Interne Beratungsgruppe EU-Zentralamerika

Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Zentralamerika basieren auf einem 2012 unterzeichneten Assoziierungsabkommen. Dieses Abkommen umfasst u. a. die Bereiche Handel, politischer Dialog und Zusammenarbeit. Die beteiligten zentralamerikanischen Staaten sind Panama, Guatemala, Costa Rica, El Salvador, Honduras und Nicaragua.

Der Handelsteil des zwischen der EU und Zentralamerika geschlossenen Assoziierungsabkommens trat im Jahr 2013 in Kraft. Er enthält ein Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung, in dem jene Verpflichtungen der Parteien in arbeits- und umweltrelevanten Angelegenheiten verankert sind, die für ihre Handelsbeziehungen und das übergeordnete Ziel der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung von Bedeutung sind. Zu diesen Verpflichtungen zählen u. a. die Umsetzung der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und der multilateralen Umweltabkommen, etwa des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES).

Darüber hinaus haben sich die EU und die zentralamerikanischen Staaten verpflichtet, in ihren internen Rechtsvorschriften hohe Standards beim Arbeits- und Umweltschutz sicherzustellen, sich um die Verbesserung der Gesetze und Richtlinien in diesen Bereichen zu bemühen sowie diese Standards nicht in der Absicht zu senken, den Handel anzukurbeln oder Investoren zu gewinnen. Außerdem haben sie sich bereit erklärt, in Bereichen zusammenzuarbeiten, die für Handel, Arbeit, Umwelt und nachhaltige Entwicklung relevant sind. Hierzu gehören die Erleichterung von Handel und Investitionen in Umwelttechnologien und -dienstleistungen, die Förderung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Produkte sowie die Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen und des Handels mit Produkten im Rahmen von Programmen für ethischen bzw. fairen Handel. Die Zusammenarbeit kann sich auch auf handelsbezogene Aspekte der nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldressourcen, die Förderung einer nachhaltigen Fischerei sowie weitere einschlägige Bereiche erstrecken.

Die Vertragsparteien haben sich des Weiteren verpflichtet, die Auswirkungen des Abkommens zu überwachen.

Interne Beratungsgruppe EU-Zentralamerika

Im Kapitel "Handel und nachhaltige Entwicklung" des Assoziierungsabkommens EU-Zentralamerika ist vorgesehen, dass jede Vertragspartei eine Beratungsgruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung (Umwelt und Arbeit) errichtet bzw. eine bereits bestehende Beratungsgruppe konsultiert. Aufgabe der Beratungsgruppen ist es, Stellungnahmen und Empfehlungen zu den handelsbezogenen Aspekten der nachhaltigen Entwicklung zu erarbeiten und die Vertragsparteien zu beraten, wie die Ziele des Kapitels besser erreicht werden können. Der Beratungsgruppe gehören unabhängige repräsentative Organisationen der Zivilgesellschaft an, wobei Interessenträger aus den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt, wie etwa Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Wirtschaftsverbände, Nichtregierungsorganisationen und lokale Gebietskörperschaften in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sind.

Gemeinsame Sitzungen

Das Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika sieht vor, dass die Vertragsparteien ein Forum für den biregionalen Dialog mit der Zivilgesellschaft errichten, in dem die Interessenträger aus den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt ausgewogen vertreten sind, und Sitzungen des Forums veranstalten. Das Forum soll den Rahmen für einen offenen Dialog über Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung in den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien sowie Raum für Diskussionen darüber bieten, wie die Zusammenarbeit zur Verwirklichung der in diesem Kapitel festgelegten Ziele beitragen kann. Das Forum für den Dialog mit der Zivilgesellschaft kommt einmal jährlich zusammen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Am Rande der Sitzungen des zwischenstaatlichen Beirats für Handel und nachhaltige Entwicklung findet auch jeweils eine Sitzung mit Vertretern der Zivilgesellschaft statt, um die Umsetzung des Kapitels zu erörtern.

Darüber hinaus haben die Beratungsgruppen der EU und Zentralamerikas vereinbart, jährliche gemeinsame Sitzungen abzuhalten, die im Zusammenhang mit den Treffen des Forums für den Dialog mit der Zivilgesellschaft ausgerichtet werden. Diese gemeinsamen Sitzungen bieten einen geeigneten Rahmen für strukturierte, tiefgreifende Debatten über eine Vielzahl von Aspekten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“. Zudem ermöglichen sie neben dem Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in verwandten Bereichen auch die Ausarbeitung gemeinsamer Empfehlungen, die den Vertragsparteien und dem Forum für den Dialog mit der Zivilgesellschaft vorgelegt werden.

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Rules of procedure of the EU Advisory Group created pursuant to Title VIII (Article 294) of the EU-Central America Association Agreement
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