In einer Stellungnahme zeigt der EWSA fünf Bereiche auf, in denen das Programm der Europäischen Kommission zur Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften („Bessere Rechtsetzung“) geändert werden muss, wenn es auch in Zukunft fortgeführt werden soll. Insgesamt bewertet der EWSA die Ergebnisse des Programms 2014-2019 jedoch positiv.

Auf seiner Plenartagung im September verabschiedete der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Stellungnahme zur Agenda für bessere Rechtsetzung der Europäischen Kommission, in der er betont, dass die Agenda alles in allem zur Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften beigetragen hat. Nach Ansicht des EWSA sollte sie fortgeführt werden, darf aber nicht an die Stelle politischer Entscheidungen treten. Zudem hält er es für wichtig, die Bürger- und Verbraucherrechte zu wahren.

„Bessere Rechtsetzung kann kein Ersatz für politische Entscheidungen sein und darf unter keinen Umständen zu einer Deregulierung oder zu einer Verringerung des Sozialschutzes, des Umwelt- und Verbraucherschutzes oder der Grundrechte führen“, warnt der Berichterstatter Denis Meynent.

Der EWSA hebt fünf zentrale Schwachpunkte der Agenda hervor:

– die Folgenabschätzungen, die auf weniger wirtschaftlichen Kriterien beruhen, weniger kostenorientiert sein, unabhängig erstellt werden und eine Nachhaltigkeitskontrolle umfassen sollten;

– die öffentlichen Konsultationen, die aufgrund kultureller und wirtschaftlicher Faktoren ein vereinfachtes Bild der Realität in Europa zeichnen;

– der Verwaltungsaufwand, der immer noch zu hoch ist;

– das Innovationsprinzip, das nicht klar genug definiert ist, um das Vorsorgeprinzip wirksam zu ersetzen, welches das bevorzugte Prinzip bleiben sollte;

– die REFIT-Plattform, an der folgende Aspekte bemängelt werden: fehlendes Fachwissen, unverhältnismäßig hohe Kosten, Langsamkeit, Asymmetrie bei den Befassungen, Überschneidung mit der Arbeit der Arbeitsgruppen des Rates und die geringere Berücksichtigung des EWSA im Vergleich zu anderen Interessenträgern.