Interne Beratungsgruppe EU-Chile

Chile gehört zu den engsten Partnern der EU in der Region. Mit dem im Jahr 2002 unterzeichneten Assoziierungsabkommen entstand eine der ältesten Partnerschaften, die kürzlich erfolgte Aktualisierung des Abkommens stärkt die bilateralen Beziehungen weiter.

Von Oktober 2016 bis Februar 2025 hatte diese Beziehung die Form eines Gemischten Beratenden Ausschusses (GBA), der einen intensiveren und strukturierteren Dialog zwischen der Zivilgesellschaft beider Seiten und den dortigen politischen Gremien ermöglichte. Im GBA kamen der EWSA und chilenische Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter Arbeitgeber, Arbeitnehmer und andere Interessengruppen, zusammen. Er bestand aus neun Mitgliedern beider Seiten und wurde jährlich einberufen, damit zivilgesellschaftliche Organisationen Themen von gemeinsamem Interesse erörtern und die Modernisierung des Assoziierungsabkommens begleiten konnten.

Im Jahr 2025 endete das Mandat des GBA mit Inkrafttreten des Interimshandelsabkommens und der vorläufigen Anwendung des fortgeschrittenen Rahmenabkommens. Hierdurch wurde ein neuer Rahmen für den zivilgesellschaftlichen Dialog zwischen der EU und Chile geschaffen. Nach den aktualisierten Rechtsvorschriften müssen binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens auf beiden Seiten Interne Beratungsgruppen eingerichtet werden.

Ende 2025 hat die Europäische Kommission zur Einrichtung der Internen Beratungsgruppe EU-Chile aufgefordert. Die Gruppe wurde Anfang 2026 ins Leben gerufen.

Wie GBA und die anderen nationalen beratenden Gruppen der EU vereint seine Struktur Vertreter aller Bereiche der Zivilgesellschaft: Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Organisationen, die verschiedene Interessengruppen vertreten.