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    Ein bisschen Geschichte

    Fällt Ihnen zum Datum 1. November 1993 etwas ein? An diesem Tag erhielten alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten einen neuen Rechtsstatus als „Bürger der Europäischen Union“. Die (wirtschaftliche) „Europäische Gemeinschaft“ wurde durch die (politische) „Europäische Union“ ersetzt. Dies war und ist ein Novum in der Welt und in der Geschichte – nirgendwo sonst auf der Welt haben Bürger über Nationalstaaten hinweg das Recht, aktiv an einer länderübergreifenden Gesetzgebung mitzuwirken.

    Seitdem wurden die formellen Mitspracherechte systematisch gestärkt – insbesondere durch die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative im Jahr 2012. Dieses Instrument wurde 2020 weiterentwickelt, sodass Sie sich jetzt noch besser Gehör verschaffen können.

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    Noch kein EU-Bürger?

    Es gibt nur eine Möglichkeit, EU-Bürger zu werden. Sie müssen wahlberechtigter Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats sein oder werden. Mit anderen Worten: Sie können diesen Status nur erhalten, wenn Sie Bürger eines EU-Mitgliedstaats sind. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die kommunale, regionale und nationale Bürgerschaft – ersetzt sie aber nicht.
    In immer mehr Mitgliedstaaten können Sie ab dem Alter von 16 Jahren eine Bürgerinitiative (insbesondere eine Europäische Bürgerinitiative) unterstützen und an Wahlen teilnehmen; in anderen Ländern beträgt das Mindestalter allerdings 17 oder 18 Jahre.

    Machen Sie sich schlau! Mehr über das Mindestalter für die Teilnahme an Wahlen und/oder zur Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative: citizens-initiative.europa.eu/data-requirements_de

UNIONSBÜRGER VERFÜGEN IM WESENTLICHEN ÜBER VIER POLITISCHE RECHTE UND FREIHEITEN:

  • sich innerhalb des Hoheitsgebiets der EU frei zu bewegen, aufzuhalten und zu arbeiten
  • außerhalb der EU den Schutz der diplomatischen Behörden eines jeden Mitgliedstaats in Anspruch zu nehmen
  • in jedem Mitgliedstaat bei Kommunal- und Europawahlen das aktive und passive Wahlrecht wahrzunehmen
  • am Gesetzgebungsverfahren der EU teilzunehmen, etwa durch das Einreichen einer Petition beim Europäischen Parlament oder die Initiierung/Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative
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  • Informieren Sie sich!

    Erkundigen Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten, bevor Sie aktiv werden

    Sie haben ein Recht darauf, genau zu wissen, was in der Europäischen Union vor sich geht. Deshalb können Sie zu praktisch allem, was die EU macht, Informationen anfordern und erhalten. Außerdem haben Sie einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Dokumenten aller EU-Institutionen. Dieses Recht ist in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 42) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 15) verankert.

    Die Europe Direct-Zentren beantworten Ihre Fragen zur EU in Ihrer Muttersprache. In der Regel erhalten Sie innerhalb von drei Arbeitstagen eine erste Antwort. Die Zentren schicken Ihnen auch (einige) EU-Veröffentlichungen kostenfrei per Post. Außerdem können Sie überall in der EU die gebührenfreie Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 nutzen (an Werktagen von 9.00 bis 18.00 Uhr MEZ).

    Machen Sie sich schlau! Im Abschnitt Beteiligungsinstrumente finden Sie weitere Informationen über andere Instrumente, die Ihnen zur Verfügung stehen.
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  • Melden Sie sich zu Wort!

    Sie haben viele verschiedene Möglichkeiten, Ihre Meinung zu EU-Maßnahmen und -Vorschlägen zu äußern

    Da die Europäische Union großen Einfluss auf unser tägliches Leben hat, müssen Entscheidungen in der EU, die uns alle betreffen, von Rechts wegen in einem transparenten Verfahren getroffen werden, in das verschiedenste Interessenträger eingebunden sind. Die EU-Institutionen sind deshalb verpflichtet, „einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog“ zu pflegen (Artikel 11 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union [EUV], auch als Vertrag von Lissabon bezeichnet) und „um die Kohärenz und Transparenz des Handelns der Union zu gewährleisten [...] umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durchzuführen“ (Artikel 11 Absatz 3 EUV).

    Die Website „Ihre Meinung zählt“ ist eine offizielle Plattform für aktuelle Konsultationen und öffentliche Diskussionen im Rahmen der EU-Politikgestaltung. Bei der Anmeldung können Sie auch angeben, dass Sie per E-Mail benachrichtigt und sogar zur Teilnahme an offiziellen Konsultationsverfahren eingeladen werden möchten.

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  • Wirken Sie mit!

    Sie können einer politischen Partei beitreten oder eine Bürgerinitiative in die Wege leiten

    Die Europäische Union ist eine moderne repräsentative Demokratie, in der die Bürger sowohl indirekt (über die Institutionen) als auch direkt (über Beteiligungsinstrumente) mitbestimmen.

    Die grundlegenden Chartas, Verträge und Gesetze der EU stehen im Einklang mit Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem es heißt: „Jeder Mensch hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar [...] mitzuwirken.“ Dieser Grundsatz wird zum ersten Mal in der Geschichte auf länderübergreifender Ebene umgesetzt.

    Mit anderen Worten: Ihre aktive Mitwirkung an Entscheidungsprozessen der EU ist nicht nur rechtlich möglich, sondern sogar sehr erwünscht, so z. B. durch die Mitgliedschaft in einer Partei, die im Europäischen Parlament vertreten ist, durch die Einreichung einer Petition an das Europäische Parlament oder durch die Teilnahme an europäischen Bürgerforen. Das mächtigste Instrument der partizipativen Demokratie in der EU ist die Europäische Bürgerinitiative, die es Ihnen ermöglicht, das politische Programm der Europäischen Union mitzubestimmen.

    Machen Sie sich schlau! Im Abschnitt Beteiligungsinstrumente finden Sie weitere Informationen über andere Instrumente, die Ihnen zur Verfügung stehen.
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  • Mein Ort: die kommunale Ebene

    Ihr Wohnort ist der wahrscheinlich wichtigste Ort, wenn es um aktive Bürgerschaft und partizipative Demokratie geht.

    Ihre Kommune mag zwar die unterste Ebene in der staatlichen Hierarchie sein, aber gerade hier wird über wichtige Fragen entschieden, etwa die Abfallentsorgung, die lokale Infrastruktur und manchmal sogar die Grundschulbildung und die Sozialfürsorge. Mehr noch: Die kommunale Ebene ist eng verknüpft mit den gesetzgebenden Instanzen auf nationaler und europäischer Ebene und spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung zahlreicher Vorschriften und Gesetze.

    Innerhalb der Europäischen Union gibt es fast 100 000 lokale Gebietskörperschaften. Viele davon sind für einen großen Teil der Steuererhebung verantwortlich und gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern auf indirektem (über Parteien und kommunale Parlamente) oder direktem Wege (über Initiativen und Referenden) verschiedene Formen des Mitspracherechts.

    Machen Sie sich schlau! Möchten Sie genauer erfahren, in welchen Bereichen, wie und wann Sie sich am besten einbringen können? Informieren Sie sich beim Bürgeramt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
  • Meine Region: die Gebietsebene

    Viele Regionen haben weitreichende Befugnisse – und selbst wenn dies nicht der Fall ist, bieten sie den Vorteil, dass sie Ihr nächster Ansprechpartner in Verwaltungsfragen sind

    Zwischen Ihrer Kommune und Ihrem Land befinden sich (zumindest in 25 Mitgliedstaaten) eine oder mehrere Ebenen der Regionalverwaltung. Derzeit gibt es in der EU rund 1 500 regionale Gebietskörperschaften. In einigen Mitgliedstaaten mit einem föderativen System verfügen die Regionen über ein erhebliches Maß an Souveränität: Sie haben ihre eigene Verfassung, weitreichende Gesetzgebungsbefugnisse und umfangreiche Steuereinnahmen. In anderen EU Mitgliedstaaten erfüllen die Regionen hauptsächlich Verwaltungsaufgaben und haben keine eigenen Parlamente.

    Je nach Status Ihrer Region verfügen Sie über mehr oder weniger umfassende Rechte der politischen Teilhabe, entweder auf indirektem (über Parteien und Regionalparlamente) oder direktem Wege (Initiativen und Referenden).

    Machen Sie sich schlau! Der Europäische Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der Europäischen Union.
  • Mein Land: die nationale Ebene

    Die Mitgliedstaaten sind in puncto politischer Macht, Gesetzgebungsbefugnisse und Kontrolle über öffentliche Mittel die wichtigste Regierungsebene innerhalb der Europäischen Union

    Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes (oder manchmal auch mehrerer Mitgliedsländer) ist daher entscheidend, damit Sie sich Gehör verschaffen und Einfluss auf die öffentliche Entscheidungsfindung nehmen können.

    Die Rechte auf politische Mitwirkung auf nationaler Ebene sind in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgeprägt. In allen Ländern gibt es ein Wahlrecht, und in zwei Dritteln der Länder können die Bürger außerdem im Zuge von Petitionen und Initiativen eigene Vorschläge unterbreiten sowie in Referenden über wichtige Themen abstimmen.

    Machen Sie sich schlau! Mehr über Ihre Mitsprachemöglichkeiten auf nationaler Ebene erfahren Sie beim Direct-Democracy-Navigator oder bei den Informationsbüros Ihres nationalen Parlaments.
  • Mein Europa: die länderübergreifende Ebene

    Die europäische Ebene bietet eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten: von der Stimmabgabe bis hin zur Kandidatur

    Die Europäische Union ist die weltweit erste länderübergreifende Demokratie. Als EU-Bürger verfügen Sie über eine breite Palette von Möglichkeiten der Mitbestimmung: durch Stimmabgabe und/oder Kandidatur für das Europäische Parlament, auf direkterem Wege durch Petitionen an das Europäische Parlament oder durch die Einleitung einer Europäischen Bürgerinitiative, die an die Europäische Kommission gerichtet wird. Aber das ist noch nicht alles!

    Als EU-Bürger können Sie für das Europäische Parlament kandidieren, eine Beschwerde bei dem Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen, Unterstützung bei der Lösung eines Problems erhalten, sich öffentlich Gehör verschaffen, eine Petition an das Europäische Parlament richten oder eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen.