Transparenzmaßnahmen

Am 25. Oktober 2022 fasste das Präsidium den Beschluss, dass sich der EWSA grundsätzlich am EU-Transparenz-Register beteiligen wird, das mit der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2021 eingerichtet wurde.

Am 21. März nahm das Präsidium einen Beschluss in Bezug auf die Konformität mit dem Transparenzregister an, der drei Maßnahmen umfasst:

  1. eine Empfehlung an die Mitglieder des EWSA, die ein Amt innehaben, nur mit registrierten Interessenträgern zusammenzutreffen,
  2. die Verpflichtung der Mitglieder des EWSA, die ein Amt innehaben, ihre Sitzungslisten zu veröffentlichen,
  3. die Möglichkeit für Berichterstatter des EWSA, ihren Stellungnahmen einen „legislativen Fußabdruck“ beizufügen.

Die dargelegten Transparenzmaßnahmen können als mit dem Geist der IIV konform angesehen werden. Sie können daher das öffentliche Bild des EWSA als Institution, die sich gemäß Artikel 1 ihres Verhaltenskodex zu den ethischen Grundsätzen der Integrität, Offenheit, Sorgfalt, Ehrlichkeit und Rechenschaftspflicht bekennt, stärken.

Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.

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Transparency Measures
DECISION on the direct public access of EESC meeting minutes and attendance lists
Privacy statement - Office-holding members meetings
Privacy statement - Legislative footprint