Grundrechte und Bürgerrechte

Die EU ist mehr als nur ein gemeinsamer Markt, sie ist eine Union gemeinsamer Werte, die die europäische Identität ausmachen. Diese Werte sind im Vertrag über die Europäische Union festgeschrieben und umfassen auch die in der Charta der Grundrechte verankerten Rechte, Freiheiten und Grundsätze: die „unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität; [die Union] beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet.“

In der Charta der Grundrechte der EU sind alle persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Menschen in der EU festgelegt, die für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten gelten, wenn diese EU-Recht anwenden.

Jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats ist grundsätzlich auch ein Unionsbürger, zusätzlich zu seiner eigenen Staatsangehörigkeit. Die Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft umfassen unter anderem das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Wenn sich eine Million EU-Bürger zusammenschließen, können sie sich als Gruppe direkt an die Europäische Kommission wenden und eine bestimmte Initiative vorschlagen (Europäische Bürgerinitiative).

Der EWSA setzt sich engagiert für die Förderung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie ein, insbesondere gegen Diskriminierung wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder des Geschlechts.