Angesichts der gemischten Ergebnisse der bisherigen Reformpolitik ist es von entscheidender Bedeutung, dass die EU und die Mitgliedstaaten diese eingehend bewerten. Trotz der bereits erreichten Verbesserungen sind laut der Stellungnahme des EWSA zum Jahreswachstumsbericht 2019 weitere Reformen und politische Maßnahmen zur Wachstumsförderung sowie zur Stärkung des Zusammenhalts und der sozialen Dimension der Politik erforderlich.

Der EWSA bemängelt, dass sowohl die wirtschaftlichen und sozialen Fortschritte seit 2014 als auch die bisherige Reformpolitik im Jahreswachstumsbericht von der Kommission weitgehend positiv bewertet werden. Das Wirtschaftswachstum in der EU insgesamt ist immer noch niedriger als vor der Krise, und den Unterschieden innerhalb der Regionen und zwischen diesen ist Rechnung zu tragen. Der Jahreswachstumsbericht bietet wahrlich keinen Anlass zur Selbstzufriedenheit.

Der EWSA begrüßt die Zusage der Kommission, Reformen zu unterstützen. Reformen und politische Maßnahmen sollten die Wirtschaft und die Arbeitsmärkte widerstandsfähiger machen und so das Wirtschaftswachstum und die Produktivität verbessern. Zudem müssen sie ein echtes Engagement für die europäische Säule sozialer Rechte und die internationalen Klimaziele widerspiegeln. Leider enthält der Jahreswachstumsbericht keine geeigneten Vorschläge für deren Umsetzung und Finanzierung.

Zudem fehlen darin Vorschläge zur Bekämpfung externer Wachstumsrisiken. Konjunkturmaßnahmen für den Erhalt der Wachstumsrate und des Beschäftigungsstands sollten entsprechend flankiert und im Haushalt veranschlagt werden. Hochwertige Investitionen in Bildung und Ausbildung, wie sie im Jahreswachstumsbericht vorgeschlagen werden, wären hier zu begrüßen.

Die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft könnten dazu beitragen, die Erarbeitung von Vorschlägen für neue Maßnahmen zu beschleunigen, und sicherstellen, dass Reformen für das jeweilige Land konzipiert, geeignet und konkret sind.

Schließlich begrüßt der EWSA, dass die Kommission Reformen zur Erhöhung privater und öffentlicher Investitionen Vorrang einräumt. Die EU-Haushaltsvorschriften sollten es ermöglichen, sozial und wirtschaftlich produktive Investitionen, die keine Gefahr für die künftige Haushaltssolidität darstellen, aus den nationalen Haushalten zu finanzieren. (jk)