In dem Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ des Handelsabkommens zwischen der EU, Kolumbien und Peru ist vorgesehen, dass jede Vertragspartei Interne Beratungsgruppen oder Ausschüsse einrichtet bzw. dass bestehende Beratungsgruppen oder Ausschüsse konsultiert werden. Diese sind für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Arbeit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung zuständig und erarbeiten Stellungnahmen und Empfehlungen zur Umsetzung des Kapitels. Den Internen Beratungsgruppen und Ausschüssen gehören unabhängige repräsentative Organisationen der Zivilgesellschaft an, wobei Interessenträger aus den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sind.
Das Handelsabkommen EU-Kolumbien/Peru sieht vor, dass mindestens einmal jährlich (sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren) eine Zusammenkunft des zwischenstaatlichen Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung einberufen und eine offene Sitzung mit Organisationen der Zivilgesellschaft und der breiten Öffentlichkeit abgehalten wird, um die Umsetzung des Kapitels zu erörtern. Die Teilnehmer vertreten Interessenträger aus den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt, und die Vertragsparteien sorgen für eine ausgewogene Vertretung dieser Gruppen.
Ferner haben die Vertreter der Internen Beratungsgruppe der EU und der nationalen Mechanismen der Andenländer vereinbart, jährliche gemeinsame Treffen zu veranstalten, die am Rande der offenen Sitzung ausgerichtet werden. Sie gewährleisten einen angemessenen Rahmen für strukturierte, tiefgreifende Debatten zu einem breiten Spektrum von Aspekten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“. Zudem ermöglichen sie den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie die Ausarbeitung gemeinsamer Empfehlungen, die den Vertragsparteien und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft anlässlich der offenen Sitzung vorgelegt werden.