European Economic
and Social Committee
Öffentliche Dienste in den Mitgliedstaaten sichern Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der EU, so der EWSA
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss spricht sich für eine Reihe gemeinsamer Grundsätze für öffentliche Dienste aus, um die volle Einhaltung demokratischer Normen und der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Zuständig für ihre öffentlichen Dienste sind allein die Mitgliedstaaten. Allerdings müssen sich an die demokratischen Standards und Kriterien halten, zu denen sie sich mit ihrem Beitritt zur Europäischen Union verpflichtet haben. Sie sollten auch den hohen Wert gut funktionierender öffentlicher Dienste für die Wahrung der Grundprinzipien der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Europa anerkennen
, so EWSA-Berichterstatter Christian Moos.
In einer von der Plenarversammlung am 2. Dezember verabschiedeten Stellungnahme weist der EWSA darauf hin, dass öffentliche Dienste zu sozialem Fortschritt und zu einer lebendigen Gesellschaft beitragen, indem dafür gesorgt wird, dass sie für alle Bürger einschließlich schutzbedürftiger und benachteiligter Gruppen in gleicher Weise universell zugänglich sind. Sie können eine entscheidende Rolle als „automatische Stabilisatoren“ in Krisen spielen, die in den letzten Jahren immer häufiger auftreten, z. B. in den Bereichen Sicherheit, Wirtschaft, Asyl, Umwelt, Klima und Gesundheit.
Insofern zeigt die COVID-19-Krise, wie ein überlastetes Gesundheitssystem zu Verletzungen der Menschenwürde führen kann. Jahrelange Sparmaßnahmen haben auch die öffentlichen Dienste getroffen und ihre Wirksamkeit geschmälert. Schlecht funktionierende öffentliche Dienste verursachen hohe soziale und wirtschaftliche Kosten. Die Pandemie zeigt, dass öffentliche Dienste über richtig geschulte und kompetente Beschäftigte, Ressourcen und Reserven verfügen müssen. Die grundlegende Rolle öffentlicher Dienste rechtfertigt eine gute Bezahlung von Beamten in ganz Europa.
Christian Moos führt dazu aus: Öffentliche Verwaltung und öffentliche Dienste sind das wichtigste Bindeglied zwischen Staat und Zivilgesellschaft und entscheidend für eine wehrhafte liberale Demokratie in Europa. Die EU braucht wirksame Mechanismen, um die uneingeschränkte Achtung der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen, nicht zuletzt auch zur Gewährleistung der Neutralität der öffentlichen Verwaltung in allen Mitgliedstaaten.
Gemeinsame Grundsätze
Der EWSA hat eine Reihe gemeinsamer Grundsätze für öffentliche Dienste und Verwaltungen herausgearbeitet, die auf einzelstaatlichen Verfassungen unter uneingeschränkter Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der gemeinsamen europäischen Werte beruhen:
- Das Recht auf eine gute Verwaltung stärkt das Vertrauen in der Gesellschaft. Transparente öffentliche Dienste gewährleisten eine unabhängige Aufsicht und tragen zur Korruptionsbekämpfung bei.
- Öffentliche Dienste können schützend für die Rechtsstaatlichkeit wirken. Beschäftigte der öffentlichen Dienste müssen geschützt und abgesichert sein, falls sie unrechtmäßigen Dienstanweisungen die Folge verweigern.
- Öffentliche Dienste müssen den freien Zugang zu Informationen erlauben und ungeachtet der Digitalisierung für jedermann persönlich zugänglich bleiben.
Darüber hinaus sollten öffentliche Dienste, so der EWSA, auf europäischer Ebene interoperabel sein. Unter den öffentlichen Diensten der einzelnen Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit von Personalaustausch und Jobrotation bestehen. Alle öffentlichen Dienste, die an der Vergabe europäischer Gelder beteiligt sind, müssen die Grundsätze für den öffentlichen Dienst einhalten und anwenden.
EWSA-Mitberichterstatter Philip von Brockdorff betont: Mit dieser Stellungnahme wollen wir unterstreichen, wie wichtig gemeinsame europäische Werte für alle öffentlichen Dienste in der EU sind. Die Richtschnur müssen Artikel 14 AEUV und insbesondere das Protokoll Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse sein. Protokoll Nr. 26 bildet den Rahmen für die Gestaltung der EU-Grundsätze im Bereich der öffentlichen Dienste. Darüber hinaus wird in der Stellungnahme auf die Charta der Menschenrechte, die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und die mitgliedstaatlichen Verfassungen als Grundlage für die ordnungsgemäße Erbringung öffentlicher Dienste, einschließlich der Garantien für Amtsträger, verwiesen.
Hintergrund
Im Februar 2020 ersuchte der künftige deutsche EU-Ratsvorsitz den EWSA um eine Stellungnahme zum Thema „Grundsätze für öffentliche Dienstleistungen/Stabilität der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. In dem Befassungsschreiben wurde der EWSA gebeten zu untersuchen, welche Rolle öffentliche Dienste bei der Stabilisierung unserer Demokratien auf der Grundlage der Grundfreiheiten, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit gespielt haben und spielen können.