EWSA leistet Beitrag zur Debatte über angemessene Mindestlöhne in Europa

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat eine Sondierungsstellungnahme zum Thema Angemessene Mindestlöhne in ganz Europa verabschiedet, die auf Ersuchen des Europäischen Parlaments (EP) erarbeitet wurde. Das EP hat um diese Stellungnahme gebeten, nachdem die Kommission angekündigt hatte, dass sie erwägt, ein Rechtsinstrument vorzuschlagen, mit dem sichergestellt werden soll, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU Anspruch auf einen Mindestlohn haben, der einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht.

Aus den Daten ergibt sich, dass der Lohn von einem von zehn Arbeitnehmern in der EU nur in etwa dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn entspricht oder sogar darunter liegt. In einigen Ländern reichen die derzeit geltenden Mindestlohnniveaus nicht aus, um Erwerbsarmut von Arbeitnehmern zu verhindern. Der EWSA zeigt sich in seiner Stellungnahme weiter besorgt darüber, dass Armut im Allgemeinen sowie Erwerbsarmut in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor ein erhebliches Problem darstellen. Gleichzeitig betont er, dass hochwertige Beschäftigung nach wie vor der beste Weg aus der Armut ist.

Nach Auffassung des EWSA könnten gerechte Mindestlöhne in Kombination mit auf den einzelnen Betroffenen zugeschnittenen, integrierten und aktiven Integrationsmaßnahmen dazu beitragen, die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verringern. Mindestlöhne könnten auch dazu beitragen, eine Reihe von EU-Zielen wie die Angleichung der Löhne und Gehälter nach oben, die Stärkung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts sowie die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu erreichen. Am höchsten liegt der Anteil der Geringverdiener derzeit bei Frauen sowie weiteren schutzbedürftigen Gruppen wie älteren Arbeitnehmern, jungen Menschen, Migranten und Arbeitnehmern mit Behinderungen. Löhne stellen eine Vergütung für geleistete Arbeit dar und sind einer der Aspekte, die im Interesse sowohl der Unternehmen als auch der Arbeitnehmer liegen. Sie sind abhängig von der wirtschaftlichen Situation eines Landes, einer Region oder Branche. Veränderungen können sich auf die Beschäftigung, die Wettbewerbsfähigkeit und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage auswirken.

Der EWSA betont, dass er Bedenken in Bezug auf mögliche EU-Maßnahmen in diesem Bereich durchaus ernst nimmt und die Komplexität der damit verbundenen Probleme nicht unterschätzt. Er räumt ein, dass die Kommission einen ausgewogenen und umsichtigen Ansatz verfolgen muss.

Deshalb betont er, dass eine solche EU-Initiative auf der Grundlage einer genauen Analyse der Lage in den Mitgliedstaaten gestaltet werden muss und die Rolle und Autonomie der Sozialpartner sowie die verschiedenen Modelle der Arbeitsbeziehungen uneingeschränkt geachtet werden müssen. Es ist daher unerlässlich, dass jedwede EU-Initiative die Modelle derjenigen Mitgliedstaaten respektiert, in denen die Sozialpartner gesetzliche Mindestlöhne nicht für notwendig halten. Dies betrifft insbesondere Länder, in denen Mindestlöhne im Zuge von Kollektivverhandlungen festgesetzt werden.

Bei der Festlegung der gesetzlichen Mindestlöhne kommt es auf die rechtzeitige und angemessene Konsultation der Sozialpartner an, damit sichergestellt ist, dass den Bedürfnissen beider Seiten Rechnung getragen wird. Der EWSA bedauert, dass die Sozialpartner in einigen Mitgliedstaaten nicht angemessen in die gesetzlichen Mindestlohnfindungssysteme oder die Anpassungsmechanismen einbezogen oder dazu konsultiert werden.

Die drei Gruppen, die die europäischen Arbeitgeber, Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft im EWSA vertreten, sind jedoch im Hinblick auf das weitere Vorgehen unterschiedlicher Ansicht.

Laut Stefano Mallia, Berichterstatter der Gruppe Arbeitgeber für diese Stellungnahme, richtet die COVID-19-Krise enormen wirtschaftlichen Schaden an, was eine erhebliche Belastung für die Unternehmen darstellt. Mindestlöhne sind ein sensibles Thema, das so angegangen werden muss, dass den wirtschaftlichen Folgen und der Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten in vollem Umfang Rechnung getragen wird und die Besonderheiten der nationalen Mindestlohn- und Tarifverhandlungssysteme berücksichtigt werden. Die Gruppe Arbeitgeber ist der Ansicht, dass die EU nicht für Arbeitsentgelte zuständig ist und die Festlegung von Mindestlöhnen eine nationale Angelegenheit ist, die im Einklang mit den Besonderheiten der jeweiligen nationalen Systeme erfolgt. Gerade jetzt sollte die EU keine Maßnahmen ergreifen, die in die falsche Richtung gehen. Wo die Sozialpartner Unterstützung benötigen, sollten wir prüfen, wie den spezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann, indem wir den Austausch bewährter Verfahren und den Aufbau von Kapazitäten fördern – und nicht indem wir in die Falle eines Einheitskonzepts tappen, das schwerwiegende negative Folgen haben könnte.

Nach Auffassung von Oliver Röpke, Berichterstatter der Gruppe Arbeitnehmer, kommt die Stellungnahme genau zum richtigen Zeitpunkt für die EU: Ich freue mich sehr, dass der EWSA zur Debatte über Mindestlöhne in Europa beitragen kann. Die COVID-19-Krise hat erneut ein Schlaglicht auf die dramatischen Ungleichheiten auf unseren Arbeitsmärkten und in der Gesellschaft und nicht zuletzt auf die gravierende Einkommens- und Beschäftigungsunsicherheit geworfen, von der viel zu viele Erwerbstätige betroffen sind. Eines der Kernziele der EU-Strategie für die wirtschaftliche Erholung muss darin bestehen, angemessene Mindestlöhne für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überall in der EU sicherzustellen. Für uns als Gruppe Arbeitnehmer steht außer Frage, dass alle Arbeitnehmer – unabhängig davon, wo sie arbeiten – durch gerechte Mindestlöhne geschützt werden sollten, die einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Tarifverhandlungen sind nach wie vor das wirksamste Mittel zur Gewährleistung fairer Löhne und müssen in allen Mitgliedstaaten gestärkt und gefördert werden. Wir begrüßen daher, dass die Kommission anerkennt, dass es Spielraum für EU-Maßnahmen gibt, um die Rolle der Tarifverhandlungen im Interesse angemessener und flächendeckender Mindestlöhne zu fördern.

Nach Ansicht von Séamus Boland (Gruppe Vielfalt Europa), Vorsitzender der Studiengruppe, in der die Stellungnahme erarbeitet wurde, wird die Stellungnahme zweifellos einen wertvollen Beitrag zu den zahlreichen Debatten zum Thema Mindestlohn leisten, die in allen EU-Mitgliedstaaten geführt werden. Sie verdeutlicht den Wert der Sozialpartnerschaft und stellt sicher, dass alle relevanten Interessenträger einbezogen werden. Außerdem wird darin betont, dass die Würde aller Arbeitnehmer gewahrt und ihnen sowie insbesondere den Geringverdienern in unserem Wirtschaftssystem der ihnen gebührende Respekt entgegengebracht werden muss. Ich glaube, dass der EWSA stolz auf die mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme geleistete Arbeit sein kann, und fordere alle Interessenträger auf, sie zu lesen.

HINTERGRUND

In der ersten Phase der Konsultation der Sozialpartner, die im Januar 2020 anlief, zeigte die Kommission eine Reihe von Möglichkeiten auf, wie EU-Maßnahmen dazu beitragen könnten, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU einen existenzsichernden Lohn erhalten.

Im Juni 2020 begann die zweite Phase der Konsultation, in der die Kommission die politischen Ziele einer möglichen Initiative skizzierte: So gehe es darum, sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer in der EU durch einen fairen Mindestlohn geschützt sind, der ihnen unabhängig von ihrem Arbeitsort einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht. Dabei sollen laut Kommission auch der Zugang zur Beschäftigung gesichert und die Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden.

Im Zuge der Erarbeitung der Stellungnahme führte der EWSA virtuelle Konsultationen mit Interessenträgern aus fünf Ländern durch, die mit Blick auf die dort angewendeten Verfahren zur Festlegung von Mindestlöhnen ausgewählt wurden. Die Ergebnisse dieser Konsultationen sind der Stellungnahme als Anhänge beigefügt. Außerdem wurden die Interessenträger aufgefordert, an einer Umfrage teilzunehmen, deren Ergebnisse ebenfalls in die Stellungnahme eingeflossen sind. Darüber hinaus veranstaltete der EWSA eine virtuelle öffentliche Anhörung, an der Nicolas Schmit, EU‑Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, mehrere MdEP sowie Vertreter einiger der wichtigsten europäischen Verbände der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, u. a. BusinessEurope, der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) und Social Platform, teilnahmen. 

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