EESC Taxonomy term

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Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) bindet die EU-Mitgliedstaaten und die drei EWR-EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) in einen Binnenmarkt mit einheitlichen Grundregeln ein. Diese Regeln zielen darauf ab, ein offenes und wettbewerbsorientiertes Umfeld für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen im EWR zu schaffen. Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum trat am 1. Januar 1994 in Kraft.

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