European Economic
and Social Committee
Beitrag eines starken europäischen Windenergie-Sektors zum ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehen
In einer auf der März-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme betont der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), dass die Windkraft ein Schlüsselfaktor für den grünen Wandel ist. Die Energienetze müssen ausgebaut und modernisiert werden, bei Ausschreibungen sind soziale und ökologische Kriterien anzuwenden, und die Öffentlichkeit muss umfassend beteiligt werden.
Ein starker Windenergie-Sektor könnte der EU unter ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten zugutekommen. Dies ist der Grundgedanke der EWSA-Stellungnahme von Thomas Kattnig, die auf der Plenartagung im März verabschiedet wurde.
Angesichts des zunehmenden Drucks internationaler Konkurrenten wie China muss die EU ihre Windkraftindustrie stärken und den Ausbau der Windenergie fördern.
Hierfür muss die Union ihre Netzinfrastruktur massiv ausbauen, modernisieren und digitalisieren und zugleich die entsprechende Speicherinfrastruktur schaffen.
Die europäische Windkraftindustrie ist eine wichtige Säule des grünen Wandels. Die Entwicklung von Netzen für den Anschluss, die Übertragung und die Verteilung von Windenergie ermöglicht die Einspeisung erheblich größerer Windenergiemengen in das Energiesystem
, erklärte Herr Kattnig.
Bei Ausschreibungen für Energienetze sind Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards vorzugeben
Windenergie ist als kritische Infrastruktur zu betrachten – mit allen entsprechenden Privilegien und Sorgfaltspflichten. Alle Verfahren in Bezug auf Ausschreibungen und Genehmigungen müssen dringend gänzlich digitalisiert und beschleunigt werden.
Darüber hinaus sind bei der Durchführung von Ausschreibungen zur Vergabe von Fördermitteln für erneuerbare Energien strenge Präqualifikationskriterien wesentlich, um sicherzustellen, dass sich alle Bieter an hohe Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards halten.
Unternehmen sollten stets Anforderungen zu Sicherheit, Arbeitsschutz, Kollektivvertragsbildung, Sozialschutz und Umwelt wie das Erfordernis, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, erfüllen.
Rein preisbasierte Ausschreibungen fördern einen Wettlauf nach unten, was der Umwelt und den Beschäftigten schadet und Unternehmen benachteiligt, die einen Beitrag leisten wollen, etwa durch Investitionen in Umwelt- und Artenschutz.
Energiegemeinschaften sind von großem Vorteil für die Windkraft
Die Beteiligung der Bürger und der organisierten Zivilgesellschaft ist nach wie vor ausschlaggebend. Die Energiewende kann nur dann gelingen, wenn sie aufgefordert werden, aktiv daran mitzuwirken. Ohne ihre Beteiligung ist die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende ebenso wie die der Windkraft gefährdet.
Energiegemeinschaften, Energiegenossenschaften und die gemeinsame Energienutzung sind wichtige Instrumente für eine breitere Nutzung der Windenergie und in dreierlei Hinsicht – sozial (Teilhabe und Akzeptanz), ökonomisch (Aktivierung zusätzlichen Kapitals) und energiewirtschaftlich (lastnähere Erzeugung) – interessante Formen des erweiterten Prosums.
Die Europäische Kommission sollte deshalb ihren bedeutenden Beitrag in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht und mit Blick auf die Energieeffizienz anerkennen, indem sie eine wirksame Bürgerbeteiligung zur siebten Säule des vorgeschlagenen Windenergie-Aktionsplans macht.
Hintergrund
Im Oktober 2023 legte die Europäische Kommission einen Europäischen Windkraft-Aktionsplan vor, der dafür sorgen soll, dass die Energiewende mit einer wettbewerbsfähigen Industrie einhergeht und die Windenergie in Europa auch weiterhin erfolgreich ausgebaut werden kann.
Der Aktionsplan wird dazu beitragen, eine tragfähige und wettbewerbsfähige Windkraftlieferkette mit einer klaren und sicheren Projektpipeline aufrechtzuerhalten, die die erforderlichen Finanzmittel mobilisieren kann und weltweit faire Wettbewerbsbedingungen vorfindet. Zusammen damit wurde eine Mitteilung über die Verwirklichung der Ziele der EU für Offshore-Energie, einschließlich der Windenergie, vorgelegt, die an die vor drei Jahren angenommene EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie anknüpft.
In dem Aktionsplan werden die Maßnahmen dargelegt, die die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die Industrie unverzüglich gemeinsam ergreifen sollten. Hierbei wird auf bestehenden Strategien und Rechtsvorschriften aufgebaut und der Schwerpunkt auf sechs Hauptbereiche gelegt:
- einen beschleunigten Ausbau durch bessere Berechenbarkeit und schnellere Genehmigungsverfahren,
- ein verbessertes Auktionsdesign,
- den Zugang zu Finanzmitteln,
- ein faires und wettbewerbsorientiertes internationales Umfeld,
- groß angelegte Kompetenzpartnerschaften für erneuerbare Energie sowie
- die Beteiligung der Industrie und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.