#Brexit: Für den EWSA hat die Aufrechterhaltung der Flugdienste im Fall eines „harten“ Brexits Priorität

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) stellt sich hinter die von der Kommission vorgeschlagene vorübergehende Sicherung der grundlegenden Konnektivität im Luftverkehr im Fall eines Austritts ohne Abkommen.

Der gemeinsame europäische Luftverkehrsraum trägt maßgeblich zur Sicherstellung von Wirtschaftswachstum, Wohlstand und internationaler Wettbewerbsfähigkeit Europas bei. Mit dem Brexit verlässt das Vereinigte Königreich auch den Binnenmarkt, und auch sein Luftfahrtsektor wird nicht mehr Teil des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums sein. Bei einem harten Brexit, d. h., einem Austritt ohne Austrittsabkommen, würden die Flugdienste zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten nicht mehr durch EU-Recht, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008, geregelt. Dadurch würden Rechts‑ und Planungssicherheit untergraben und die fortgesetzte Konnektivität im Luftverkehr gefährdet.

Auf seiner Februar-Plenartagung hat der EWSA eine einschlägige, von Berichterstatter Jacek Krawczyk erarbeitete Stellungnahme verabschiedet, in der er die von der Kommission vorgeschlagene Notfallverordnung für die Gewährleistung grundlegender Luftverkehrsdienste bei einem – zunehmend wahrscheinlichen – Austritt ohne Austrittsabkommen befürwortet.

Diese Verordnung kann nicht als Ergänzung des geltendes Rechts oder gar als einseitige Austrittsvereinbarung begriffen werden, denn die darin festgelegten Rechte sind richtigerweise zeitlich begrenzt und zweckgebunden. Die vorgeschlagene Verordnung bietet eine Übergangslösung in Form eines Notfallplans zur Abfederung der Folgen eines harten Brexits, erklärte Jacek Krawczyk. Es handelt sich um das einzig denkbare Lösungskonzept, um potenziell schwerwiegende negative Auswirkungen auf den Luftverkehr abzumildern, die ohne Ratifizierung des Austrittsabkommens bis zum 29. März 2019 zu erwarten stehen.

Die Begrenzung der Geschäftsmöglichkeiten auf Luftverkehrsdienste der dritten und vierten Freiheit (grundlegende Konnektivität) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist folgerichtig und konsequent. Weitere Geschäftsmöglichkeiten zwischen Luftverkehrsunternehmen der EU und des Vereinigten Königreichs (Verkehrsrechte der fünften Freiheit für Frachtbetrieb) müssen Gegenstand von Verhandlungen über ein künftiges Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sein.

Der EWSA mahnt die beiden Parteien, umgehend Verhandlungen aufzunehmen, um eine rechtliche Grundlage für einen soliden Wettbewerb zwischen ihren Luftfahrtunternehmen zu schaffen, und erklärt sich bereit, einschlägige Beiträge der Interessenträger aus der organisierten Zivilgesellschaft der EU-27 beizusteuern.

In Anbetracht der schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen eines harten Brexits sollte die Europäische Kommission einen Mechanismus für eine transparente Überwachung entwickeln, der eine enge Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen während des Übergangszeitraums und der Verhandlungen über ein neues Luftverkehrsabkommen vorsieht.

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