CCMI-Delegierte

Interne Regelung der Gruppe Organisationen der Zivilgesellschaft des EWSA betreffend die Auswahl der Delegierten der CCMI auf der Grundlage der bisherigen Gepflogenheiten und Verfahren


  • Die Gruppe Organisationen der Zivilgesellschaft bildet ein Auswahlgremium aus Mitgliedern der Gruppe, dessen Aufgabe es ist, die 17 zu ernennenden CCMI-Delegierten zu beurteilen und zu beschließen, welche von ihnen von der Gruppe für den nächsten Fünfjahreszeitraum ernannt werden sollen (die Auswahlkriterien sind nachstehend aufgeführt).
  • Die scheidenden CCMI-Delegierten werden in einem vom Vorsitzenden der Gruppe Organisationen der Zivilgesellschaft unterzeichneten Schreiben nach ihrer Bereitschaft befragt, der CCMI weiterhin als Delegierte anzugehören.
  • Weiterhin werden Schreiben an die Netze europäischer Organisationen der Zivilgesellschaft versandt, die der Gruppe nahestehen, um zu erfahren, ob die betreffenden Organisationen CCMI‑Delegierte benennen möchten.
  • Parallel dazu werden Einzelpersonen (bei denen es sich in der Regel um ehemalige Mitglieder der Gruppe Organisationen der Zivilgesellschaft handelt) angeschrieben, die bereits ihr Interesse bekundet haben, Delegierte der CCMI zu werden.
  • Allen Anträgen sind der Lebenslauf der betreffenden Person und die Unterstützungsschreiben der vorschlagenden Organisationen beizufügen.
  • Der Auswahlausschuss tritt zusammen und erarbeitet eine Liste mit 17 vorgeschlagenen Delegierten, die sodann vom Gruppenvorsitzenden, vom Gruppenvorstand und schließlich vom Präsidium des EWSA genehmigt wird.

Es werden folgende Mindestanforderungen an die Delegierten der Gruppe Organisationen der Zivilgesellschaft gestellt:

  1. Jeder Kandidat muss von einer zivilgesellschaftlichen Organisation unterstützt werden, die folgende Kriterien erfüllt:
  • Die Organisation muss eine Branche vertreten, die direkt oder indirekt vom industriellen Wandel betroffen ist.
  • Die Organisation ist für ihre Branche repräsentativ und in mindestens neun EU-Ländern vertreten.
  • Die Organisation unterliegt keiner Beeinflussung seitens der Mitgliedstaaten und wird von ihren Mitgliedern geführt.
  • Die Organisation verfügt über eine klare europäische Kompetenz und ist physisch in Brüssel vertreten.
  • Jede Organisation, die einen Kandidaten unterstützt, muss ein Unterstützungsschreiben mit dem Lebenslauf der vorgeschlagenen Person übermitteln.
  1. Der Kandidat/die Kandidatin selbst muss außerdem bestimmte Mindestkriterien erfüllen:
  • detaillierte Kenntnisse der Arbeitsweise und -abläufe der europäischen Institutionen,
  • einschlägiger akademischer oder beruflicher Hintergrund und die notwendige Erfahrung sowie
  • ausreichend bemessene Zeit, um die Aufgaben eines CCMI-Delegierten wahrnehmen zu können.

Weiterhin werden bei der Auswahl auch folgende Kriterien berücksichtigt:

  • proportionale Vertretung der relevanten Branchen,
  • ausgewogenes Geschlechterverhältnis,
  • geografische Ausgewogenheit.

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  • INTERNE REGELUNG der Gruppe Organisationen der Zivilgesellschaft des EWSA betreffend die Auswahl der Delegierten der CCMI