Beratungsgruppe EU-Ukraine

Artikel 299 des Assoziierungsabkommens EU-Ukraine sieht vor, dass jede Vertragspartei eine Beratungsgruppe für nachhaltige Entwicklung errichtet, deren Aufgabe es ist, die Umsetzung des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ beratend zu unterstützen.

Den Beratungsgruppen gehören unabhängige repräsentative Organisationen der Zivilgesellschaft an, wobei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Nichtregierungsorganisationen und weitere relevante Interessenträger in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sind.

Die Beratungsgruppe EU-Ukraine wurde im November 2016 eingerichtet. Sie setzt sich aus EWSA-Mitgliedern und Vertretern europäischer Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen.

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Rules of procedure of the EU Advisory Group created under Article 299 of the EU-Ukraine Association Agreement