Internationaler Handel

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Im Bereich des internationalen Handels besteht ein komplexes System weltweiter Regelungen, die im Rahmen von Vereinbarungen der Welthandelsorganisation sowie bilateralen und multilateralen Abkommen beschlossen wurden. Die Freihandelsabkommen wirken sich zunehmend auf die Bürgerrechte aus. Gemäß dem Vertrag von Lissabon muss die EU-Handelspolitik unter Berücksichtigung der Grundsätze und Ziele der Außenpolitik der Union gestaltet werden. Hierzu gehören die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der nachhaltigen Entwicklung.

Der EWSA ist der Auffassung, dass dies ein Leitprinzip für die Handelsverhandlungen und ‑beziehungen der EU sein sollte. Er gewährleistet die Konsensbildung von Unternehmen, Arbeitnehmern, Freiberuflern, Landwirten, Verbrauchern und anderen wichtigen Interessenträgern und schafft damit einen echten Mehrwert. Er leitet die Standpunkte der Zivilgesellschaft und Interessengruppen sowohl bei den Verhandlungen über Handelsabkommen als auch bei deren Umsetzung auf effiziente Weise an die internationalen politischen Entscheidungsträger weiter. Er hat einen Begleitausschuss Internationaler Handel eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Zivilgesellschaft in die Gestaltung der EU-Handelspolitik einbezogen wird. Zudem leitet er die Internen Beratungsgruppen, die auf Grundlage der Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ in den EU-Handelsabkommen der neuen Generation eingerichtet wurden. Aufgabe dieser Beratungsgruppen, denen Vertreter der Zivilgesellschaft (u. a. aus den Reihen des EWSA) angehören, ist es, Probleme im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung aufzuzeigen, die bei der Umsetzung eines Handelsabkommens auftreten können.