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Europäischer Demokratiepass
  • KURZANLEITUNG FÜR AKTIVE EUROPÄISCHE BÜRGERSCHAFT
  • Meine Meinung in Europa
  • BETEILIGUNGSINSTRUMENTE
  • Anleitung zur Europäischen Bürgerinitiative
  • Unterstützung von allen Seiten
 
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Die verschiedenen Instrumente zur transnationalen beteiligung: die Qual der Wahl?

Seitdem die Europäische Union mehr ist als nur ein zwischenstaatliches Gremium, in dem Vertreter der einzelstaatlichen Regierungen zusammenkommen und hinter verschlossenen Türen Beschlüsse fassen, wurden Vorschläge für Beteiligungsinstrumente auf den Weg gebracht, konkrete Verfahren eingeführt und bestehende überarbeitet, damit aktive Unionsbürgerschaft und partizipative Demokratie auf transnationaler Ebene mehr sind als nur gute Ideen: Sie müssen vielmehr alltägliche Praxis werden.

Wenn Sie also als EU-Bürger aktiv werden und Ihre Ideen/Anliegen/Vorschläge auf transnationaler Ebene einbringen wollen, sollten Sie zunächst genau prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Nachstehend werden die bisher wichtigsten Instrumente erläutert.

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Beschwerde

Wenn Sie mit dem Vorgehen einer EU-Verwaltung unzufrieden sind, können Sie eine förmliche Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Hierzu steht ein Online-Formular in den 24 EU-Amtssprachen zur Verfügung. Wichtig: Dieses Instrument kann nicht nur von EU-Bürgern, sondern von allen in der EU ansässigen Menschen sowie von Unternehmen, Vereinigungen und sonstigen Einrichtungen genutzt werden, die ihren Sitz in der EU haben.

  • www.ombudsman.europa.eu

Beratung bei Problemen

Wenn Sie als EU-Bürger oder -Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat Probleme haben, weil sich eine öffentliche Stelle nicht an das EU-Recht hält, können Sie sich an das Problemlösungsnetz SOLVIT der Europäischen Kommission wenden. Dieser in 25 Sprachen (EU-Amtssprachen und Norwegisch) verfügbare Online-Service befasst sich auch mit grenzübergreifenden Problemen, die auf eine nicht ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts durch die öffentliche Stellen in den EU Mitgliedstaaten zurückgehen.

  • ec.europa.eu/solvit
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Macht der Verbraucher

Wenn Sie beispielsweise ein Problem im Zusammenhang mit Ihren Rechten als Verbraucher haben oder Schadensersatz verlangen, sollten Sie sich an das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren wenden, das sich mit Problemen im Zusammenhang mit mangelhaften Produkten und Dienstleistungen in 30 Ländern (EU/EWR – EU-Amtssprachen sowie Norwegisch und Isländisch) befasst.

  • commission.europa.eu/live-work-travel-eu/consumer-rights-and-complaints/resolve-your-consumer-complaint_de

Bildung und Arbeit

Wenn Sie nach einer Arbeitsstelle oder Bildungsmöglichkeiten in einem anderen europäischen Land suchen, können Sie das in allen EU-Amtssprachen sowie auf Norwegisch und Isländisch zur Verfügung stehende Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen(EURES) in Anspruch nehmen, das von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern genutzt werden kann (im Herbst 2023 wurden über das Netz nicht weniger als 3,9 Millionen Stellen angeboten und 1 Million Lebensläufe eingestellt).

  • ec.europa.eu/eures
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Konsultationen

Bevor eine neue Maßnahme ergriffen oder ein neuer Rechtsakt erlassen wird, leitet die Europäische Kommission sehr häufig eine öffentliche Konsultation zu dem betreffenden Thema ein. Dies ist eine gute Gelegenheit, bereits in einer frühen Phase des offiziellen Verfahrens Ihre Meinung zu äußern. Sie können sich benachrichtigen lassen, wenn eine Konsultation zu einem für Sie interessanten Thema eingeleitet wird.

  • commission.europa.eu/law/contribute-law-making_de

Indirektes Engagement

Es gibt verschiedene EU Institutionen, die Sie als Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen sollen, sich auf EU Ebene Gehör zu verschaffen. Dazu gehören das Europäische Parlament (und Ihr jeweiliger Europaabgeordneter), der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Ausschuss der Regionen.

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Petition

Das Petitionsrecht ist eines der Grundrechte der Unionsbürger: Gemäß Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann jeder Bürger jederzeit allein oder zusammen mit anderen Personen eine Petition an das Europäische Parlament richten. Wichtig: Dieses Recht kann von allen Menschen mit Wohnsitz in der EU sowie von allen Verbänden und Unternehmen mit Sitz in der Union ausgeübt werden.

Mit Ihrer Petition kann ein individuelles Ersuchen, eine Beschwerde oder eine Anmerkung zur Anwendung des EU Rechts vorgebracht werden. Ferner kann das Europäische Parlament aufgefordert werden, in einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen.

  • www.europarl.europa.eu/petitions/de/home

Europäische Bürgerinitiative

Wenn eine Million Bürger aus mindestens sieben EU Mitgliedstaaten die Bürgerinitiative unterstützen, wird die Europäische Kommission aufgefordert, in Bereichen, die in ihre Zuständigkeit fallen, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Die Organisatoren einer Bürgerinitiative haben ein Jahr Zeit, um die erforderliche Zahl an Unterschriften zusammenzubringen.

Die Unterschriften müssen von den zuständigen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten bestätigt werden und können online gesammelt werden. Die Organisatoren erfolgreicher Initiativen werden dann von der Kommission zu einer Sitzung und vom Europäischen Parlament zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen. Die Kommission muss die Initiative innerhalb von sechs Monaten prüfen und über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.

  • europa.eu/citizens-initiative/home_de
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Machen Sie sich schlau! Bei der Entscheidung für eines der zur Verfügung stehenden Instrumente sollten Sie auch bedenken, auf welche Weise Sie aktiv werden wollen: Möchten Sie ein neues Thema auf die EU-Agenda bringen? Oder im Gegenteil einer Entwicklung Einhalt gebieten? Vielleicht versuchen Sie, etwas zu verbessern? Denkbar wäre auch, eines der Instrumente zur Ergänzung anderer Maßnahmen, an denen Sie beteiligt sind, als Gewicht in die Waagschale zu werfen. Wie Sie sehen, gibt es viele Möglichkeiten, als EU Bürger aktiv zu werden, erforderlich sind jedoch stets eine sorgfältige Vorbereitung und ein gründliches Verständnis der wichtigsten Ziele.
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Copyright © European Union 2024| Letzte Aktualisierung: 23/05/2024
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