Europäische Bürgerinitiative

Seit 1. April 2012 verfügen die Unionsbürgerinnen und -bürger über eine neue Möglichkeit, sich stärker Gehör zu verschaffen: die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Sie ist in Artikel 11 des Vertrags von Lissabon verankert und gibt Bürgern, die für ihr Anliegen mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten gesammelt haben, das Recht, die Europäische Kommission aufzufordern, neue EU-Rechtsvorschriften vorzulegen oder bestehende Rechtsvorschriften (mit Ausnahme des Primärrechts) zu ändern.

Der allgemeine Rechtsrahmen für die EBI ist in der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative und in ihren Anhängen festgelegt.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), der sich für das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Teilhabe einsetzt und als Sprachrohr der Zivilgesellschaft fungiert, hat die Idee einer Bürgerinitiative von Anfang an unterstützt und in seinen Stellungnahmen zur EBI dafür ein einfaches und verständliches Regelwerk gefordert:

Der EWSA spielt eine aktive Rolle bei der Förderung der EBI und der Vernetzung der Interessenträger, indem er eine jährliche Konferenz – den Tag der Europäischen Bürgerinitiative – sowie weitere Informationsseminare zu diesem Thema organisiert. Außerdem spielt er eine führende Rolle in der interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen EU-Dienststellen. Der EWSA nimmt somit eine doppelte Funktion ein:

  • erstens als Mittler für neue Initiativen, namentlich als Plattform für Dialog und Information und als „Haus der Zivilgesellschaft“, wobei er die beteiligten Organisatoren zusammenbringt oder Sitzungsräumlichkeiten bereitstellt, und
  • zweitens als institutioneller Begleiter, indem er der Kommission seine Unterstützung in der Bewertungsphase einer EBI anbietet, namentlich als Mitorganisator öffentlicher Anhörungen und/oder im Rahmen seiner üblichen Beratungsfunktion durch die Erarbeitung einer Stellungnahme zu einer erfolgreichen EBI, die rechtzeitig zur Bewertung durch die Kommission vorgelegt wird.

Weitere Informationen über die Dienstleistungen, die der EWSA im Zusammenhang mit der EBI erbringt, finden Sie im Abschnitt „Europäische Bürgerinitiative im EWSA“ sowie in unserer Veröffentlichung Europäischer Demokratiepass. Darüber hinaus können Sie sich über unser Kontaktformular an das EBI-Sekretariat wenden.

Umfassende Informationen über das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative, auch zu ihrer Funktionsweise und zu den diesbezüglichen Neuigkeiten, sowie zu erfolgreichen, laufenden und früheren Bürgerinitiativen finden Sie auf der offiziellen EBI-Website der Europäischen Kommission.

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European Democracy Passport