European Economic
and Social Committee
Neuer Verhaltenskodex des EWSA: Nulltoleranz gegenüber Mobbing und Belästigung
Mehr Klarheit, mehr finanzielle Transparenz, strenge Vorschriften bezüglich Mobbing und Belästigung und strengere Sanktionen bei Nichteinhaltung. Am 28. Januar 2021 beschlossen die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) per Abstimmung eine grundlegende Änderung ihres Verhaltenskodex. Dies ist der erste wichtige Schritt zur Reformierung des Ausschusses, die sich die neue Führungsspitze des EWSA auf die Fahnen geschrieben hat.
Die neuen Vorschriften enthalten eine Reihe von Verbesserungen, um Mobbing und Belästigung zu verhindern und wirksam mit Vorwürfen von Fehlverhalten umzugehen. Prävention steht an oberster Stelle, und nun wird es im Falle erwiesenen Fehlverhaltens auch möglich sein, eine Reihe von Sanktionen gegen ein Ausschussmitglied zu verhängen.
EWSA-Präsidentin Christa Schweng versprach bei ihrem Amtsantritt im Oktober letzten Jahres, den Verhaltenskodex zu stärken. Heute erfüllen wir dieses Versprechen. Die hervorragende Arbeit der Kommission Geschäftsordnung hat dafür gesorgt, dass dieser Entwurf breite Unterstützung fand. Dies beweist, dass wir für hohe ethische Standards und moderne und transparente Arbeitsmethoden eintreten
, erklärte Frau Schweng.
Besteht Grund zu der Annahme, dass ein Fehlverhalten vorliegt, leitet der neue Ethikbeirat, der über klar definierte Befugnisse verfügt, eine Untersuchung ein. Dabei können sich sowohl die Mitglieder als auch die Bediensteten des EWSA mit Beschwerden an den Ethikbeirat wenden. Im Falle einer Untersuchung sind anerkannte Hinweisgeber geschützt, und darüber hinaus wird der Ausschuss eng mit dem OLAF zusammenarbeiten.
In Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen und der Schwere des Fehlverhaltens kann eine Reihe von Sanktionen gegen das betroffene Mitglied verhängt werden. Dazu gehören:
- Suspendierung von einem oder mehreren Ämtern im Ausschuss,
- Wiedergutmachung etwaiger Schäden,
- vorübergehender Verlust des Anspruchs auf die Vergütungen der Mitglieder,
- Ausschluss von der Teilnahme an bestimmten oder allen Tätigkeiten oder Dienstreisen des EWSA,
- Verbot, den EWSA auf nationaler, interinstitutioneller oder internationaler Ebene zu vertreten,
- Verlust des Zugangs zu vertraulichen Informationen oder Verschlusssachen.
Im schlimmsten Fall wird es auch möglich sein, ein Mitglied endgültig aus dem Ausschuss auszuschließen.
Durch die Aktualisierung dieser Vorschriften wird auch die finanzielle Transparenz erhöht, insbesondere in Bezug auf die Erstattung der Kosten, die den Mitgliedern durch Reisen oder andere Tätigkeiten entstehen. Die Mitglieder müssen jährlich eine Erklärung ihrer finanziellen Interessen vorlegen, die auf dem Internetportal des EWSA öffentlich zugänglich gemacht wird. Der Verhaltenskodex regelt nun auch mögliche Fälle von Interessenkonflikten genauer.
Die Änderungen des Kodex orientieren sich an den Leitlinien, die das Europäische Parlament im letztjährigen Entlastungsbericht vorgegeben hat, sowie an den Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF).
„Die heutigen Änderungen sind die ersten, aber nicht die letzten Reformen zur Stärkung der Arbeitsmethoden des EWSA. Der Ausschuss nimmt diese Änderungen vor, um seine in den Verträgen verankerte Rolle an die aktuellen Gegebenheiten und die Bedürfnisse der von uns beratenen Organe anzupassen“, erklärte Frau Schweng abschließend.
Der aktualisierte Verhaltenskodex tritt in den kommenden Wochen nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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Code of Conduct
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