Anmeldung und Auswahl
Ich möchte mich für die Veranstaltung anmelden. Was muss ich tun?
Die Schulen und/oder Lehrkräfte müssen das Anmeldeformular ausfüllen. Nur der Schulleiter bzw. die Schulleiterin oder die Lehrkraft, die teilnehmen möchte, kann sich im Namen der Schule bewerben. Die Bewerbungsfrist wird im YEYS-Internetportal veröffentlicht.
Können die Schülerinnen und Schüler ihre Schule selbst anmelden?
Die Schülerinnen und Schüler können ihre Schule nicht selbst anmelden oder sich einzeln bewerben.
Wie viele Schulen können teilnehmen, und wie werden sie ausgewählt?
Die Teilnehmer werden unter den Schulen, die sich im Internetportal fristgerecht angemeldet haben, im Losverfahren ermittelt. Pro Land wird nur eine Schule zur Teilnahme an der Veranstaltung in Brüssel ausgewählt. Zudem werden EWSA-Mitglieder die ausgewählten Schulen besuchen. Die betreffenden Schulen werden individuell über ihre Teilnahme in Kenntnis gesetzt und müssen die Namen der begleitenden Lehrkraft und der drei Schülerinnen und Schüler mitteilen, die zu der Veranstaltung nach Brüssel kommen werden.
Welche Sprachkenntnisse müssen die Schülerinnen und Schüler haben, um an den Workshops teilzunehmen?
Es wird kein Nachweis der Sprachkenntnisse per Bescheinigung oder Zeugnis verlangt. Zur Erleichterung der Verständigung und der Diskussionen während der Veranstaltung müssen sich die ausgewählten Schülerinnen und Schüler und die Lehrkraft aber auf Englisch ausdrücken können.
Wie sollten die Schulen die Schülerinnen und Schüler auswählen, die nach Brüssel kommen?
Jeder Schule ist es überlassen, eigene Auswahlkriterien festzulegen. Diese müssen jedoch klar, fair und nichtdiskriminierend sein. Aus Gründen der Gleichstellung sollten die ausgewählten Schülerinnen und Schüler nicht alle gleichen Geschlechts sein (es sei denn, sie kommen aus einer reinen Mädchen- bzw. Jungenschule). Die Räumlichkeiten des EWSA sind barrierefrei.
Wie kann ich die Organisatoren der Veranstaltung kontaktieren? Wie werde ich kontaktiert, wenn meine Schule ausgewählt wurde?
Sie können die Organisatoren per E-Mail erreichen: youreuropeeesc [dot] europa [dot] eu. Die Organisatoren werden die Schulen ebenfalls per E-Mail kontaktieren. Sie müssen daher sicherstellen, dass die E-Mail-Adresse auf dem Anmeldeformular gültig ist, und Ihre E-Mails regelmäßig abrufen.
Darf meine Schule mehrere Bewerbungen abgeben?
Falls Ihre Schule in diesem Jahr nicht ausgewählt wird, können Sie sich im nächsten Jahr erneut bewerben. Wird Ihre Schule für die Teilnahme ausgewählt, können Sie sich nicht sofort im nächsten Jahr erneut bewerben, wohl aber zu einem späteren Zeitpunkt.
Bewerberprofil
Wie alt müssen die an YEYS teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sein? Dürfen Sie zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Veranstaltung älter als 18 Jahre sein?
Es dürfen sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung 16 bis 18 Jahre alt sind.
Können sich Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr einer Sekundarschule bewerben?
In der Regel bieten wir die Teilnahme an YEYS Schülerinnen und Schülern im vorletzten Schuljahr an, da die Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr mit ihren Abschlussprüfungen beschäftigt sein könnten. Da dies aber vom Schulsystem des jeweiligen Landes abhängt, prüfen wir in bestimmten Fällen auch die Bewerbung von Schülerinnen und Schülern, die nicht im letzten Jahr einer Sekundarschule sind.
Vorbereitungen für die Veranstaltung
Wie sollten sich Schülerinnen und Schüler und Lehrerkräfte auf die Veranstaltung vorbereiten?
Ein EWSA-Mitglied wird die teilnehmen Schulen besuchen, um die Rolle des EWSA als beratende Einrichtung für die verschiedenen EU-Organe und seine Mitwirkung am Entscheidungsprozess zu erläutern. Außerdem wird das Mitglied den Ablauf der Veranstaltung erklären und erläutern, was von der Schuldelegation erwartet wird. Die Reisekosten des Mitglieds trägt der EWSA.
Darüber hinaus wird rechtzeitig eine Reihe von Unterlagen per E-Mail versandt, einschließlich eines Arbeitspapiers zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Diskussionen in Brüssel.
Die Veranstaltung
Wie lange dauert die Veranstaltung?
Die Veranstaltung dauert anderthalb Tage. Die Schuldelegationen kommen spätestens am Donnerstagvormittag an und reisen frühestens am Samstag wieder ab.
Wer übernimmt die Reise- und Unterbringungskosten?
Der EWSA organisiert und bezahlt zwei Übernachtungen in Brüssel für die Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkraft. Er übernimmt auch die Reisekosten für internationale Zug-/Flugverbindungen zwischen dem Land der Schule und Brüssel (einschließlich der ggf. erforderlichen Anschlüsse per Flugzeug oder Fernzug) sowie für den Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Hotel in Brüssel.
Die Teilnehmer werden während der Veranstaltung zu Mittag- und Abendessen in den Räumlichkeiten des EWSA eingeladen.
Können die Schulen ein bestimmtes Hotel in Brüssel wählen?
Nein, der EWSA wird die ausgewählten Schulen kontaktieren und Reise- und Unterkunftsmöglichkeiten vorschlagen.
Können die Schulen ihre Flugscheine selbst kaufen und sich anschließend wiedererstatten lassen?
Nein, das Reisebüro des EWSA wird die Flugscheine entsprechend einer mit den Schulen vereinbarten Reiseroute ausstellen. Die Schulen dürfen ihre Flugscheine keinesfalls selbst kaufen.
Übernimmt der EWSA auch die Organisation der Fahrt zum/vom Bahnhof/Flughafen im Land der Schule und die entsprechenden Kosten?
Nein, der EWSA übernimmt weder die Organisation der Fahrt zum/vom Bahnhof/Flughafen im Land der Schule noch die entsprechenden Kosten. Der EWSA übernimmt nur die Kosten für internationale Verbindungen von/nach Brüssel (ggf. einschließlich Anschlusszügen/-flügen).
Zahlt der EWSA einen neuen Flug- oder Fahrschein und zusätzliche Hotelkosten, wenn ich meinen Zug/Flug verpasse?
Wenn Sie Ihren Zug oder Flug verpassen und dies nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, gewährt der EWSA keine Erstattung und/oder Entschädigung und übernimmt nicht die Kosten für neue Tickets oder die Umbuchung bereits ausgestellter Tickets sowie eine zusätzliche Unterkunft oder Verpflegung. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig vor der planmäßigen Abfahrts-/Abflugzeit am Bahnhof/Flughafen zu sein. Sie können auch eine Reiseversicherung abschließen.
Welche Aufgabe hat die begleitende Lehrkraft?
Die begleitende Lehrkraft ist die Verbindungsperson zwischen dem EWSA und den Teilnehmern. Sie trägt dafür Sorge, dass alle Teilnehmer die erforderlichen Informationen und Unterlagen erhalten, und ist für die vorbereitenden Arbeiten verantwortlich. Sollte die Lehrkraft erkranken oder aus einem anderen Grund nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, muss sie durch eine andere Lehrkraft ersetzt werden.
Welche Aufgabe hat die begleitende Lehrkraft während des Aufenthalts in Brüssel?
Den begleitenden Lehrkräften kommt eine wichtige Rolle zu. Sie tragen die volle Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler während der Reise nach/von Brüssel und während des dortigen Aufenthalts. Parallel zu den Programmteilen, bei denen ihre Anwesenheit nicht erforderlich ist, wird der EWSA für die Lehrkräfte getrennte Aktivitäten (kulturelle Besuche, Besuche in den anderen Institutionen usw.) organisieren. Es ist wichtig, dass sie sich auf Englisch ausdrücken können.
Kann eine Schule mehr als eine begleitende Lehrkraft entsenden?
Das Projekt sieht für die drei Schülerinnen und Schüler eine begleitende Lehrkraft vor. Der EWSA wird deshalb nur die Reise- und Unterbringungskosten für drei Schülerinnen und Schüler und eine Lehrkraft pro teilnehmendem Land übernehmen.