Eine bessere Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte mit Schwerpunkt auf der Förderung der Grundversorgung war eines der Themen auf der EWSA-Plenartagung im Juni. Die Mitglieder verabschiedeten die einschlägige Initiativstellungnahme von Raymond Hencks und Krzysztof Balon.
Der EWSA betont, dass alle Menschen Anspruch auf Zugang zu essenziellen Dienstleistungen wie Wasser, Energie und Verkehr haben müssen, da diese für die soziale Gerechtigkeit unabdingbar sind.
Ein Teil dieser Dienstleistungen sei in den Mitgliedstaaten unzureichend geregelt und umgesetzt, erklärte Raymond Hencks. „Wir fordern, die essenziellen Dienstleistungen allen zur Verfügung zu stellen“, sagte er, fügte aber hinzu, dass dies nicht ausreiche. Auch der Begriff „essenzielle Dienstleistungen“ müsse geklärt werden, und es müssten konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um die bestehenden Mängel zu beseitigen und ein den Bedürfnissen der Nutzer entsprechendes, reibungsloses Funktionieren dieser Dienstleistungen zu gewährleisten.
Daher begrüßt der EWSA, dass in dem 20. Grundsatz der Säule sozialer Rechte das Recht auf Zugang zu essenziellen Dienstleistungen bekräftigt wird. „Diese Dienstleistungen bilden ein wesentliches Element der sozialen Gerechtigkeit. Sie stützen sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Nutzer, der besagt, dass jedwede Art von Diskriminierung bzw. Ausschluss verboten sind, sowie auf den Grundsatz des universellen Zugangs zu Dienstleistungen, die sich durch ein hohes Maß an Erschwinglichkeit und Qualität auszeichnen“, so Krzysztof Balon. (mp)