EWSA fordert Reform der EU-Haushaltsregeln

Die in den Mitgliedstaaten geltenden EU-Haushaltsregeln müssen geändert werden, um einen nachhaltigen Aufschwung nach COVID-19 zu ermöglichen. Es bedarf pragmatischer Lösungen. Der Schwerpunkt muss auf der Stärkung der öffentlichen Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel liegen.

Der haushaltspolitische Rahmen der EU muss neu gestaltet werden, um die Wirtschaft mittelfristig zu stabilisieren. Auch für die Finanzierung des sozioökologischen Wandels unserer Wirtschaft und zur Gewährleistung der Vollbeschäftigung, guter Arbeitsplätze und gerechter Übergänge ist dies von entscheidender Bedeutung. Die Botschaft der auf der Oktober-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme von Dominika Biegon ist klar: Die Europäische Kommission muss auf eine Überarbeitung des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung drängen.

Während der Aussprache erklärte Berichterstatterin Biegon: In Bezug auf den künftigen haushaltspolitischen Rahmen der EU setzt sich der EWSA für pragmatische Lösungen ein. Unsere Stellungnahme zeigt, wie ideologische Unterschiede in der Debatte über Staatsschulden überwunden werden können. Die EU-Haushaltsregeln können auch ohne eine Überarbeitung der EU-Verträge erheblich verbessert werden. Wir können der chronischen Knappheit an öffentlichen Investitionen ein Ende setzen und den Mitgliedstaaten mehr Spielraum geben, damit sie Konjunkturrückgänge in Zukunft adäquat abfedern können, ohne die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gefährden. Die EU-Institutionen sollten keine Zeit verlieren und Reformen vorschlagen, um den Weg für einen nachhaltigen Aufschwung und einen gerechten Übergang zu ebnen.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Kommission Leitlinien für einen Übergangszeitraum vorlegen sollte, bevor der überarbeitete Rahmen in Kraft tritt. In diesem Übergangszeitraum sollten keine Defizitverfahren eingeleitet werden. Allerdings sollte es möglich sein, die „Klausel betreffend außergewöhnliche Ereignisse“ auf länderspezifischer Basis anzuwenden.

Jeder künftige haushaltspolitische Rahmen muss die öffentlichen Investitionen stärken, mehr konjunkturelle Flexibilität schaffen und unter Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mehr Spielraum sowie eine länderspezifische Differenzierung in Bezug auf Schuldenanpassungspfade ermöglichen.

Wie bereits in seinen früheren Stellungnahmen angeregt, betrifft der wichtigste Vorschlag des EWSA für die Überarbeitung des haushaltspolitischen Rahmens konkret die Einführung der goldenen Regel für öffentliche Investitionen in Kombination mit einer Ausgabenregel.

In diesem Zusammenhang begrüßt der EWSA den Vorschlag des Europäischen Fiskalausschusses (EFA) aus dem Jahr 2020, länderspezifische Elemente in einem vereinfachten haushaltspolitischen Rahmen einzuführen, und insbesondere den Vorschlag zur Differenzierung der Haushaltsanpassung in den Mitgliedstaaten bei gleichzeitiger Wahrung der Schuldentragfähigkeit.

Die Haushaltspolitik ist traditionell ein Bereich der parlamentarischen Politik, und haushaltspolitische Entscheidungen wirken sich auf die gesamte Struktur der Einnahmen und Ausgaben eines Staates aus. Daher sollte sowohl den nationalen Parlamenten als auch dem Europäischen Parlament eine wichtige Rolle im künftigen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU eingeräumt werden.

Auch die Organisationen der Zivilgesellschaft müssen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene stärker in das Europäische Semester einbezogen werden. Das Partnerschaftsprinzip, das seit Langem bei der Verwaltung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds angewandt wird, sollte als Vorbild für eine wirksame Einbeziehung der Zivilgesellschaft dienen.