Liste der Verpflichteten auf Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Crowdfunding-Plattformen und Migrationshelfer erweitert. In der sechsten Geldwäscherichtlinie werden die Zuständigkeiten, Aufgaben und der Zugang zu Informationen der zentralen Meldestellen und der nationalen Aufsichtsbehörden geklärt. Zudem werden die Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen diesen und anderen Behörden verbessert. Mit den Bestimmungen sowohl der Verordnung als auch der Richtlinie sollen die nationalen Rechtsvorschriften harmonisiert und die Aufzeichnung und Übermittlung von Informationen automatisiert werden. Mit dem Paket schlägt die Kommission ferner eine Reform der Verordnung von 2015 über Geldtransfers bezüglich Kryptowerten, ihrer Rückverfolgbarkeit und Identifizierung sowie der entsprechenden Dienstanbieter vor.
Der EWSA hält diese inhaltliche Aufteilung sowie die Bestimmungen sowohl der Verordnung als auch der Richtlinie zur Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften und zur automatischen Erfassung und Übermittlung von Informationen für angemessen. Die Verordnung über Kryptowerte und den Markt für Kryptowerte ist ein Fortschritt und sollte dringend umgesetzt werden. Sie ersetzt jedoch nicht alle Instrumente, die erforderlich sind, um die Nutzer vor den finanziellen und kriminellen Risiken dieser Finanzprodukte zu schützen.
Dringlichkeit der Umsetzung in der EU-27
Die Zivilgesellschaft und die nationalen Regierungen müssen die Annahme und ordnungsgemäße Umsetzung des Legislativpakets dringend unterstützen. Die EU-Organe sollten öffentlich-private Partnerschaften in diesem Bereich fördern. Die Richtlinie 2018/1673, die eine gemeinsame Definition des Straftatbestands der Geldwäsche enthält, und die Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die wirtschaftliche und politische Korruptionsfälle aufdecken, müssen noch in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Der EWSA hält diese Verzögerung für inakzeptabel und fordert die Kommission auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen. Die Kommission sollte auch eine neue Richtlinie über eine gemeinsame Definition damit zusammenhängender Vergehen vorlegen, wobei das Strafmaß für diese Delikte innerhalb einer bestimmten Spannbreite liegen sollte.
Briefkastenfirmen, Geldwäsche außerhalb des Finanzsystems und Drittländer mit hohem Risiko
Der EWSA ist über die Vielzahl der in der EU existierenden Briefkastenfirmen, die bei der Geldwäsche und Steuervermeidung eine Schlüsselrolle spielen, sehr besorgt. Es sollten spezifische Maßnahmen ergriffen werden, um solche Unternehmen und die dahinter stehenden Gesellschaften zu überwachen. In keinem Mitgliedstaat sollte es möglich sein, ein Unternehmen, das für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt werden könnte, zu registrieren, wenn die eigentlichen Eigentümer nicht bekannt sind oder mit solchen Aktivitäten verbunden sind.
Zudem fordert der EWSA die Kommission auf, zu prüfen, wie das Legislativpaket auf Geldwäschekanäle außerhalb des Finanzsystems angewandt werden kann. Es bedarf neuer EU‑Rechtsvorschriften in Bezug auf den Markt für Kunstwerke und hochwertige Vermögenswerte, Freihäfen, Zolllager und Sonderwirtschaftszonen, bestimmte Handelsgeschäfte oder -transaktionen, Immobilieninvestitionen, Glücksspielunternehmen usw.
Schließlich muss nach Auffassung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses eine neue, der Realität entsprechende und umfassende Liste der Drittländer mit hohem Risiko erstellt werden. Die Europäische Kommission sollte auch eine Vorschrift erlassen, laut der Unternehmen und Einzelpersonen, die an Finanzkriminalität oder Geldwäsche beteiligt sind, von öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen sind.