Auf EWSA-Plenartagung erhalten Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative für ein Glyphosat-Verbot das Wort

This page is also available in

Wenige Wochen vor der Abstimmung der Europäischen Kommission über eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung um zehn Jahre bot der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) auf seiner Plenartagung am Mittwoch eine Gelegenheit, über dieses Thema zu diskutieren. David Schwartz von WeMove.org und Herman van Bekkem von Greenpeace waren eingeladen, um die Ziele der von ihnen angeregten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) zu erläutern.

Präsident Georges Dassis unterstrich die Bedeutung der Europäischen Bürgerinitiative für die Beteiligung der Europäerinnen und Europäer an der Politikgestaltung der EU. Als Brücke zwischen der EU und ihren Bürgern hält es der EWSA für wesentlich, erfolgreichen Initiativen ein Forum zu bieten. In diesem Falle ist es besonders wichtig, den EBI-Initiatoren Gehör zu schenken, da es bezüglich des Glyphosat-Verbots auf europäischer Ebene immer noch keine gemeinsame Position gibt, erklärte Herr Dassis. 

Die Befürworter des Glyphosat-Verbots – der vierterfolgreichsten Europäischen Bürgerinitiative seit ihrer Einführung im Jahr 2011– berichteten, dass sie in nur fünf Monaten 1,3 Millionen Unterschriften gesammelt haben, weshalb es sich auch um die bis dato „schnellste“ EBI handele. Sie waren der Ansicht, dass das Ziel der EU in einer Zukunft ohne Pestizide bestehen solle, und forderten eine GAP-Reform zugunsten von Produktionsverfahren, bei denen keine Giftstoffe eingesetzt werden.

Tatsächlich spaltet die Frage eines möglichen Glyphosat-Verbots die öffentliche Meinung in ganz Europa, wie die im Frühjahr von der Fachgruppe NAT des EWSA veranstaltete Diskussion zeigte.

Glyphosat war bisher noch nicht Gegenstand einer Stellungnahme des EWSA. Die Meinungsäußerungen der EWSA-Mitglieder in der Debatte spiegelten die unterschiedlichen Auffassungen der europäischen Gesellschaft zu diesem heiklen Thema wider, die nicht zuletzt aus den kontroversen Ergebnissen der Folgenabschätzungen resultieren. Brendan Burns, Vorsitzender der Fachgruppe NAT, brachte es wie folgt auf den Punkt: Niemand braucht ungesunde Chemikalien in seiner Umwelt oder seinem Essen. Allerdings zeigte die in unserer Fachgruppensitzung am 5. April geführte Diskussion mit den EBI-Initiatoren und mit einer gleichen Zahl von Glyphosat-Befürwortern und -Gegnern, dass es hinsichtlich der Umwelt- und Gesundheitsfolgen von Glyphosat keinen Konsens gibt.

EWSA-Präsident Georges Dassis gelangte zu dem Schluss:Wir sind keine Wissenschaftler, aber wir müssen natürlich Studien akzeptieren, sofern sie objektiv sind. Die Menschen sollten auf jeden Fall Vorrang vor den Interessen multinationaler Unternehmen erhalten, und die Stimme von 1,3 Millionen Europäern darf nicht ignoriert werden. Es ist die ureigenste Aufgabe der EU, ihren Bürgern Aufmerksamkeit zu schenken und eine wirklich wissenschaftlich fundierte Lösung vorzuschlagen.

Hintergrund:

Die Europäische Bürgerinitiative für ein Glyphosat-Verbot wurde erst im Januar dieses Jahres registriert und erhielt in nur fünf Monaten 1,3 Millionen Unterschriften von Unterstützern. Die EBI enthält drei Forderungen: ein Verbot von Glyphosat, eine Reform des Zulassungsverfahrens für Pestizide und EU-weit verbindliche Reduktionsziele für Pestizide.

Anlässlich des jährlichen EBI-Tages, der am 11. April 2017 vom EWSA ausgerichtet wurde, kündigte Kommissionsvizepräsident Timmermans eine Überarbeitung des Verfahrens für die Europäische Bürgerinitiative an, um sie zu vereinfachen und mehr Bürgern eine Beteiligung an der EU‑Politikgestaltung zu ermöglichen. Als Folgemaßnahme veröffentlichte die Kommission am 13. September 2017 einen neuen EBI-Vorschlag als Teil eines Pakets zur Flankierung der Rede zur Lage der Union.

Die EBI wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und 2012 mit dem Inkrafttreten der EBI-Verordnung (die die Vertragsbestimmungen umsetzt) als Instrument auf den Weg gebracht, mit dem die Bürger bestimmte Themen auf die EU-Agenda setzen können.

Sobald sie offiziell registriert ist, gibt die EBI einer Million Bürger aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern, Vorschläge für Rechtsakte zu machen, soweit diese in die Zuständigkeit der Kommission fallen.

Nur wenn eine registrierte EBI eine Million gültiger Unterschriften von Unterstützern aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission entscheiden, ob sie tätig wird oder nicht, und die Gründe für ihre Entscheidung darlegen.

Downloads

Press release 45/2017: EESC plenary gives floor to proponents of European Citizens' Initiative "ban glyphosate"

See also