Auswirkungen des digitalen und des grünen Wandels auf die Situation der Verbraucher

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Im Mittelpunkt der zweiten Woche der Zivilgesellschaft des EWSA vom 17. bis 20. März 2025 steht die Stärkung des Zusammenhalts und der Beteiligung in polarisierten Gesellschaften. Sichern Sie sich ihren Platz hier!

Im Mittelpunkt der zweiten Woche der Zivilgesellschaft des EWSA vom 17. bis 20. März 2025 steht die Stärkung des Zusammenhalts und der Beteiligung in polarisierten Gesellschaften. Sichern Sie sich ihren Platz hier!

Die Anmeldung für die zweite Woche der Zivilgesellschaft des EWSA läuft noch. Bei dieser Veranstaltung werden Vertreter der europäischen Zivilgesellschaft, politische Entscheidungsträger der EU, Fachleute, Journalisten und andere Interessenträger über eine der derzeit dringendsten Herausforderungen beraten: Wie kann der Polarisierung unserer Gesellschaften entgegengewirkt werden?

Angetrieben durch mehrere sich überschneidende Krisen, von der Pandemie und dem Klimawandel bis hin zu den steigenden Lebenshaltungskosten und den zunehmenden Einkommensunterschieden, macht sich in der gesamten EU und darüber hinaus eine Polarisierung breit, die die soziale Spaltung verschärft, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen untergräbt und die Einheit der Gemeinwesen auf die Probe stellt.

In diesem Zusammenhang soll während der Woche der Zivilgesellschaft 2025 nachdrücklich dazu aufgerufen werden, sich aktiv für die Stärkung des Zusammenhalts und der demokratischen Teilhabe einzusetzen. Die viertägige Veranstaltung bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit ihren angeregten Debatten und interaktiven Workshops eine einzigartige Gelegenheit für eine kritische Auseinandersetzung, den Austausch bewährter Verfahren und die gemeinsame Erarbeitung praktischer Lösungen. 

Ablauf

Im Laufe der Woche der Zivilgesellschaft 2025 finden Podiumsdiskussionen unter der Leitung der Kontaktgruppe des EWSA sowie der Tag der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) und die Verleihung des EWSA-Preises der Zivilgesellschaftstatt.

Zum Auftakt wird die Wissenschaftlerin, Schriftstellerin und politische Kommentatorin Albena Azmanova ein inspirierendes Impulsreferat halten und damit Ideen für die anschließenden Debatten anstoßen.

In der anschließenden hochrangig besetzten Podiumsdiskussion wird die Frage diskutiert, ob wir immer noch in Vielfalt geeint sind. Teilnehmen werden der Vizepräsident des Europäischen Parlaments Younous Omarjee, die polnische Ministerin für Zivilgesellschaft Adriana Porowska im Namen des polnischen EU-Ratsvorsitzes, EWSA-Präsident Oliver Röpke, die Ko-Vorsitzende der Kontaktgruppe des EWSA Brikena Xhomaqi, der Generalsekretär der Europäischen Bewegung International Petros Fassoulassowie Mădălina-Mihaela Antoci vom Nationalen Jugendrat Moldaus.

Während der Woche der Zivilgesellschaft soll beleuchtet werden, wie politische Bildung zur Überwindung der Spaltung beitragen kann, wie Europa bei Innovationen die Führungsrolle übernehmen kann, ohne bei seinen Werten Abstriche zu machen, und wie der Wohnungsbau erschwinglicher und nachhaltiger gestaltet werden kann, während gleichzeitig die Energiearmut bekämpft und ein generationenübergreifendes Miteinander gefördert werden. Außerdem wird es darum gehen, wie die Zivilgesellschaft durch die Unterstützung der öffentlichen Hand und von Wohltätigkeitsorganisationen gestärkt werden kann, wie sich sicherstellen lässt, dass die EU-Politik dem auf lokaler Ebene im Hinblick auf den grünen und den blauen Wandel bestehenden Bedarf gerecht wird, und wie die Zivilgesellschaft in ganz Europa wirksamer anerkannt, geschützt und einbezogen werden kann.

Eine gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ausgerichtete Sondersitzung ist speziell dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und seinen Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft gewidmet.

Tag der Europäischen Bürgerinitiative 2025

Am Tag der Europäischen Bürgerinitiative am 18. März wird das wirkungsvolle Instrument der partizipativen Demokratie, die Europäische Bürgerinitiative (EBI), im Mittelpunkt stehen. Im Rahmen der mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten EBI können Bürgerinnen und Bürger die Kommission auffordern, neue EU-Rechtsvorschriften zu einem bestimmten Thema vorzuschlagen. Die Initiatoren müssen eine Million Unterstützungsunterschriften für ihr Anliegen sammeln, damit sich die Kommission damit befasst.

Bei hochrangigen Diskussionen und interaktiven Workshops werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Schlüsselthemen wie die Rolle der EBI bei der Bekämpfung der Polarisierung sowie Möglichkeiten zur Gewährleistung einer stärkeren Unterstützung in allen Mitgliedstaaten beleuchten. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der Frage liegen, wie sich Organisationen der Zivilgesellschaft aktiv am EBI-Prozess beteiligen können, um den Bürgerinnen und Bürgern bei der Politikgestaltung auf europäischer Ebene Gehör zu verschaffen.

In direkten Gesprächen mit (ehemaligen, gegenwärtigen und künftigen) EBI-Organisatoren werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die einzigartige Gelegenheit haben, sich über bewährte Verfahren und gewonnene Erkenntnisse auszutauschen, um diese dann bei ihren eigenen Kampagnen nutzen zu können.

Darüber hinaus wird es auf der Veranstaltung um die Bedeutung von Impact-Strategien für eine bessere Wirksamkeit von EBI und Bürgerforen gehen, wobei insbesondere darauf eingegangen wird, wie sich die Chancen für legislative Folgemaßnahmen durch die EU-Organe erhöhen lassen.

Preis der Zivilgesellschaft 2025

Am letzten Tag der Woche der Zivilgesellschaft 2025 wird u. a. die 15. Verleihung des EWSA-Preises der Zivilgesellschaft stattfinden.

Mit seinem Preis der Zivilgesellschaft will der EWSA dafür sensibilisieren, dass die Zivilgesellschaft einen wichtigen Beitrag zur Herausbildung einer europäischen Identität und zur Unionsbürgerschaft leistet und so zur Förderung der gemeinsamen Werte beiträgt, die der europäischen Integration zugrunde liegen. Der Preis wird jährlich an Einzelpersonen und Organisationen der Zivilgesellschaft für ihre innovativen und kreativen gemeinnützigen Projekte zu verschiedenen Themen vergeben, die für die EU von Bedeutung sind.

In diesem Jahr werden drei Projekte ausgezeichnet, die der schädlichen Polarisierung der Gesellschaft in der EU entgegenwirken.

Die Woche endet mit einer dynamischen Abschlusssitzung mit einer Reihe von Rednerinnen und Rednern, u. a. dem Exekutiv-Vizepräsidenten der Europäischen Kommission (vorbehaltlich Bestätigung), der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Katarina Barley, EWSA-Präsident Oliver Röpke und der Generalsekretärin der Stiftung für Demokratie in Serbien, Nataša Vučković.

Reden Sie mit!

Die Woche der Zivilgesellschaft 2025 verspricht mit ihren vier aufschlussreichen Podiumsdiskussionen mit inspirierenden hochrangigen Rednerinnen und Rednern und zahlreichen Networking-Möglichkeiten ein voller Erfolg zu werden. Seien Sie dabei, sichern Sie sich Ihren Platz noch heute und tragen Sie durch Ihren Debattenbeitrag zum Wandel bei. Ihre Stimme ist für eine von Zusammenhalt und Teilhabe geprägtes Europa wichtig!

Das vollständige Programm finden Sie hier.

Anmeldung bis zum 12. März. (ma)

von der Gruppe Arbeitnehmer

Die EU darf in ihrem Bemühen um weltweite Wettbewerbsfähigkeit die mühsam erkämpften sozialen und Arbeitnehmerrechte nicht vom Tisch wischen, so die Warnung der Gruppe Arbeitnehmer des EWSA. Trotz der Forderungen nach mehr Deregulierung darf sie nicht von so wichtigen Rechtsvorschriften wie der europäischen Säule sozialer Rechte abrücken.

von der Gruppe Arbeitnehmer

Die EU darf in ihrem Bemühen um weltweite Wettbewerbsfähigkeit die mühsam erkämpften sozialen und Arbeitnehmerrechte nicht vom Tisch wischen, so die Warnung der Gruppe Arbeitnehmer des EWSA. Trotz der Forderungen nach mehr Deregulierung darf sie nicht von so wichtigen Rechtsvorschriften wie der europäischen Säule sozialer Rechte abrücken.

Als Reaktion auf die Empfehlungen der Draghi- und Letta-Berichte hat die Kommission eine Mitteilung über den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Diese wird durch weitere horizontale Initiativen ergänzt und soll die Unternehmenskonjunktur ankurbeln mit dem Ziel, Europas Wettbewerbsvorteile auszubauen.

Die EU ist offenbar entschlossen, mit anderen globalen Wettbewerbern um jeden Preis Schritt zu halten. Die Gruppe Arbeitnehmer ist deshalb zutiefst besorgt, dass dabei die sozialen und Arbeitnehmerrechte hintangestellt werden könnten.

Aus diesem Grund hat sie eine Reihe von Initiativstellungnahmen vorgeschlagen, in denen die Wettbewerbsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt des Mehrwerts der Humanressourcen beleuchtet wird.  Dazu gehört der Vorschlag für eine Stellungnahme zum Thema „Der Beitrag der Gewerkschaften zur Steigerung der Produktivität“. In dieser Stellungnahme soll aufgezeigt werden, dass die Hauptantriebskräfte der Produktivität in der EU (die sich ja auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt) Investitionen in Humanressourcen (Arbeitnehmer) sowie in Technologie und Innovation sind.

In diesem Zusammenhang soll die Schlüsselrolle der Gewerkschaften herausgearbeitet werden, die die einzelnen Arbeitnehmer durch Tarifverhandlungen und Kollektivmaßnahmen zusammenführen und die Entwicklung des Arbeitsmarktes gestalten, um das Versprechen einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu erfüllen.

Darüber hinaus soll im Rahmen einer künftigen Studie der Gruppe Arbeitnehmer eine Bestandsaufnahme und Bewertung der EU-Rechtsvorschriften mit Bezug zur europäischen Säule sozialer Rechte erfolgen. Die Studie wird ein wichtiges Instrument zur Überwachung der Sozialpolitik sein, denn Europa wird sich bei der Suche nach dem Königsweg zur Wettbewerbsfähigkeit wahrscheinlich auf die Wirtschaft konzentrieren.   

Schließlich wird sich die Gruppe Arbeitnehmer in der April-Sitzung der Interessengruppe „Betriebliche Mitbestimmung für mehr demokratische Teilhabe“ mit den Vorschlägen zur Verringerung des Regelungsaufwands für Unternehmen – der als wettbewerbshemmender Faktor gilt – und ihren Auswirkungen auf die EU-Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt befassen, insbesondere im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

Am 11. Februar gab der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) den Start der Bewerbungsfrist für die vierten EU-Bio-Auszeichnungen bekannt. Bewerbungen können bis zum 27. April 2025 eingereicht werden.

Am 11. Februar gab der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) den Start der Bewerbungsfrist für die vierten EU-Bio-Auszeichnungen bekannt. Bewerbungen können bis zum 27. April 2025 eingereicht werden.

Mit den EU-Bio-Auszeichnungen sollen Exzellenz in der gesamten Bio-Wertschöpfungskette gewürdigt und herausragende Beiträge in Kategorien wie Bester Bio-Landwirt (männlich/weiblich), Beste Bio-Stadt/Bio-Region, Bestes Bio-Lebensmittel verarbeitendes KMU, Bester Bio-Einzelhändler und Bestes Bio-Restaurant/Bester Bio-Gastronomiedienstleister ausgezeichnet werden. Der EWSA ist im Besonderen für drei Kategorien zuständig:

  • Bestes Bio-Lebensmittel verarbeitendes KMU
  • Bester Bio-Lebensmitteleinzelhändler
  • Bestes Bio-Restaurant/Bester Bio-Gastronomiedienstleister

Die Preisträger werden am 23. September 2025, dem EU-Bio-Tag, bekannt gegeben. Akteure aus dem Bio-Landbau, d. h. Landwirte, Bio-Lebensmittel verarbeitende Betriebe, Einzelhändler und Behörden, können sich bewerben.

Weitere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und den Bewerbungen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission. Fragen zu den Kategorien, für die der EWSA zuständig ist, können an EUorganicawardsEESC@eesc.europa.eu gerichtet werden.

Diese Initiative unterstützt den EU-Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion, indem sie die ökologische/biologische Produktion fördert und sie ins Bewusstsein der Verbraucher rückt. (ks) 

von der Gruppe Organisationen der Zivilgesellschaft

Zwischen 2010 und 2022 stiegen die Preise für Wohneigentum in der EU um 47 %. Die Mieten stiegen im selben Zeitraum um 18 %. Eurostat zufolge gaben im Jahr 2023 mehr als 10 % der Haushalte in Städten und 7 % der Haushalte in ländlichen Gebieten mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnraum aus. Der EWSA hat eine Studie in Auftrag gegeben, in der die potenziellen politischen Antworten auf die Frage ausgelotet werden sollen, wie Wohnraum für alle Europäerinnen und Europäer erschwinglicher und nachhaltiger werden kann. In diesem Interview erörtern die Ko-Autorinnen der Studie – Agnieszka Maj (Ökonomin) und Karolina Zubel (Direktorin für Umwelt, Energie und Klimawandel) vom Zentrum für Sozial- und Wirtschaftsforschung (CASE) – die wichtigsten Erkenntnisse.

 

von der Gruppe Organisationen der Zivilgesellschaft

Zwischen 2010 und 2022 stiegen die Preise für Wohneigentum in der EU um 47 %. Die Mieten stiegen im selben Zeitraum um 18 %. Eurostat zufolge gaben im Jahr 2023 mehr als 10 % der Haushalte in Städten und 7 % der Haushalte in ländlichen Gebieten mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnraum aus. Der EWSA hat eine Studie in Auftrag gegeben, in der die potenziellen politischen Antworten auf die Frage ausgelotet werden sollen, wie Wohnraum für alle Europäerinnen und Europäer erschwinglicher und nachhaltiger werden kann. In diesem Interview erörtern die Ko-Autorinnen der Studie – Agnieszka Maj (Ökonomin) und Karolina Zubel (Direktorin für Umwelt, Energie und Klimawandel) vom Zentrum für Sozial- und Wirtschaftsforschung (CASE) – die wichtigsten Erkenntnisse.

Worum geht es in dieser Studie des EWSA und warum ist sie relevant?

In dieser Studie zu erschwinglichem und nachhaltigem Wohnraum in der EU wird der Bedarf an erschwinglichem und nachhaltigem Wohnraum in der EU untersucht und die Rolle der Digitalisierung (KI, digitale Baugenehmigungen, einschlägige Datenbanken) und sozialwirtschaftlicher Strukturen hervorgehoben. Mittels Fallstudien werden innovative Bemühungen zur Schaffung erschwinglichen, zugänglichen und nachhaltigen Wohnraums hervorgehoben. Die Studie enthält Handlungsempfehlungen für die Zeiträume bis 2030 und bis 2050, die mit den EU-Zielen Klimaresilienz, soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftswachstum in Einklang stehen. Sie bietet strategische Einblicke für die Anpassung der Wohnungspolitik an die sich wandelnden Herausforderungen und fördert gleichzeitig das Wohlergehen der Bevölkerung.

Was sind die wichtigsten Ergebnisse der Studie?

Die Digitalisierung bietet eine große Chance für mehr Effizienz bei der Planung, dem Bau und der Verwaltung von Wohnraum, was zu geringeren Kosten und einer besseren Nachhaltigkeit führen kann. Derzeit bringt sie jedoch nur begrenzt Kosteneinsparungen. Als Haupthindernisse für digitalen Fortschritt werden die althergebrachten Ansichten der Interessenträger, eine vermeintlich geringe Kapitalrendite, hohe Kosten für die Umsetzung und der Mangel an Anreizen, Schulungen und Regelungen ausgemacht. Um das Potenzial der Digitalisierung voll auszuschöpfen, sind weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur, z. B. durch Interoperabilität digitaler Plattformen, überaus wichtig.

Eine vielversprechende politische Innovation zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Wohnungswesen ist die Einbeziehung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen (begrenzt gewinnorientierte Wohnungsbauvereinigungen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften). Diese Einrichtungen bieten kosteneffiziente, gut konzipierte Wohnraumlösungen an, die den nachbarschaftlichen Zusammenhalt und die langfristige Stabilität des Wohnraums fördern. So spielen beispielsweise gemeinnützige bzw. beschränkt gewinnorientierte Bauvereinigungen in Wien mit ihrem Anteil von 30 % am gesamten Wiener Wohnungsbau eine entscheidende Rolle bei der Stabilisierung des Wohnungsmarkts, indem sie preisdämpfend wirken. Dies trägt dazu bei, dass die Mieten erschwinglich bleiben und Marktverzerrungen vermieden werden.

Was sind in Anbetracht dieser Ergebnisse die wichtigsten Empfehlungen für Maßnahmen und weitere Forschungsarbeiten?

Mittelfristig sollte die Wohnungspolitik der EU in einem neuen europäischen Deal für erschwinglichen nachhaltigen sozialen Wohnungsbau und einer Wohnungsbaurichtlinie münden, damit in allen Mitgliedstaaten ein einheitlicher Ansatz verfolgt wird. Die Länder sollten innovative Modelle wie Genossenschaften und gemeinnützigen Wohnungsbau fördern, eine flexible finanzielle Unterstützung für Wohnungsbauprojekte bereitstellen und digitale Instrumente für bessere Wohnraumlösungen einsetzen.

Langfristig sollte die Wohnungspolitik einem strategischen und nachhaltigen Ansatz folgen, bei dem lokale Lösungen und eine kontinuierliche Überwachung im Vordergrund stehen. Die Digitalisierung muss durch Rechtsvorschriften standardisiert werden, neben Praktiken der Kreislaufwirtschaft wie an die Kreislauffähigkeit von Gebäuden gebundene Bankdarlehen, Mietanreizen auf der Grundlage von Energieeffizienz und Basisfinanzierungsinitiativen. Darüber hinaus sollte das Konzept des sozialen Wohnungsbaus auf Familien mit mittlerem Einkommen ausgeweitet werden, ähnlich dem Wiener Modell, mit dem die soziale Durchmischung gefördert und Gentrifizierung verhindert wird. Auch sollte man sich unbedingt sowohl auf Neubau und Sanierung als auch auf die Umwidmung ungenutzter Gebäude konzentrieren, um den Wohnraumbedarf wirksam zu decken.

Künftige Forschungsarbeiten sollten sich auf integrative Ansätze bei der Stadtplanung, dem Bau und der Bereitstellung von Wohnraum konzentrieren, um die Zugänglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Außerdem sind die Auswirkungen neuer Technologien wie KI und Automatisierung auf Kosteneinsparungen und Effizienz bei der Entwicklung und Verwaltung von Wohnraum zu untersuchen. Darüber hinaus sollten in allen EU-Mitgliedstaaten innovative Wohnmodelle untersucht werden, um Strategien zu ermitteln, mit denen sowohl die Erschwinglichkeit als auch die Nachhaltigkeit verbessert werden können.

Die Studie wurde vom EWSA auf Ersuchen der Gruppe Organisationen der Zivilgesellschaft in Auftrag gegeben.

Eine Reform des Strommarkts sollte nicht nur dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 dienen, sondern darüber hinaus Versorgungssicherheit, stabile und erschwingliche Preise sowie das Recht auf Energie gewährleisten, um gefährdete Gruppen zu schützen, so der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Eine Reform des Strommarkts sollte nicht nur dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 dienen, sondern darüber hinaus Versorgungssicherheit, stabile und erschwingliche Preise sowie das Recht auf Energie gewährleisten, um gefährdete Gruppen zu schützen, so der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss.

In seiner von Jan Dirx und Thomas Kattnig erarbeiteten und im Januar verabschiedeten Stellungnahme „Die Zukunft der Stromversorgung und Strombepreisung in der EU“ fordert der EWSA ein Modell aus staatlicher Regulierung (wenn erforderlich) und privatem Unternehmertum (wenn möglich) und empfiehlt die Einrichtung einer E-Agentur.

Diese könnte die Form eines von der Regierung gegründeten Unternehmens annehmen, das im Hinblick auf Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und stabile und erschwingliche Preise auf dem Strommarkt als Market-Maker fungiert.

Nach Auffassung des Ausschusses sollten die erforderlichen Änderungen des Strommarkts in drei Phasen vorgenommen werden:

  • Phase 1 – bis 2030

    Die E-Agentur erweitert ihr Portfolio um einen Mix aus (CO2-freier) Stromerzeugung. In diesem Zeitraum erfolgt der Stromhandel auf der Day-ahead-Handelsbasis, aber der Einfluss der E-Agentur auf den Markt nimmt zu.

  • Phase 2 – 2030 bis 2040

    Die E-Agentur erreicht ihre Position als Market-Maker und kontrolliert einen angemessenen Teil der Angebotsseite des Marktes durch Lieferverträge. Der Day-ahead-Handel wird in diesem Zeitraum entsprechend angepasst.

  • Phase 3 – 2040 bis 2050

    Die E-Agentur optimiert die Stromversorgungsseite, damit ab 2050 eine nachhaltige, langfristige, treibhausgasneutrale Stromversorgung zu stabilen und vorhersehbaren Preisen gesichert ist. (mp)

Bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung kommt Europa erheblich langsamer voran als zuvor. Dies gibt Anlass zur Sorge, was die Umsetzung der Ziele bis 2030 angeht. Aus dem Bericht über nachhaltige Entwicklung in Europa 2025, der vom UN-Lösungsnetz für nachhaltige Entwicklung veröffentlicht wurde, geht hervor, dass das Tempo der Fortschritte bei den Nachhaltigkeitszielen zwischen 2020 und 2023 im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist.

Bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung kommt Europa erheblich langsamer voran als zuvor. Dies gibt Anlass zur Sorge, was die Umsetzung der Ziele bis 2030 angeht. Aus dem Bericht über nachhaltige Entwicklung in Europa 2025, der vom UN-Lösungsnetzwerk für nachhaltige Entwicklung veröffentlicht wurde, geht hervor, dass das Tempo der Fortschritte bei den Nachhaltigkeitszielen zwischen 2020 und 2023 im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist.

Zwischen 2016 und 2019 nahmen die Fortschritte um 1,9 Punkte zu, in den Folgejahren jedoch nur noch um 0,8 Punkte, und das vor dem Hintergrund zunehmender ökologischer, sozialer und geopolitischer Herausforderungen. Ziel 2 (Kein Hunger) gibt nach wie vor Anlass zur Sorge, da es in ganz Europa immer noch Probleme in Bezug auf Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit gibt.

In einer vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in Auftrag gegebenen Studie wurde festgestellt, dass im Interesse einer nachhaltigen Landwirtschaft und der öffentlichen Gesundheit eine Umstellung der Ernährungsgewohnheiten nötig ist.

Nachdem die EU nach den Wahlen eine neue Spitze erhalten hat, fordern Experten eine konsequentere Politik und Investitionen, um die Fortschritte bei den Nachhaltigkeitszielen zu beschleunigen. Als entscheidend werden eine globale Zusammenarbeit und Finanzmittel betrachtet, zumal es auf der vierten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung im Juni 2025 in Spanien vor allem um die Aufstockung der finanziellen Unterstützung für die Nachhaltigkeit gehen dürfte.

Guillaume Lafortune, stellvertretender Vorsitzender des UN-Lösungsnetzwerks und federführender Verfasser des Berichts, warnt davor, dass die zunehmenden geopolitischen Spannungen die Nachhaltigkeitsbemühungen erschweren, ist aber nach wie vor optimistisch.

„Die Welt wird immer gefährlicher, instabiler und unsicherer“, meint er. „Zugleich wollen die Menschen, insbesondere junge Menschen, eine nachhaltige Entwicklung. Angesichts der Größe der Weltwirtschaft und der verfügbaren Technologien hat die Welt das Potenzial, eine nachhaltige Entwicklung in vollem Umfang zu erreichen.“

„Nachhaltige Lebensmittelsysteme sind eine entscheidende Triebkraft für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Um die Maßnahmen zu beschleunigen, brauchen wir ambitioniertere Instrumente, um die Existenzgrundlagen von Landwirten, kleinen Lebensmittelerzeugern und anderen Interessenträgern in der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu sichern. Aber wir müssen auch gegen unfaire Verteilung vorgehen und für einen gerechten Übergang sorgen“, erklärt Peter Schmidt, Vorsitzender der EWSA-Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt (NAT), und fordert ein stärkeres Engagement der Zivilgesellschaft.

Nur fünf Jahre vor der Zielmarke muss sich die EU entscheiden: entschlossenes Handeln oder Scheitern bei den Verpflichtungen in Bezug auf eine nachhaltige und gerechte Zukunft. (ks)

Die legitimen Interessen der EU in der europäischen Arktis lassen sich am besten gemeinsam im Rahmen einer EU-Arktisstrategie verteidigen, mit der die Beteiligung der Zivilgesellschaft an allen relevanten Entscheidungen gestärkt wird. Auch eine enge Zusammenarbeit mit Grönland ist ein wesentlicher Punkt für nachhaltige Investitionen in der Arktis. Anders sind Wohlstand und Widerstandsfähigkeit in der Region nicht zu gewährleisten.

Die legitimen Interessen der EU in der europäischen Arktis lassen sich am besten gemeinsam im Rahmen einer EU-Arktisstrategie verteidigen, mit der die Beteiligung der Zivilgesellschaft an allen relevanten Entscheidungen gestärkt wird. Auch eine enge Zusammenarbeit mit Grönland ist ein wesentlicher Punkt für nachhaltige Investitionen in der Arktis. Anders sind Wohlstand und Widerstandsfähigkeit in der Region nicht zu gewährleisten.

Der EWSA hat im Januar die Initiativstellungnahme Erarbeitung der Arktisstrategie der Europäischen Union im Dialog mit der Zivilgesellschaft vorgelegt, in der hervorgehoben wird, wie wichtig die Arktis für Europas strategische Autonomie, Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit ist.

EWSA-Mitglied Anders Ladefoged, Berichterstatter für die Stellungnahme, erklärte: „Mit unserer aktuellen Stellungnahme zur Arktispolitik der EU wird eine zivilgesellschaftliche Perspektive aufgezeigt, wie die EU ihre Politik für diese Region gestalten könnte. Dies wäre sowohl im eigenen Interesse wichtig, aber auch ein Beitrag zu Widerstandsfähigkeit und Wohlstand für die Menschen, die in dieser Region leben.“

Der EWSA unterstützt und fördert außerdem die umfassende Konsultation und Zusammenarbeit mit den indigenen Völkern in der Arktis. In diesem Zusammenhang erklärte Christian Moos, EWSA-Mitglied und Ko-Berichterstatter für die Stellungnahme: „Die beste Möglichkeit zur Verteidigung der Interessen der europäischen Arktisanrainerstaaten ist ein gemeinsames Vorgehen, sowohl als Zusammenarbeit zwischen den nördlichen Mitgliedstaaten der EU als auch über eine europäische Arktisstrategie, in deren Rahmen die Beteiligung der Zivilgesellschaft sichergestellt und die Rechte der lokalen und indigenen Bevölkerung gewahrt werden müssen.“

Mit Blick sowohl auf die Herausforderungen als auch auf die Chancen im Zusammenhang mit dem raschen Wandel in der Region befindet sich Grönland, auf dessen Situation in der Stellungnahme ebenfalls eingegangen wird, in einer ähnlichen Lage wie die europäische Arktis.

Diesbezüglich äußerte sich Christian Moos: „Eine stärkere europäische Zusammenarbeit, auch in Grönland, ist für nachhaltige Investitionen in die europäische Arktis ein zentraler Aspekt. Nur so kann sich diese Region wirtschaftlich entwickeln und resilient werden.“

Einer der Schwerpunkte der Menschen in Grönland liegt auf der Stärkung ihrer Selbstbestimmung als Nation. Dies findet seinen Ausdruck in dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ (lat. „Nihil de nobis, sine nobis“). Die EU wird jedoch als enger Verbündeter wahrgenommen, mit dem die Grönländer gemeinsame Werte wie Menschenrechte und den sozialen Dialog teilen. (at)

Die EU muss sich stärker auf die Wettbewerbspolitik konzentrieren, um ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Produktivität zu steigern und sicherzustellen, dass der Binnenmarkt eine tragende Säule wirtschaftlicher Stärke bleibt.

Die EU muss sich stärker auf die Wettbewerbspolitik konzentrieren, um ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Produktivität zu steigern und sicherzustellen, dass der Binnenmarkt eine tragende Säule wirtschaftlicher Stärke bleibt.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) verabschiedete auf seiner Januar-Plenartagung die Stellungnahme „Die Wettbewerbspolitik als Herzstück der Wettbewerbsfähigkeit der EU“. Darin fordert er eine stärkere Integration der nationalen Volkswirtschaften und intelligentere Strategien für staatliche Beihilfen, um das wirtschaftliche Potenzial Europas zu erschließen und wichtige globale Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimawandel und Resilienz zu bewältigen.

Der EWSA betont, dass die Wettbewerbspolitik für die Förderung von Innovation, Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum entscheidend ist. „Kein erfolgreicher Wettbewerb ohne Wettbewerbsfähigkeit“, so die Berichterstatterin Isabel Yglesias. „Mit gestrafften Verfahren, flexiblen Instrumenten und ausreichenden Ressourcen kann mit der Wettbewerbspolitik der Wohlstand für Unternehmen und Bürger in der EU gefördert werden.“

Mit den neuen Wettbewerbsregeln der EU wie dem Gesetz über digitale Märkte und der Verordnung über drittstaatliche Subventionen werden bereits Marktverzerrungen bekämpft und die Stellung der EU in der Welt gestärkt. Der EWSA fordert jedoch weitere Maßnahmen, um die Bewertung von Zusammenschlüssen zu modernisieren und eine wirksamen Kontrolle innovationsgetriebener Fusionen zu gewährleisten, selbst wenn sie unterhalb der derzeitigen Schwellenwerte für die EU-Fusionskontrolle liegen.

In der Stellungnahme wird die entscheidende Rolle staatlicher Beihilfen bei der Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels hervorgehoben. Unzureichend koordinierte Subventionen gefährden jedoch die Produktivität und das Wachstum. Studien zufolge könnte eine bessere Koordinierung innerhalb der EU die Produktivität um über 30 % steigern. Der EWSA empfiehlt daher, die Subventionen in den Mitgliedstaaten anzugleichen, um die europäischen Wertschöpfungsketten zu stärken und Ineffizienz zu vermeiden.

Die wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) und der vorgeschlagene Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit sollten in einer gesamteuropäischen Perspektive konzipiert werden, um industrielle Innovationen in großem Maßstab zu fördern. Mit diesen Instrumenten muss sichergestellt werden, dass die Vorteile gerecht auf die gesamte Union verteilt und Nachhaltigkeit und Resilienz gefördert werden.

Laut EWSA bedarf es für eine weltweite Führungsrolle der EU

  • einer stärkeren Integration, um falsch zugewiesene Subventionen zu verringern und die Produktivität zu steigern;
  • strengerer Vorschriften zum Schutz europäischer Innovationen bei Übernahmen durch ausländische Unternehmen;
  • vereinfachter und schnellerer Verfahren für Wettbewerb und staatliche Beihilfen zur Steigerung der Effizienz und
  • einer ausgewogenen Fusionspolitik, die Innovation, Nachhaltigkeit und Infrastrukturinvestitionen fördert. (ll)

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert Änderungen an den EU-Beihilfevorschriften, um den Bedürfnissen sozialwirtschaftlicher Einrichtungen, die bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen eine entscheidende Rolle spielen, besser Rechnung zu tragen. 

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert Änderungen an den EU-Beihilfevorschriften, um den Bedürfnissen sozialwirtschaftlicher Einrichtungen, die bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen eine entscheidende Rolle spielen, besser Rechnung zu tragen.

In seiner auf der Januar-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme „Unterstützung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen: Überlegungen zu den Vorschlägen aus dem Bericht von Enrico Letta“ weist der EWSA darauf hin, dass nach den geltenden Bestimmungen diese Unternehmen nicht hinreichend unterstützt werden können. Sozialwirtschaftliche Unternehmen reinvestieren ihre Gewinne häufig in Maßnahmen zur Erreichung sozialer Ziele, anstatt sie an Investoren auszuschütten.

„Wir wollen stärker für die Vorteile einer wirksamen Regulierung des Wettbewerbs und staatlicher Beihilfen sowohl für sozialwirtschaftliche Unternehmen als auch für das gesamte System der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sensibilisieren“, so Berichterstatter Giuseppe Guerini.

Sozialwirtschaftliche Einrichtungen, deren Spektrum von Genossenschaften über Gegenseitigkeitsgesellschaften bis hin zu Stiftungen reicht, beschäftigen in der EU insgesamt mehr als 11 Mio. Menschen, was 6,3 % der erwerbstätigen Bevölkerung entspricht. Sie sind in Bereichen wie Sozial - und Gesundheitsdienste, erneuerbare Energien und Armutsbekämpfung tätig. Trotz ihres Beitrags sehen sich viele mit systemischen Hindernissen konfrontiert, wenn es darum geht, langfristiges Investitionskapital oder öffentliche Aufträge zu erhalten. Der derzeitige Rechtsrahmen wird nämlich häufig ihrem gemeinnützigen oder solidarischen Charakter nicht gerecht.

In der Stellungnahme des EWSA wird unter anderem betont, dass die Behörden die bestehenden Instrumente wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und den Rahmen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) nicht in ausreichendem Maße nutzen.

Aus diesem Grund fordert der Ausschuss im Einklang mit Empfehlungen des Letta-Berichts über den Binnenmarkt eine Vereinfachung und Modernisierung der übermäßig komplexen und veralteten Vorschriften der AGVO zur Förderung der Beschäftigung benachteiligter Arbeitnehmer und von Arbeitnehmern mit Behinderungen.

Der EWSA begrüßt zwar die jüngste Anpassung der De-minimis-Höchstbeträge auf 300 000 EUR für normale Unternehmen und auf 750 000 EUR für DAWI-Erbringer, stellt jedoch auch fest, dass mit den stärker maßgeschneiderten Instrumenten wie der AGVO oder spezifischen DAWI-Bestimmungen den Bedürfnissen sozialwirtschaftlicher Einrichtungen in Bereichen wie Gesundheits- und Sozialdienstleistungen besser entsprochen würde. (ll)