Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Übergangsverordnung zur Unterstützung der europäischen Landwirte bei einen reibungslosen Übergang vom derzeitigen zum nächsten GAP-Zeitraum.

Allerdings endet der Förderzeitraum der derzeitigen GAP am 31. Dezember 2020 und erstreckt sich nicht auf die Höhe der EU-Förderung oder die nationalen Obergrenzen für das kommende Jahr. Daher müssen dringend Maßnahmen zugunsten der Planungssicherheit und der Förderungskontinuität für die Landwirte ergriffen werden.

Diese Sicherheit kann in derart unsicheren Zeiten nur gewährleistet werden, wenn der derzeitige Rechtsrahmen nach dem Motto "Alte Regeln, neues Geld" zumindest bis 2021 und 2022 verlängert wird.

„Ein Jahr ohne die Direktzahlungen der ersten Säule würde bei allen Landwirten zu Defiziten führen, und ohne die Fördermittel der zweiten Säule würden die Bemühungen um die Erreichung hoher Umwelt- und Klimaziele gebremst und Modernisierungsinvestitionen verzögert werden,“ so Arnold Puech d'Alissac, Berichterstatter für die EWSA-Stellungnahme zu diesem Thema.

Daher fordert der EWSA die beiden gesetzgebenden Organe auf, diese Verordnung so bald wie möglich anzunehmen. Wie wichtig die europäische Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit in der EU sind, zeigt sich gerade jetzt während der Covid-19-Pandemie. (mr)