Interne Beratungsgruppe EU-Japan

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Japan trat am 1. Februar 2019 in Kraft. Das Abkommen enthält ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung (Kapitel 16), in dem sich die EU und Japan verpflichten, die Arbeitnehmerrechte, den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung im Einklang mit internationalen Instrumenten wie den IAO-Übereinkommen und multilateralen Umweltübereinkommen wie dem Übereinkommen von Paris zu fördern. Weitere abgedeckte Bereiche sind u. a. die soziale Verantwortung der Unternehmen, die biologische Vielfalt, die nachhaltige Forstwirtschaft und die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen und der Aquakultur.

Ferner ist in dem Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung vorgesehen, dass jede Vertragspartei interne Beratungsgruppen (DAG) einrichtet, die sich aus Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammensetzen.

Die DAG der EU im Rahmen des WPA zwischen der EU und Japan setzt sich aus Mitgliedern des EWSA und europäischer Organisationen der Zivilgesellschaft und der EU beitragenzusammen, wobei eine ausgewogene Vertretung unabhängiger Interessenträger aus den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt (u. a. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Umweltschutzgruppen) gewährleistet wird.

Hauptzweck der DAG der EU ist es, Stellungnahmen und Empfehlungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung im Rahmen des WPA zwischen der EU und Japan abzugeben.

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Rules of procedures EU-Japan Domestic Advisory Group (Word version)
Rules of procedures EU-Japan Domestic Advisory Group (pdf version)