European Economic
and Social Committee
EWSA: Europäische Kommission muss sich bei der Ausrichtung der Wirtschaft und des Finanzwesens der EU auf Nachhaltigkeit mehr ins Zeug legen
In der EU vollzieht sich derzeit die Umstellung von einem wachstumsorientierten zu einem nachhaltigkeitsbasierten Modell, bei dem das tatsächliche Wohlergehen und der reale Entwicklungsstand unserer Gesellschaft berücksichtigt werden. Ein grundlegendes Element dieses Systemwandels ist ein grüneres, nachhaltigeres und stärker digitalisiertes Wirtschafts- und Finanzsystem in Europa. Auf der Plenartagung am 8. Dezember 2021 erörterte der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) mit EU-Kommissarin McGuinness die Frage, wie dies zu bewerkstelligen ist.
EWSA-Präsidentin Christa Schweng erklärte: Die Vorschläge der Kommission gehen in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun. Wir hoffen, dass die Vorschläge der organisierten Zivilgesellschaft in die Diskussionen über wirksame Rahmenbedingungen einfließen und zu ihrer Gestaltung beitragen. Die erörterten Politikbereiche haben ganz klar einen hohen europäischen Mehrwert. Nur mit europäischen Maßnahmen sowie Koordinierung und Harmonisierung der Vorschriften können wir dem derzeitigen Stückwerk ein Ende setzen und die Wirksamkeit erhöhen.
Die EU verstärkt ihre Ambitionen mit Blick auf ein nachhaltiges Finanzwesen und bietet so allen Branchen und Unternehmensgrößen unterstützende Rahmenbedingungen bei ihrem Übergang zur Nachhaltigkeit. Dadurch können sie ihre negativen Auswirkungen auf die Umwelt verringern und widerstandsfähiger gegen Klimarisiken werden. Gleichzeitig werden sie in die Lage versetzt, sich uneingeschränkt am Wandel der Wirtschaft zu beteiligen
, erklärte Kommissionsmitglied Mairead McGuinness.
Auf der Plenartagung wurden mehrere Stellungnahmen verabschiedet, die den Weg für eine wirklich nachhaltigere EU ebnen sollen.
Blick „über das BIP hinaus“
Der EWSA schlägt in einer Initiativstellungnahme die Ausarbeitung neuer Indikatoren vor, um das BIP zu ergänzen und den Übergang zu erleichtern. Es sollte ein kompakter Anzeiger mit über das BIP hinausreichenden Indikatoren erstellt und in den europäischen Grünen Deal und den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU integriert werden. Es gilt, eine Reihe von Indikatoren zu entwickeln, um die „Ökologisierung“ von Finanzierungen zu verfolgen, zu überwachen und zu bewerten, und bestehende Indikatoren zur Eindämmung des Klimawandels auf den Prüfstand zu stellen. Zudem sollten die Mitgliedstaaten nach Auffassung des EWSA der Verwendung bestimmter von den Vereinten Nationen vorgeschlagener Indikatoren Vorrang einräumen, aber auch die Vorschläge der OECD aufgreifen. Ferner ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten Initiativen zur wirksameren Messung des Wohlergehens und zur Analyse der Umweltauswirkungen der Wirtschaft unterstützen. Schließlich sollte durch neue Erhebungen erfasst werden, wie das geänderte Wirtschaftsmodell in der Gesellschaft wahrgenommen wird.
Berichterstatter Petru Sorin Dandea betonte: Investitionen in den sozialen Zusammenhalt, in nachhaltige Entwicklung, Human- und Sozialkapital und Lebensqualität werden entscheidend dazu beitragen, Chancen für moderne Unternehmen zu schaffen und in der Zukunft für Arbeitsplätze, Wohlstand und nachhaltiges Wachstum sorgen. Indikatoren über das BIP hinaus sollten nicht nur dem Monitoring und der Messung der Fortschritte dienen, sondern über die Entwicklung der Politik informieren, die Kommunikation verbessern und die Festlegung von Zielen fördern.
Eine ehrgeizigere Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen
Der EWSA unterstützt das Ziel, Investitionen umzulenken. Er ist jedoch der Ansicht, dass viele der von der Kommission in ihrer neuen Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgeschlagenen Maßnahmen oft zögerlich sind und das maßgebliche Konzept der sozialen Nachhaltigkeit außer Acht lassen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Strategie sollte auch gemeinsam mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft konzipiert und umgesetzt werden, die sowohl in der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen als auch in der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) ausreichend repräsentiert sein müssen.
Leider werden in der EU-Taxonomie ökologische und soziale Ziele nicht in gleichem Maße erfasst, und es bestehen Zweifel bezüglich der Behandlung umstrittener Wirtschaftstätigkeiten. Darüber hinaus muss die Taxonomie ambitionierter sein als in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehen, und ihr Erfolg ist an ihre breite Akzeptanz gebunden. Der EWSA empfiehlt, Nachhaltigkeitsfaktoren in Risikomanagement und Vorschriften zur Eigenkapitalvorsorge des Finanzsektors sorgfältig zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollte nach Ansicht des EWSA die Debatte über eine EU-Rating-Agentur neu angestoßen werden. Darüber hinaus muss unbedingt besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Schlupflöchern für Grünfärberei gelegt werden.
Die Zeit wird knapp, und die Strategie der Europäischen Kommission erscheint nach wie vor oft zögerlich. Außerdem ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, bei dem der Schwerpunkt auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit liegt. Die Strategie wird nur dann die gewünschten Steuerungseffekte entfalten, wenn sie in eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Politik und einen entsprechenden Regelungsrahmen eingebettet wird
, so Berichterstatterin Judith Vorbach. Mitberichterstatter Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth fügte hinzu: Die Rahmenbedingungen spielen beim Übergang zu einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft eine Schlüsselrolle. Beim nachhaltigen Finanzwesen sollte ein mehrdimensionaler Ansatz verfolgt werden, und dafür haben wir konkrete Vorschläge gemacht. Eine stärkere Einbindung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft in die verschiedenen Aktionsbereiche würde uns auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft erheblich voranbringen.
Grüne Anleihen der EU als „Goldstandard“
Der EWSA begrüßt die Idee eines neuen freiwilligen EU-Standards für grüne Anleihen, der Anleger dazu bewegen soll, in umweltfreundliche Projekte zu investieren. Damit potenzielle Emittenten grüner EU-Anleihen nicht abgeschreckt werden, empfiehlt der EWSA auch einen pragmatischen Ansatz für Berichterstattung und Compliance (Vermeidung von Überreglementierung und Überregulierung). Die Taxonomie sollte zumindest in gewissem Maße mit Drittländern abgestimmt werden. Andernfalls ist es unwahrscheinlich, dass die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung zu einem Standard für den globalen Markt für grüne Anleihen wird. Schließlich schlägt der EWSA die Einrichtung eines Begleitausschusses vor, der die Dynamik des Marktes für grüne Anleihen unter Einbeziehung der Sozialpartner überwacht.
Zur Unterstützung der Dekarbonisierung der Volkswirtschaften ist ein EU-Standard für grüne Anleihen unabdingbar. Der EWSA bezweifelt jedoch, dass die Privatwirtschaft einen freiwilligen Standard übernehmen wird. Zudem sollte der Standard nach Auffassung des EWSA über die Grenzen der EU hinaus ausgedehnt werden
, so Berichterstatter Philip von Brockdorff.