Die Berichtspflicht wird zu mehr Steuergerechtigkeit und fairem Wettbewerb in der EU beitragen
Die Europäische Kommission sollte genauere Vorgaben in Bezug auf die vorgeschlagene Berichtspflicht bei grenzüberschreitenden steuerlichen Konstrukten und Transaktionen machen. Dadurch sollen subjektive Auslegungen seitens der Steuerpflichtigen und der Steuerbehörden vermieden werden, die zu übermäßiger Berichterstattung und einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand führen könnten, fordert der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in seiner unlängst verabschiedeten Stellungnahme zu Abschreckungsmaßnahmen gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung.
Die von der Kommission vorgeschlagene neue Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zwischen den Mitgliedstaaten im Steuerbereich schafft eine Verpflichtung für Intermediäre – Einrichtungen, Unternehmen oder Fachleute, die Steuerzahlern steuerliche Planungen anbieten – und in einigen Fällen für die Steuerpflichtigen selbst, ihre jeweiligen Steuerbehörden von Steuerplanungen in Kenntnis zu setzen, sofern diese einer von vier Arten meldepflichtiger Tätigkeiten entsprechen.
Die mitgeteilten Informationen werden automatisch zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht. Der verbindliche automatische Informationsaustausch über eine meldepflichtige grenzüberschreitende Steuerplanung soll eine abschreckende Wirkung gegen eine aggressive Steuerplanung haben.
Die vorgeschlagenen Kennzeichen sind nicht spezifisch genug
, beklagt Victor Alistar (Gruppe Verschiedene Interessen, Rumänien), Berichterstatter für die EWSA-Stellungnahme. Wir müssen eine subjektive Auslegung durch die Steuerpflichtigen und Steuerbehörden, ob die Transaktionen den Kennzeichen entsprechen oder nicht, vermeiden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen zu diesem Zweck angemessene und konstruktive Leitlinien erlassen.
Weiterer Klarstellungsbedarf
Um zu verhindern, dass zu viele Berichte eingereicht werden und der Verwaltungsaufwand aus dem Ruder läuft, fordert der EWSA die Kommission auf, die im Anhang der Richtlinie aufgeführten vier Standardindikatoren für berichtspflichtige Vorgänge zu überarbeiten.
Bei der Überarbeitung der Kriterien für die Berichtspflicht muss die Kommission zu einem Ausgleich zwischen Rechtssicherheit und Flexibilität finden, damit die wirksame Abschreckung bei gleichzeitiger Durchführbarkeit der Berichtspflicht gegeben ist
, betont Herr Alistar.
Die Kommission muss sich außerdem auch noch näher dazu äußern, wie die Richtlinie in der digitalen Wirtschaft angewendet werden kann, und sie muss die vorgeschlagenen Kriterien für die Gewährleistung eines einheitlichen Ansatzes im innerstaatlichen Recht bei der Ahndung einer Meldungsunterlassung klären, meint der EWSA.
Empfehlungen des EWSA zur Verhältnismäßigkeit und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Richtlinie
Der EWSA empfiehlt außerdem eine umfassendere Folgenabschätzung und eine Überarbeitung des vorgeschlagenen Zeitplans für die Bewertung der Umsetzung der Richtlinie. Er spricht sich für zweijährliche öffentliche Berichte aus und fordert, dass die Verwaltungskosten für Unternehmen aller Größen so niedrig wie möglich gehalten werden. Die Maßnahmen dürfen die Geschäftstätigkeiten und ausländische Direktinvestitionen nicht behindern, betont der Ausschuss.
Einige Unternehmen verlagern ihre Gewinne aus Mitgliedstaaten mit hohen Steuersätzen in solche mit niedrigen Steuersätzen. Diese Praxis, an der häufig Intermediäre beteiligt sind, führt im Endeffekt dazu, dass die Steuerbemessungsgrundlagen in den Mitgliedstaaten ausgehöhlt und schwere Störungen auf dem Binnenmarkt ausgelöst werden.
Der EWSA ist der Ansicht, dass durch die Vorschläge der Kommission die maßgebliche Beteiligung der Intermediäre in den Mittelpunkt gerückt wird, und dass die Aktivitäten der Intermediäre transparenter gemacht werden sollen.
Die Berichtspflicht wird die Intermediäre davon abhalten, aggressive Steuerplanungsstrategien anzubieten. Sie sorgt für die Gleichbehandlung und die Steuergerechtigkeit zwischen den Steuerpflichtigen. Dieser Mechanismus wird zu einem fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt und zu stabilen Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten beitragen
, so Petru Sorin Dandea (Gruppe Arbeitnehmer, Rumänien), Mitberichterstatter für die Stellungnahme.
Der EWSA begrüßt ferner den Vorschlag der Kommission, eine logistische und technische Unterstützung bei der Umsetzung der jeweiligen Instrumente in den Mitgliedstaaten zu leisten. Er empfiehlt die Bereitstellung weiterer Unterstützung für die Schulung der Fachkräfte, die mit der Erfassung und dem Austausch der betreffenden Informationen betraut sind.
Hintergrund
In Anbetracht der zunehmenden Mobilität des Kapitals und der jüngsten Enthüllungen über Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung (Lux Leaks, Panama Papers und Paradise Papers) hat die Kommission der Bekämpfung der Steuervermeidung und der aggressiven Steuerplanung höchste Priorität eingeräumt. Ihr jüngster Vorschlag für eine Richtlinie des Rates entspricht der Maßnahme 12 des BEPS-Projekts der OECD, in der Abschreckungsmaßnahmen gegen die Aktivitäten von Finanzintermediären empfohlen werden, die Unternehmen bei der aggressiven Steuerplanung beraten.
Der Vorschlag enthält eine Liste von Merkmalen, die möglicherweise Indizien für eine aggressive Steuerplanung sein könnten. Die vorgeschlagene verbindliche Berichtspflicht eröffnet einen Dialog zwischen den Steuerpflichtigen und den Steuerbehörden und begründet noch keinen automatischen Verdacht auf Vorliegen einer aggressiven Steuerplanung.
Relevante Stellungnahmen und Befassungen des EWSA:
- Gemeinsame (konsolidierte) Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage – Michael McLoughlin (Gruppe Verschiedene Interessen, Irland)
- Besteuerung der kollaborativen Wirtschaft – Giuseppe Guerini (Gruppe Verschiedene Interessen, Italien), Krister Andersson (Gruppe Arbeitgeber, Schweden)
- Steuersystem zur Förderung von fairem Wettbewerb und Wachstum – Petru Sorin Dandea (Gruppe Arbeitnehmer, Rumänien)
- Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken bei hybriden Gestaltungen
- – Javier Doz Orrit (Gruppe Arbeitnehmer, Spanien)
- Zugang von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche – Petru Sorin Dandea (Gruppe Arbeitnehmer, Rumänien)
- Steuertransparenz (länderspezifische Berichterstattung) – Victor Alistar (Gruppe Verschiedene Interessen), Petru Sorin DANDEA (Gruppe Arbeitnehmer)
- Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung – Petru Sorin Dandea (Gruppe Arbeitnehmer, Rumänien), Roger Barker (Gruppe Arbeitgeber, Vereinigtes Königreich)