Nachhaltige Entwicklung

Im September 2015 legten sich die Staats- und Regierungschefs aus der ganzen Welt auf den Aktionsplan „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ fest und stellten damit Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) zur Bekämpfung der Armut, zum Schutz des Planeten, zur Wahrung der Menschenrechte und zur Gewährleistung von Wohlstand für alle auf. Die Annahme dieser Agenda steht für einen historischen Paradigmenwechsel. Ausgehend von einem auf Allgemeingültigkeit und Integration basierenden Ansatz sollen die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ungleichheiten beseitigt werden. Dieser Prozess entspricht ohne Einschränkung den europäischen Werten der sozialen Gerechtigkeit, der demokratischen Governance und der sozialen Marktwirtschaft sowie des Umweltschutzes.

Über die Beobachtungsstelle für nachhaltige Entwicklung (BNE) macht sich der EWSA für ein Europa stark, das weltweit mit gutem Beispiel vorangeht, indem es die Agenda 2030 der Vereinten Nationen vollständig umsetzt.

Der EWSA hat insbesondere die folgenden strategisch wichtigen Bereiche für die Nachhaltigkeitswende ermittelt:

  • ein gerechter Übergang zu einer Niedrigemissions-, Kreislauf- und ressourceneffizienten Wirtschaft;
  • der Wandel hin zu einer sozial inklusiven Gesellschaft und Wirtschaft – menschenwürdige Arbeit und Menschenrechte;
  • der Wandel hin zu Nachhaltigkeit in Nahrungsmittelerzeugung und -verbrauch;
  • Investitionen in Innovation sowie langfristige Infrastrukturmodernisierung und Förderung nachhaltiger Unternehmen;
  • Beitrag des Handels zu einer globalen nachhaltigen Entwicklung.

Die BNE behandelt all diese Aspekte der Nachhaltigkeitswende in einem kohärenten und integrierten Ansatz, um die Vorteile für die Gesellschaft zu optimieren.